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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,2
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028273Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028273Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028273Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 104. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-05-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll54. Sitzung 1045
- Protokoll55. Sitzung 1051
- Protokoll56. Sitzung 1069
- Protokoll57. Sitzung 1089
- Protokoll58. Sitzung 1097
- Protokoll59. Sitzung 1101
- Protokoll60. Sitzung 1111
- Protokoll61. Sitzung 1121
- Protokoll62. Sitzung 1137
- Protokoll63. Sitzung 1155
- Protokoll64. Sitzung 1181
- Protokoll65. Sitzung 1209
- Protokoll66. Sitzung 1225
- Protokoll67. Sitzung 1235
- Protokoll68. Sitzung 1244
- Protokoll69. Sitzung 1253
- Protokoll70. Sitzung 1271
- Protokoll71. Sitzung 1295
- Protokoll72. Sitzung 1315
- Protokoll73. Sitzung 1335
- Protokoll74. Sitzung 1341
- Protokoll75. Sitzung 1367
- Protokoll76. Sitzung 1383
- Protokoll77. Sitzung 1407
- Protokoll78. Sitzung 1421
- Protokoll79. Sitzung 1431
- Protokoll80. Sitzung 1469
- Protokoll81. Sitzung 1481
- Protokoll82. Sitzung 1487
- Protokoll83. Sitzung 1497
- Protokoll84. Sitzung 1513
- Protokoll85. Sitzung 1533
- Protokoll86. Sitzung 1537
- Protokoll87. Sitzung 1567
- Protokoll88. Sitzung 1599
- Protokoll89. Sitzung 1621
- Protokoll90. Sitzung 1645
- Protokoll91. Sitzung 1659
- Protokoll92. Sitzung 1705
- Protokoll93. Sitzung 1717
- Protokoll94. Sitzung 1743
- Protokoll95. Sitzung 1753
- SonstigesVergleichung 1785
- Protokoll96. Sitzung 1789
- Protokoll97. Sitzung 1803
- Protokoll98. Sitzung 1817
- Protokoll99. Sitzung 1839
- SonstigesAnhang P. 1889
- Protokoll100. Sitzung 1893
- Protokoll101. Sitzung 1927
- Protokoll102. Sitzung 1939
- Protokoll103. Sitzung 1975
- Protokoll104. Sitzung 1989
- Protokoll105. Sitzung 2019
- Protokoll106. Sitzung 2031
- Protokoll107. Sitzung 2047
- Protokoll108. Sitzung 2089
- Protokoll109. Sitzung 2095
- Protokoll110. Sitzung 2109
- Protokoll111. Sitzung 2141
- BandBand 1866/68,2 -
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Ich glaube, die Krage so einrichten zu müssen, weil bereits gestern mittels Namensaufrufs über die in demselben Ge setzentwürfe enthaltene Novelle I abgestimmt worden ist. Das ist der Vorschlag, den das Präsidium der Kammer macht und worüber ich zuvörderst Ihre Erklärung erwarte. Es würden nun die allgemeinen Motiven zu verlesen sein; allein ich erlaube mir, den Antrag zu stellen, daß von Vorlesung sowohl der allgemeinen, wie auch der spe- ciellen Motiven abgesehen werden möge zu Abkürzung der Verhandlung. Hofrath yonKönneritz: Herr Präsident! Würde nicht die Abstimmung aus sämmtliche Novellen bis zur XXXII. zu erstrecken sein? VicepräsidentOberbürgermeifterPfo t en hau er: Die Novellen Nr. XXVII bis XXXII find nicht in dem königl. Decrete Nr. 97 enthalten, woraus die Frage gerichtet wird. Wenn mein Vorschlag die Genehmigung der Kammer fin det, so wiederhole ich denselben und bitte, sich bei Namens aufruf darüber zu erklären. Ich frage also nochmals: „Hilf die Hammer den mittels allerhöchsten Dekrets Nr, 97 vorgelegten Gesetzentwurf, die Aufhebung, beziehentlich Abänderung einiger Artikel des Strafgesetzbuchs rc. be treffend, insoweit derselbe die Novellen un ter Nr. II bis mit XXVI umfaßt, mit den be schlossenen Abänderungen und Zusätzen an nehmen?" Es antworten hierauf sämmtliche Anwesende mit Ja: Präsident von Friesen. Kammerherr von Metzsch. Secrxtqr Bürgermeister WiMex, Bürgermeister