Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,1
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028274Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028274Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028274Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 12. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1867-01-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 5
- Protokoll3. Sitzung 9
- Protokoll4. Sitzung 15
- Protokoll5. Sitzung 27
- Protokoll6. Sitzung 37
- Protokoll7. Sitzung 71
- Protokoll8. Sitzung 75
- Protokoll9. Sitzung 81
- Protokoll10. Sitzung 103
- Protokoll11. Sitzung 111
- SonstigesD. Summarische Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben des ... 135
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 175
- Protokoll15. Sitzung 183
- Protokoll16. Sitzung 193
- Protokoll17. Sitzung 215
- Protokoll18. Sitzung 225
- Protokoll19. Sitzung 253
- Protokoll20. Sitzung 265
- Protokoll21. Sitzung 283
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 335
- Protokoll24. Sitzung 357
- Protokoll25. Sitzung 365
- Protokoll26. Sitzung 373
- Protokoll27. Sitzung 379
- SonstigesS. Uebersicht der neueren Staatsschulden am Schlusse des Jahres ... 392
- Protokoll28. Sitzung 395
- Protokoll29. Sitzung 399
- Protokoll30. Sitzung 411
- Protokoll31. Sitzung 415
- Protokoll32. Sitzung 421
- Protokoll33. Sitzung 443
- Protokoll34. Sitzung 447
- Protokoll35. Sitzung 469
- Protokoll36. Sitzung 493
- Protokoll37. Sitzung 501
- Protokoll38. Sitzung 513
- Protokoll39. Sitzung 527
- Protokoll40. Sitzung 549
- Protokoll41. Sitzung 585
- Protokoll42. Sitzung 609
- Protokoll43. Sitzung 631
- Protokoll44. Sitzung 661
- Protokoll45. Sitzung 689
- Protokoll46. Sitzung 705
- Protokoll47. Sitzung 725
- Protokoll48. Sitzung 735
- SonstigesEntwurf eines Allgemeinen Berggesetzes für das Königreich ... 777
- Protokoll49. Sitzung 841
- Protokoll50. Sitzung 913
- Protokoll51. Sitzung 957
- Protokoll52. Sitzung 979
- Protokoll53. Sitzung 1007
- BandBand 1866/68,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
oder tüchtige Lehret PrivataNstaltM errichteten, in denen sie junge Leute aufnah in en und sie vollständig oder doch bis°zu einer gewissen Grenze zu Lehrern ausbilde'ten, wozu hier und da Unterstützungen gegeben worden sind. In neuerer Zeit — es liegt vielleicht in den Zeitverhältnissen selbst — hat dies fast ganz aufgehort, selbst die verschiedenen Bestrebungen, Einzelne wieder dazu zu veranlassen, sind sehlgeschlagen. Anders sieht es gerade in dieser Bezieh ung mit der Heranbildung von jungen Mädchen aus. Da haben sich bekanntlich nicht nur in Dresden, sondern auch an anderen Orten einzelne Persönlichkeiten gefunden, die sich damit beschäftigen und gewiß in rechtzweckmäßiger Weise, um junge Mädchen nach und nach heranzübilden, und das Ministerium ist ihren Bestrebungen dadurch entgegen gekommen, dqß es auch dafür gesorgt hat, ein Examen ein- zurichten, in welchem die auch nicht in Callnberg erzogenen Mädchen geprüft werden und beweisen können, ob sie wirklich denjenigen Grad der Reife erlangt haben, der zu einer Lehrerin nothwendig ist. Ich bemerke das nur, um Ihnen zu zeigen, daß das Ministerium keineswegs gegen die Wichtigkeit dieser Frage selbst eingenommen ist, sondern daß nur jetzt der Zeitpunkt noch nicht der geeignete zu sein scheint, um in dieser Sache weiter vorzugehen. Präsident von Friesen: Wir sind somit zur Ab stimmung gelangt. Bei der Abstimmung kommt ohne allen Zweifel