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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,2
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028273Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028273Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028273Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 97. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-05-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll54. Sitzung 1045
- Protokoll55. Sitzung 1051
- Protokoll56. Sitzung 1069
- Protokoll57. Sitzung 1089
- Protokoll58. Sitzung 1097
- Protokoll59. Sitzung 1101
- Protokoll60. Sitzung 1111
- Protokoll61. Sitzung 1121
- Protokoll62. Sitzung 1137
- Protokoll63. Sitzung 1155
- Protokoll64. Sitzung 1181
- Protokoll65. Sitzung 1209
- Protokoll66. Sitzung 1225
- Protokoll67. Sitzung 1235
- Protokoll68. Sitzung 1244
- Protokoll69. Sitzung 1253
- Protokoll70. Sitzung 1271
- Protokoll71. Sitzung 1295
- Protokoll72. Sitzung 1315
- Protokoll73. Sitzung 1335
- Protokoll74. Sitzung 1341
- Protokoll75. Sitzung 1367
- Protokoll76. Sitzung 1383
- Protokoll77. Sitzung 1407
- Protokoll78. Sitzung 1421
- Protokoll79. Sitzung 1431
- Protokoll80. Sitzung 1469
- Protokoll81. Sitzung 1481
- Protokoll82. Sitzung 1487
- Protokoll83. Sitzung 1497
- Protokoll84. Sitzung 1513
- Protokoll85. Sitzung 1533
- Protokoll86. Sitzung 1537
- Protokoll87. Sitzung 1567
- Protokoll88. Sitzung 1599
- Protokoll89. Sitzung 1621
- Protokoll90. Sitzung 1645
- Protokoll91. Sitzung 1659
- Protokoll92. Sitzung 1705
- Protokoll93. Sitzung 1717
- Protokoll94. Sitzung 1743
- Protokoll95. Sitzung 1753
- SonstigesVergleichung 1785
- Protokoll96. Sitzung 1789
- Protokoll97. Sitzung 1803
- Protokoll98. Sitzung 1817
- Protokoll99. Sitzung 1839
- SonstigesAnhang P. 1889
- Protokoll100. Sitzung 1893
- Protokoll101. Sitzung 1927
- Protokoll102. Sitzung 1939
- Protokoll103. Sitzung 1975
- Protokoll104. Sitzung 1989
- Protokoll105. Sitzung 2019
- Protokoll106. Sitzung 2031
- Protokoll107. Sitzung 2047
- Protokoll108. Sitzung 2089
- Protokoll109. Sitzung 2095
- Protokoll110. Sitzung 2109
- Protokoll111. Sitzung 2141
- BandBand 1866/68,2 -
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1814 I. K. 97. Sitzung, den 12. Mai. Referent Bürgermeister Clauß: Der Bericht fährt fort: Das Gleiche ist hinsichtlich der beiden üblichen Schluß sätze der Fall und werden dieselben ebenfalls zur unver- änderten Annahme empfohlen. Schließlich rathet nun die Deputation unter dem Bemerken, daß die Vorlage in der jenseitigen Kammer mit den von ihr beschlossenen Abänderungen gegen nur eine Stimme Annahme gefunden hat, der Ersten Kam mer an: dem mittels allerhöchsten Decrets unter Nr. IVO vor gelegten Gesetzentwürfe Mit den beschlossenen Abände rungen und Zusätzen ihre Zustimmung zu ertheilen. Präsident von Friesen: Es wäre nun blos noch auf den Schlußsatz die Frage zu stellen. Die Deputation empfiehlt unveränderte Annahme und ich frage die Kammer: „ob sie den Schluß des Gesetzes unverändert annehmen wolle?" Einstimmig. Wir kommen nun zur namentlichen Abstimmung. Die Deputation empfiehlt, den vorgetragenen Gesetzentwurf mit den beschlossenen Anträgen und Zusätzen zu genehmigen, und ich frage nun die Kammer: „ob sie den soeben Lerathenen Gesetzentwurf in der eben erwähnten Weife genehmigen wolle?" Auf drese Frage antworten mit Ja: Biceprästdent Oberbürgermeister Psotenhaucr. SecrctLr von Egidy. - Bürgermeister Wimmer. , K'Lnigl. Hoheit Kronprinz Albert. Domherr von Watzdori. Freiherr von Hausen. Hosrath von K'ünneritz. ' Professor vn Heinze. Oberhofprediger vr. Liebner. Bischof Forwerk. Lcgationsrath Or. Keil. Gch.Fmanzr. v.Nostitz-Wallwitz. Klostervoigt von Posern. Rittergutsbesitzer Meinhold. Bürgermeister Müller. Freiherr von Schönberg-Bibran. Rittergutsbesitzer von Böhlau. Freiherr von Nochow. Rittergutsbesitzer Rittner. Krcisvorsitzender Kasten. Bürgermeister Hennig. Kammerherr von Metzsch. Bürgermeister Löhr. Kammerherr Edler v. d. Planitz. Bürgermeister Clauß. Bürgermeister Hirschberg. Graf Stolberg-Stolberg. Geh. Rath von König. Graf von Hohenthal, Ercellenz. Rittergutsbesitzer Kraft. Kammerh. von Einsiedel-Schar fenstein. Kammerh. «.Watzdorf-Störmthal. Präsident von Friesen. Einstimmig angenommen. Es bleibt nun noch L'Lr Beschluß über die Petitionen übrig. Referent Bürgermeister Clauß: Im Berichte heißt W endlich: . . ' Hierüber -ist noch der von 1. dem sächsischen Jngenieurvereine, und 2. dem allgemeinen sächsischen, aus 480 Mitgliedern bestehenden Baugewerkenvereine eingereichten Petitionen Erwähnung zu thun. In der ersteren bittet der Verein um Berücksichti gung der von ihm an das königl. Ministerium des In nern abgegebenen Vorschläge bei sich dazu darbietender' Gelegenheit und es gehen diese Vorschläge in der Haupt sache auf Umarbeitung und Abänderung der gesamm- ten baupolizeilichen Bestimmungen überhaupt und ins besondere auf Niedersetzung einer in technischen Sachen selbständigen Oberbaubehörde, sowie auf einheitliche Zu sammenfassung der verschiedenen Bauordnungen für Stadt und Land. Die zweitgedachte Petition verfolgt ohne spe- cielle Vorschläge im Wesentlichen dasselbe Ziel, will aber- noch überdem das „frostig und übelklingende" Wort: „Polizei" in den baugesetzlichen Vorschriften vermieden und z. B, statt: „Baupolizeibehörde" blos: „Baubehörde" gesagt wissen. Es geht schon daraus hervor, daß beide Petitionen zu dem vorliegenden Berathungsgegenstande nicht oder doch in keiner näheren Beziehung stehen, als weshalb auch die unterzeichnete Deputation sich nicht veranlaßt sehen konnte, sich eingehender damit zu beschäftigen. Da- sie jedoch manches beachtungswerth e Material enthalten dürf ten und die königl. Staatsregierung nach den Seite 592 der Motiven zu lesenden Miltheilungen ohnehin damit um geht, nach Beendigung der bereits eingeleiteten Revision die beiden Baupolizeiordnungen und soweit nöthig, auch die Ausführungsverordnung vom 6. Juli 1863 aufzu heben und durch neue dergleichen und abgeänderte zu er setzen, so vereinigte sich die unterzeichnete Deputation — zugleich in Berücksichtigung des in der jenseitigen Kam mer auf den gleichen Vorschlag ihrer Deputation ein- müthig gefaßten Beschlusses — zu dem Votum, auch der hohen Ersten Kammer zu empfehlen: die Petitionen des sächsischen Ingenieur- und Bau gewerkenvereins, insoweit sie sich nicht durch den vor liegenden Entwurf erledigt haben, der hohen Staats regierung zur Kenntnitznahme zu übergeben. Präsident von Friesen: Wenn Niemand die Absicht hat, zu diesen Petitionen das Wort zu nehmen, so wird abgestimmt werden können über den Antrag unserer De putation : die Petitionen des sächsischen Ingenieur- und Baugewerkenvereins, insoweit sie sich nicht durch den vorliegenden Entwurf erledigt haben, der hohen Staatsregierung zur Kenntnisnahme zu übergeben. Ich frage die Kammer: „ob fie die Uebergabe zur Kenntnitznahme beschließen wolle?" Einstimmig. Hiermit wäre der Gegenstand erledigt. — Was nun die nächste Sitzung und die nächste Tagesordnung anlangi, so bin ich für den Augenblick nicht in der Lage, den Tag zu bestimmen; es' wäre zwar Wünschenswerth gewesen, daß vielleicht Donnerstag eine Sitzung hätte gehalten
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