Mr. Domherr von Watzdvrs.H Kammrrherr Edler v.. d-, Planitz.. Freiherr von Hansen. Hofrath von Könneritz. Professor vr. Heinze. LM.tjonsra.hh vr, Keil. Geh.Finanzr. v-Nostitz-Wallysttz. Klvstervoigt Pofern. NiNerMÄesitzcr Weinhold- Bürgermeister Wüster. WtergsttKesitzer hpy WWm FrGMs NW Atzchow- Rittergutsbesitzer Rittner. Kreisvvrsitzender Kasten- Bürgermeister Hennigs Bürgermeister Claußj Kammerh. von Erdmannsdorff. Bürgermeister Hirschberg. Graf Stolberg - Stolberg. Geh. Math von König. Graf von Hohenthal, Ercestenz. Rittergutsbesitzer Kraft. Kqmmerh,. von Einsiedel-Schgr- fenstein, Kamm erh,y..Wa,tzdorf-Störmthal. ViceprLsident Oberbürgermeister Pfotenhauer. Einstimmig angenommen. Somit U der erste Gegenstand der heutigen Tages ordnung erledigt. (DerHerrPräsident übernimmt wieder das Präsidium.) Präsident von Friesen: Es folgt nun der zweite Gegenstand der Tagesordnung, der Bericht der ersten Deputation über das königl. Decret, den Ent wurf eines Gesetzes über mehrere Abände rungen der Strafproceßordnung betreffend.*) — Referent ist Herr Bürgermeister Hennig. Referent Bürgermeister H ennig: (Das königl. Decret siehe L.M. II..K. S.3354.) Vergl. L.M. n K. S. 3Sö4 flgg. Präsident von Friesen: Demgemäß stelle ich die Frage an die Kammer: ob sie unter vorausgesetzter Ge nehmigung der Staatsregierung gestatten wolle, daß von Vorlesung der allgemeinen und speciellen Motiven abgesehen werde? — Einstimmig. — Ist auch die Regie rung damit einverstanden? — Einverstanden. (Den Gesetzentwurf nebst den nicht zum Vortrag ge langten Motiven siehe L.M. II. K. S.3354slgg.) Referent Bürgermeister Hennig: Der Bericht der ersten Deputation lautet so: Der vorliegende Gesetzentwurf steht im Zusammen hänge mit der von der Staatsregierung beabsichtigten Einführung von Schwurgerichten und enthält zunächst die Abänderungen, welche durch den vorgelegten Gesetz entwurf, das Schwurgerichtsverfahren betreffend, und durch die Novelle zum Strafgesetzbuche bedingt find. Wenn die Staatsregierung bei dieser Gelegenheit noch etwas weiter gegangen und noch einige andere mit den genannten Gesetzentwürfen nicht in unmittelbarem Zu sammenhänge stehende Anordnungen getroffen hat, so sind dies Heils solche,, durch welche ständischen Anträgen entsprochen werden soll, z. B. durch Einräumung eines erweiterten Vertheidigungsrechts, theils solche, durch welche vorhandene Zweifel bei Auslegung proceßrechtlicher Bestimmungen beseitigt werden, und endlich solche, durch welche eine einfachere geschäftliche Behandlung der Unter suchungssachen bezweckt wird. Daß die Stqatsregierung hierzu den Weg der Novelle gewählt hat, erscheint der Deputation zweckmäßig, da die Abänderungen nicht so tief eingreifen, daß eine völlige Umarbeitung der vorhan denen Strafproceßordnung nothwendig wäre. Ueberdies sind die Abänderungen sämmtlich so gefaßt, daß sie dem Texte der Strafproceßordnung eingefügt werden können und mit ihm alsdann ein Ganzes bilden. Die unterzeichnete Deputation hat bei Prüfung des Entwurfs die Ucberzeugung gewonnen, daß derselbe die ihm gestellte Aufgabe nach den angedeuteten Richtungen hin in sachkundiger Weise gelöst hat. Hier würde nun der Platz sein, wo eine allgemeine Debatte stattzustnden hätte,, dafern eine solche beliebt wer den sollte. Präsident von Friesen: Ich erwarte nun, ob Jemand bei der allgemeinen Debatte das- Wort zu nehmen wünscht? —- Es meldet sich Niemand und es würde- also» eine allgemeine Berathung weiter nicht stattzufinden haben. Wir fahren daher fort. Referent Bürgermeister H enni g: Der Bericht sagtz weiter:
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