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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,2
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028273Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028273Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028273Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 58. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-01-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll54. Sitzung 1045
- Protokoll55. Sitzung 1051
- Protokoll56. Sitzung 1069
- Protokoll57. Sitzung 1089
- Protokoll58. Sitzung 1097
- Protokoll59. Sitzung 1101
- Protokoll60. Sitzung 1111
- Protokoll61. Sitzung 1121
- Protokoll62. Sitzung 1137
- Protokoll63. Sitzung 1155
- Protokoll64. Sitzung 1181
- Protokoll65. Sitzung 1209
- Protokoll66. Sitzung 1225
- Protokoll67. Sitzung 1235
- Protokoll68. Sitzung 1244
- Protokoll69. Sitzung 1253
- Protokoll70. Sitzung 1271
- Protokoll71. Sitzung 1295
- Protokoll72. Sitzung 1315
- Protokoll73. Sitzung 1335
- Protokoll74. Sitzung 1341
- Protokoll75. Sitzung 1367
- Protokoll76. Sitzung 1383
- Protokoll77. Sitzung 1407
- Protokoll78. Sitzung 1421
- Protokoll79. Sitzung 1431
- Protokoll80. Sitzung 1469
- Protokoll81. Sitzung 1481
- Protokoll82. Sitzung 1487
- Protokoll83. Sitzung 1497
- Protokoll84. Sitzung 1513
- Protokoll85. Sitzung 1533
- Protokoll86. Sitzung 1537
- Protokoll87. Sitzung 1567
- Protokoll88. Sitzung 1599
- Protokoll89. Sitzung 1621
- Protokoll90. Sitzung 1645
- Protokoll91. Sitzung 1659
- Protokoll92. Sitzung 1705
- Protokoll93. Sitzung 1717
- Protokoll94. Sitzung 1743
- Protokoll95. Sitzung 1753
- SonstigesVergleichung 1785
- Protokoll96. Sitzung 1789
- Protokoll97. Sitzung 1803
- Protokoll98. Sitzung 1817
- Protokoll99. Sitzung 1839
- SonstigesAnhang P. 1889
- Protokoll100. Sitzung 1893
- Protokoll101. Sitzung 1927
- Protokoll102. Sitzung 1939
- Protokoll103. Sitzung 1975
- Protokoll104. Sitzung 1989
- Protokoll105. Sitzung 2019
- Protokoll106. Sitzung 2031
- Protokoll107. Sitzung 2047
- Protokoll108. Sitzung 2089
- Protokoll109. Sitzung 2095
- Protokoll110. Sitzung 2109
- Protokoll111. Sitzung 2141
- BandBand 1866/68,2 -
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Präsident von Friesen: Gehört zur Berathung des Gewerbe- und Persvnalsteuergesetzes und wird daher an die zweite Deputation abzugeben sein. (Nr. 582.) Anderweite Eingabe des Diätetikers und Naturarztcs Haubold allhier, die Freigebung der Naturheilkunde rc. betreffend. Präsident von Friesen: Es sind schon mehrere derartige Petitionen an die vierte Deputation abgegeben worden; es wird daher vorgeschlagen, auch diese dahin abzugeben. (Nr. 583.) Resolution des Volksvereins zu Zwickau, den Wahlgesetzentwurf betreffend. Präsident von Friesen: Der Wahlgesetzentwurf befindet sich bei der Zweiten Kammer; daher an diese ab zugeben. (Nr. 584.) Anschlußerklärung des Stadtrathes zu Plauen an die Petition des Stadtrathes zu Großenhain in Betreff der Servicegelder. Präsident vonFriesen: Ist ein Budgetgegenstand und wird daher an die Zweite Kammer abzugeben sein. (Nr. 585.) Anzeige der vierten Deputation, nach welcher dieselbe bereit ist, mündliche Vortrage zu erstat ten über a) die Beschwerde Münzner's aus Rüben, dessen Bestrafung wegen Beleidigung und Winkelschrift fftellerei betreffend; v) die Beschwerde der Schank- und Gastwirthe Wagner und Genossen zu Zschopau wegen einer ihnen auferlegten städtischen Abgabe von den zu verschärfenden Bieren; o) die Petition der Fabrikanten Petzvld und Wolf zu Lengenfeld, Gestundung der Rück zahlung