dem Regierungspostulate und dem Antrag, welcher darauf von der Deputation gestellt worden ist, der Vorzug vor allen anderen zu. Sodann werde ich die Frage richten auf den Antrag Seite 48 des Berichts, d. h. auf den modisicirten Antrag der Zweiten Kammer und zuletzt die dritte Frage auf Abgabe einer Petition an die königl. Staatsregierung zur Kenntnißnahme. Die Abstimmung wird einfach in gewöhnlicher Weise erfolgen und wenn alle drei Anträge angenommen sind, so wird dann , durch Namensaufruf abzustimmen sein. Die De putation empfiehlt zuerst das Postulat des königl. Decrets von 45,000 Thalern zur Annahme und ich frage die Kammer: „ob sie dieses Postulat von 45,000 Th alern be willigen wolle?" Einstimmig. Sodann wird beantragt, den Antrag der Zweiten Kammer in folgender Modification und Fassung an zunehmen : „Der hohen Staatsregierung zur baldigen Er klärung noch auf diesem Landtage anheimzugeben, ob nicht zur zweckmäßigen, zeitgemäßen -Be seitigung des anerkannten Lehrermangels, un beschadet des heute gestellten Postulats, die Errichtung eines zweiten neuen Seminars dringend geboten erscheint." Ich frage nun die Kammer: „ob sie diesen Antrag annehmen will?" Gegen 1 Stimme. Zuletzt wird beantragt, die Petition der Stadt Mügeln der Regieruttg zur Kenntttiß nähcke ^u über geben, und ich frage die KaMM'er: „ob sie auch dieses beschließen will?" Einstimtnig. Sodann frage ich die Kammer: „ob sie sich gegen die Staatsregierung in der beschlossenen Weise erklären wolle?" Auf diese Frage antworten mit Za: Vicepräsident Oberbürgermeister Pfotenhauer. Secretär von Egidy. - Bürgermeister Wimmer. Staatsminister a. D. vr. v. Behr. Freiherr von Hausen. Advocat von Könneritz. Professor vr. Heinze. Oberhofprediger Vr. Liebster. Capitular von Stammer. Landesbestallter Hempel. Klostervoigt von Pofern. Rittergutsbesitzer Meinhold. Bürgermeister Müller. Freiherr von Schönberg-Bibran. Rittergutsbesitzer von Böhlau. Freiherr von Rochow. Rittergutsbesitzer Rittner. Kreisvorsttzender Kasten. Bürgermeister Hennig. Kammerherr von Metzsch. Bürgermeister Löhr. Bürgermeister vr. Koch. Freiherr von Beschwitz. Bürgermeister Clauß. Kammerh. von Erdmannsdorff. Bürgermeister Hirschberg. Graf Stolberg-Stolberg. Geh. Rath von König. Rittergutsbesitzer Kraft. Kammerh. von Einsiedel-Schar- senstein. Kammerh. v.Watzdorf-Störmthal. Präsident von Friesen. Die Anträge sind einstimmig angenommen worden. Geh. Rath von König: Herr Präsident, ich bin iu der Lage, noch eine Ständische Schrift vorzutragen, wenn dies die Kammer genehmigt. Präsident von Friesen: Welchen Gegenstand be treffend? Geh. Rath von KöUig: Den Antrag der Herren Abgg. Koch, vr. Müller, .Walther und Jordan, die Re form des Wahlgesetzes betreffend. Präsident von Friesen: Genehmigt die Kammer den Vortrag dieser Ständischen Schrift? — Genehmigt. (Hieraus wird die Ständische Schrift über den Antrag der Herren Abgg. Koch, vr. Müller, Walther und Jordan, die Reform des Wahlgesetzes betreffend, durch Herrn Geh. Rath von König verlesen.) Präsident von Friesen: Ist die Ständische Schrift bereits in der Zweiten Kammer genehmigt worden? Geh. Rath von König: Sie ist in der jenseitigen Deputation genehmigt; aber noch nicht in der Zweiten Kammer vorgelesen worden. Präsident von Friesen: Ich frage nun die Kam mer: ob sie den Entwurf dieser Schrift genehmigen wolle? — Einstimmig. —. Die Schrift wird nun an die Zweite Kammer zur Genehmigung abgegeben werden.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder