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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,1
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028274Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028274Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028274Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 10. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866-12-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 5
- Protokoll3. Sitzung 9
- Protokoll4. Sitzung 15
- Protokoll5. Sitzung 27
- Protokoll6. Sitzung 37
- Protokoll7. Sitzung 71
- Protokoll8. Sitzung 75
- Protokoll9. Sitzung 81
- Protokoll10. Sitzung 103
- Protokoll11. Sitzung 111
- SonstigesD. Summarische Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben des ... 135
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 175
- Protokoll15. Sitzung 183
- Protokoll16. Sitzung 193
- Protokoll17. Sitzung 215
- Protokoll18. Sitzung 225
- Protokoll19. Sitzung 253
- Protokoll20. Sitzung 265
- Protokoll21. Sitzung 283
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 335
- Protokoll24. Sitzung 357
- Protokoll25. Sitzung 365
- Protokoll26. Sitzung 373
- Protokoll27. Sitzung 379
- SonstigesS. Uebersicht der neueren Staatsschulden am Schlusse des Jahres ... 392
- Protokoll28. Sitzung 395
- Protokoll29. Sitzung 399
- Protokoll30. Sitzung 411
- Protokoll31. Sitzung 415
- Protokoll32. Sitzung 421
- Protokoll33. Sitzung 443
- Protokoll34. Sitzung 447
- Protokoll35. Sitzung 469
- Protokoll36. Sitzung 493
- Protokoll37. Sitzung 501
- Protokoll38. Sitzung 513
- Protokoll39. Sitzung 527
- Protokoll40. Sitzung 549
- Protokoll41. Sitzung 585
- Protokoll42. Sitzung 609
- Protokoll43. Sitzung 631
- Protokoll44. Sitzung 661
- Protokoll45. Sitzung 689
- Protokoll46. Sitzung 705
- Protokoll47. Sitzung 725
- Protokoll48. Sitzung 735
- SonstigesEntwurf eines Allgemeinen Berggesetzes für das Königreich ... 777
- Protokoll49. Sitzung 841
- Protokoll50. Sitzung 913
- Protokoll51. Sitzung 957
- Protokoll52. Sitzung 979
- Protokoll53. Sitzung 1007
- BandBand 1866/68,1 -
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Mittheilungen über Vie Verhandlungen des Landtags. I. Kammer. ^^10. Dresden, den 28. December 1866. Zehnte öffentliche Sitzung Ser Ersten Kammer am 21. December 1866. Anhalt: Entschuldigungen. — Mündlicher Bericht der ersten Depu tation über die Differenzpunkte in den Beschlüssen beider Kammern bezüglich des Gesetzentwurfs, die Erfüllung der Militärpflicht betreffend, und Uebereinstimmung mit der Zweiten Kammer. — Ermächtigung des Direktoriums, die Ablaffung der Ständischen Schrift auf dasselbe königl. De kret betreffend. — Vortrag und Genehmigung der Stän dischen Schrift auf das königl. Dekret, die erlassene Ver ordnung, die Verbrauchsabgabe. von vereinsausländischem Fleischwerke betreffend. Vorlesung und Genehmigung des Protokolls der heutigen Sitzung. Die Sitzung beginnt 11 Uhr 12 Minuten in Gegen wart des Herrn Staatsministers vvnFabrice und des königl. Commissars Herrn Geh. Kriegsrath Mann, so wie in Anwesenheit von 35.Kammermitgliedern. Präsident von Friesen: Ein Protokoll ist nicht zu verlesen; zur Registrande ist auch keine Nummer eingegan gen. — Entschuldigt haben sich für heute Herr Geh. Fi nanzrath von Nostitz-Wallwitz wegen Dienstgeschasten, 'Herr Kammerherr von Watzdorf-Störmthal wegen noth- wendiger Privatgeschäfte, Herr Oberhofprediger Vr. Lieb- ner wegen dringender Amtsgeschäfte. — Sonst ist Etwas nicht mitzutheilen; um Urlaub ist nicht gebeten worden. Wir können daher sofort zur Tagesordnung über gehen, zu dem mündlichen Bericht der ersten De putation über die Differenzpunkte in den Be schlüssen beider Kammern bezüglich des Gesetz entwurfs, die Erfüllung der Militärpflicht betreffend.*) — Referent ist;Herr Bürgermeister Hen nig; ich ersuche ihn, mit dem Vortrage zu beginnen. Vcrgl. L.M. II. K. S. 178 flgg., 2VS flgg. I. K. S. 38 flgg. i. K. (I. Abonnement.) Referent Bürgermeister Hennig: Das Gesetz über Erfüllung der Militärpflicht ist nunmehr auch in der Zweiten Kammer berathen und dort in der Hauptsache mit den Vorschlägen angenommen worden, die von der Ersten Kammer ausgegangen sind. Nur einige wenige Anträge sind dort angenommen worden und insofern liegen Abwei chungen vor. Sämmtliche Abweichungen sind nicht we sentlicher Art, wir hätten geglaubt, daß sie hätten erspart werden können. Wenn dennoch die Deputation Ihnen Vorschlägen wird, sämmtlichen Beschlüssen der Zweiten Kammer beizutreten, so geschieht dies hauptsächlich deshalb, weil das Gesetz'.die größte Beschleunigung verlangt aus den Ihnen Allen bereits bekannten Gründen, und ich er laube mir, nun die Abweichungen vorzutragen. Die erste ist bei §. 5 und zwar beim letzten Absätze. Dieser be ginnt mit den Wvrten: „Die Dienstzeit selbst beginnt für die ausgehvbe- nen Militärpflichtigen mit dem 1. Januar des auf jede Aushebung folgenden Jahres." Es ist also bestimmt, daß von Nun an jedesmal die Dienst zeit beginnen soll mit dem 1. Januar desjenigen Jahres, welches aus die Aushebung folgt. Hier würde nun eine Lücke entstehen in Bezug auf die Mannschaften, die im heurigen Jahre verpflichtet gewesen wären, sich zu stellen; sie werden erst in den ersten Monaten des nächsten Jah res einberufen werden und würden also, wollte man sich an den Buchstaben des Paragraphen halten, erst am I.Ja- stuar 1868 zum Eintritt in den Dienst verpflichtet sein. Das kann Natürlich nicht die Absicht des Gesetzes sein und deshalb hat man in der Zweiten Kammer eine Aenderung in Vorschlag gebracht. Eine andere Aenderung betrifft denselben Satz. Während jetzt der 1. Januar als erster Termin bestimmt war, so soll künftig nach dem Vorschläge der Zweiten Kammer der erste Tag des auf dieAushebung folgenden Monats festgesetzt werden. Es ist nämlich der Fall denkbar, daß die Recrutirung bereits Anfangs Sep tember ausgeschrieben wird und daß vielleicht Gründe vor liegen, die Einübung der anszuhebenden Mannschaft noch im Laufe desselben Jahres, also vielleicht im MonatOcto- ber vorzunehmen. Dies würde aber nicht geschehen kön-. 21
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