eines gewerblichen Vorschusses betreffend. Präsident von Friesen: Diese Vorträge werden heute noch erfolgen, sie finden sich auf der Tagesordnung. (Nr. 586.) Herr Friedensrichter vr. Baumann auf Steinbach übersendet eine Anzahl Druckexemplare einer an die königl. Ministerien der Finanzen und des Innern gerichteten Petition um Berücksichtigung des Amtsbezir kes Lausigk bei Bearbeitung des Planes einer directen Eisenbahnverbindung zwischen Leipzig und Chemnitz, zur Vcrtheilung an die Kammermitglieder. Präsident von Friesen: Die Druckexemplare find bereits vertheilt. (Nr. 587.) Protokollextract der Zweiten Kammer vom 25. Januar 1868, enthaltend die Specialberathung des Berichts über den Gesetzentwurf, weitere Abänderung und Ergänzung der Gewerbe- und Personalsteuer be treffend. Präsident von Friesen: Gehört an die zweite Deputation. (Nr. 588.) Eingabe des landwirthschaftlichen Ver eins zu Pfaffengrün mit der Bitte: die Ständeversamm lung wolle das Petitum des sächsischen Städtetages, welches die Garnisonslast vom ganzen Lande zu sehen wünscht, auf sich beruhen lassen. Präsident von Friesen: Die Petition des säch sischen Städtetages ist an die vierte Deputation abge geben worden. Da nun diese Eingabe eine Gegeneingabe, eine Protestation enthält, so würde auch diese an die vierte Deputation abzugeben sein. Etwas Weiteres enthält die Registrande nicht. Ur laubsgesuche sind nicht eingegangen; entschuldigen aber lassen sich für heute: Herr Freiherr von Schönberg-Bibray wegen dringender Geschäfte, Herr Graf zu Stolberg wegen Krankheit und Herr Bürgermeister Or. Koch wegen dringen der Geschäfte. Etwas Weiteres ist nicht anzuzeigen, daher zur Ta gesordnung übergegangen werden kann und zwar zuerst zu einem Berichte der vierten Deputation über die Beschwerde Münzner's aus Rüben. Referent Kammerherr von Metz sch: Die hohe Kammer hat ihrer vierten Deputation eine Beschwerde eines gewissen Münzner aus Rüben bei Rötha zurBegut- achtung übergeben, welche eine Bestrafung wegen Belei digung eines Dritten und wegen Winkelschriftstellerei betrifft, infolge dessen er sich wegen des gegen ihn ein geleiteten Verfahrens beschwert findet. Diese Eingabe ist aber lediglich an die Zweite Kammer gerichtet und dort abfällig beschicken worden. Da nun in §. 113 der Land tags-Ordnung in dem letzten Satz Folgendes bestimmt ist: „Ist aber eine Bitte oder Beschwerde nur an eine Kammer gerichtet, so wird der anderen Kammer von dem darauf gefaßten Beschlüsse nur dann, wenn derselbe beifällig ist, Nachricht gegeben," so gehört diese Beschwerde gar nicht vor das Ressort der Ersten Kammer und die Deputation schlägt Ihnen deshalb vor, dieselbe einfach beizulegen. Präsident von Friesen: Es wird bei dieser An zeige zu bewenden haben und es bedarf keines Be schlusses. Ein weiterer Gegenstand ist die Beschwerde de» Gastwirths Wagner und Genossen zu Zscho pau. Referent Kammerherr von Metzsch: Einige Gast wirthe, Restaurateure und Schankwirthe in der Stadt Zschopau, Wagner und Genossen, haben bei der Stände versammlung eine Beschwerde eingereicht, von der sie glauben, daß deren Abhilfe nur durch die Ständever sammlung möglich sein dürfte. Der Stadtrath in Zscho pau hat ein von dem königl. Ministerium des Innern, resp. von der Kreisdirection bestätigtes Regulativ ein geführt, nach welchem insbesondere die Schankwirthe tn Zschopau für alle zollvereinsländische und fremde in die Stadt etngebrachten Biere und zwar Pro Eimer eine ge wisse festgesetzte Steuer an die Stadtkasfe entrichten sollen.
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