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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,1
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028274Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028274Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028274Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 9. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866-12-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 5
- Protokoll3. Sitzung 9
- Protokoll4. Sitzung 15
- Protokoll5. Sitzung 27
- Protokoll6. Sitzung 37
- Protokoll7. Sitzung 71
- Protokoll8. Sitzung 75
- Protokoll9. Sitzung 81
- Protokoll10. Sitzung 103
- Protokoll11. Sitzung 111
- SonstigesD. Summarische Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben des ... 135
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 175
- Protokoll15. Sitzung 183
- Protokoll16. Sitzung 193
- Protokoll17. Sitzung 215
- Protokoll18. Sitzung 225
- Protokoll19. Sitzung 253
- Protokoll20. Sitzung 265
- Protokoll21. Sitzung 283
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 335
- Protokoll24. Sitzung 357
- Protokoll25. Sitzung 365
- Protokoll26. Sitzung 373
- Protokoll27. Sitzung 379
- SonstigesS. Uebersicht der neueren Staatsschulden am Schlusse des Jahres ... 392
- Protokoll28. Sitzung 395
- Protokoll29. Sitzung 399
- Protokoll30. Sitzung 411
- Protokoll31. Sitzung 415
- Protokoll32. Sitzung 421
- Protokoll33. Sitzung 443
- Protokoll34. Sitzung 447
- Protokoll35. Sitzung 469
- Protokoll36. Sitzung 493
- Protokoll37. Sitzung 501
- Protokoll38. Sitzung 513
- Protokoll39. Sitzung 527
- Protokoll40. Sitzung 549
- Protokoll41. Sitzung 585
- Protokoll42. Sitzung 609
- Protokoll43. Sitzung 631
- Protokoll44. Sitzung 661
- Protokoll45. Sitzung 689
- Protokoll46. Sitzung 705
- Protokoll47. Sitzung 725
- Protokoll48. Sitzung 735
- SonstigesEntwurf eines Allgemeinen Berggesetzes für das Königreich ... 777
- Protokoll49. Sitzung 841
- Protokoll50. Sitzung 913
- Protokoll51. Sitzung 957
- Protokoll52. Sitzung 979
- Protokoll53. Sitzung 1007
- BandBand 1866/68,1 -
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Er hat auch hinzugefügt, ob man glaube, baß die Privi- legirten der Ersten Kammer jemals dem Beispiele der eng lischen Aristokratie folgen und zur rechten Zeit vor dem furchtbaren „zu spät" -— so ungefähr lauteten, denke ich, die Worte — die nöthigen Zugeständnisse machen würden. Meine Herren! Ich will hier nicht fragen, wo dieser Red ner die Berechtigung -zu einer solchen Ansicht zu finden glaubt, wie ich auch nur beiläufig erwähnen will, daß, wenn sich die englische Aristokratie wirklich durch eine größere Opferwilligkeit in politischer Beziehung Hervor thun sollte, ihr dies auch nicht durch übertriebene Anfor derungen einer Opposition erschwert wird, die bei aller Toleranz, welche sie von Andern verlangt, doch für sich selbst das Monopol des politischen Verständnisses in An spruch nimmt. Aber, meine Herren, welche Antwort glau ben Sie wohl, würde z. B. von dieser Partei auf jene Aeußerungen daraus formulirt werden, wenn wir Ihnen anempfohlen hätten, den Antrag pure abzulehnen? Glau ben Sie denn nicht, daß hier schon die Form genügen würde, um auf die ganze Kammer ein schnell gemachtes Odium zu lenken? Wie schon erwähnt, meine Herren, hätte ich in materieller Beziehung das geringste Be denken, ich würde der Letzte sein, der sich aus Rücksichten dieser Art bestimmen ließe, Ihnen den von uns eingeschla- genen Weg zu empfehlen. Indessen, da eben die Sache meines Dafürhaltens materiell ganz unbedenklich ist, so glaubte ich es unter diesen Umständen der Kammer als eine Rücksicht schuldig zu sein, ihr dieses Odium für mei nen Theil zu ersparen und deshalb der -Behandlung der Sache, die sie von der Deputation erfahren hat, auch meinestheils zustimmen zu müssen. Das wäre Das, was ich zunächst gegen die Bekämpfung des An trages zu erwähnen hätte, und zugleich der allgemeine Ge sichtspunkt, von dem ich mich bei der Berathung in der Deputation habe leiten lassen. — Wenn nun, was die Vertheidigung des Antrags betrifft, der HerrBürgermeister Ür. Koch die Güte gehabt hat, demselben und dem Gut achten der Deputation seine Befürwortung zu schenken, so habe ich als Mitglied der Deputation dies zwar nur dank bar anzuerkennen; wenn er aber dabei Gelegenheit genom men hat, sich, über die reactivirtcn Stände und die Stel lung, die er zu dieser Frage einnimmt, auszusprechen, so beklage ich, ihm nicht den nämlichen Dank zollen zu kön nen. Es ist also die Ansicht des Herrn Bürgermeisters vr. Koch, daß sich diese Kammern einer illegitimen Ge burt erfreuen i (Heiterkeit.) Nun, meine Herren, Jeder, der hierher kommt, wird und muß sich diese Frage, die so brennend geworden ist, vorlegen. Auch ich habe das gethan; ich ergreife aber mit besonderer Befriedigung die Gelegenheit, zu bekennen, daß es mir -sehr leicht geworden ist, .mich über die rechtliche Seite der Sache, über die uns von dem Herrn vr. Koch insinuirte Illegitimität rasch genug zu entscheiden; denn, meine Herren, ich nehme von dieser Insinuation gern An laß- Ihnen, hier ganz ausdrücklich ins. Gedächtniß zurück zurufen, daß von diesem Platze aus, den zu vertreten ich die Ehre habe, bestimmtest protestirt worden ist gegenjenes provisorische Wahlgesetz, welches mit einem unantastbaren, wohlerworbenen, doppelt und dreifach verbürgten Rechte machen wollte und — trotz dieser Verwah rung— gegen alles Recht und Billigkeit in der That auch machte! Für den Vertreter dieses Platzes hat schon des halb die alte Ständeversammlung nie aufgehört, rechtlich zu sein, ganz abgesehen von den anderen materiellen Grün den, mit denen ich Sie nicht behelligen Will; sie hat nie anfgehört, es zu sein, wie das provisorische Wahl gesetz für den Inhaber dieser Stelle nie begonnen hat, es zu werden, und wenn jetzt die Wiederherstellung die ser durch ein rein provisorisches Gesetz etablirten Landes vertretung — freilich nur von einer verschwindenden Minorität — als einzig rechtliche Basis bezeichnet wer den will, so habe ich von meinem Gesichtspunkte aus ganz im Gegentheil besondere Ursache, sie mit vollstem Grunde als eine eclatante Widerrechtlichkeit zu bezeichnen. Aber, meine Herren, nachdem die Sache einmal wieder in Anregung gebracht worden ist, nehme auch ich keinen Anstand, meine Stellung dazu weiter anzudeutey, selbst wenn das jetzige Wahlgesetz ein Product des Zwanges wäre, was ich nicht zugestehen kann. Was haben wir denn z.B.in Preußen Anderes, als ein octroyirtes Wahlgesetz? Was war das provisorische Wahlgesetz von 1848Anderes, als ein Product des moralischen Zwanges? Was ist denn jedes Recht ursprünglich Anderes, als ein Ergebniß der Gewalt? Die Rechtsidee, der Rechtsstaat a xriori ist eine reine Fiction. Wie sind denn die ersten Gesetze ent standen? Jeder erste Gesetzgeber war ein Gewalthaber. Oonssusn oiQmnw. ist überhaupt noch kein Gesetz ent standen und es ist daher in .gewissem Sinne die Regierung die beste zu nennen, die es versteht, jenes ursprüngliche Product der Gewalt mit den sich aus dem Volke heraus- krystallisireuden Rechtsanschauungen in Einklang zu brin gen, ans den Ansichten über den bestehenden Zustand im Volke ein Rechtsbewußtsein zu schaffen. Das aber, meine Herren, würde im vorliegenden Falle, wenn man selbst speciell gegenüber der organischen Entwickelung und Durch bildung unseres heutigen Rechtsstaates zugeben wollte, daß die Rechtsbeständigkeit der jetzigen Landesvertretung von den heutzutage als legal feststehenden Gesichtspunkten aus bezweifelt werden könnte, das würde bei uns jedenfalls und mindestens geschehen sein. Das Rechtsbewußtsein im-Volke ist für die jetzigen Kammern und das zeigen selbst diejenigen Mitglieder derselben, die anderer Ansicht sind, dadurch, daß sie hierher gehen. Darüber ist trotz aller Proteste nicht Hinwegzukommen; denn wenn man den Letzteren ins Gesicht sieht, was thun sie denn Anderes, als Das, was sie dem Gesetzgeber imputiren? Die Herren sagen
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