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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,1
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028274Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028274Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028274Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 3. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866-12-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 5
- Protokoll3. Sitzung 9
- Protokoll4. Sitzung 15
- Protokoll5. Sitzung 27
- Protokoll6. Sitzung 37
- Protokoll7. Sitzung 71
- Protokoll8. Sitzung 75
- Protokoll9. Sitzung 81
- Protokoll10. Sitzung 103
- Protokoll11. Sitzung 111
- SonstigesD. Summarische Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben des ... 135
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 175
- Protokoll15. Sitzung 183
- Protokoll16. Sitzung 193
- Protokoll17. Sitzung 215
- Protokoll18. Sitzung 225
- Protokoll19. Sitzung 253
- Protokoll20. Sitzung 265
- Protokoll21. Sitzung 283
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 335
- Protokoll24. Sitzung 357
- Protokoll25. Sitzung 365
- Protokoll26. Sitzung 373
- Protokoll27. Sitzung 379
- SonstigesS. Uebersicht der neueren Staatsschulden am Schlusse des Jahres ... 392
- Protokoll28. Sitzung 395
- Protokoll29. Sitzung 399
- Protokoll30. Sitzung 411
- Protokoll31. Sitzung 415
- Protokoll32. Sitzung 421
- Protokoll33. Sitzung 443
- Protokoll34. Sitzung 447
- Protokoll35. Sitzung 469
- Protokoll36. Sitzung 493
- Protokoll37. Sitzung 501
- Protokoll38. Sitzung 513
- Protokoll39. Sitzung 527
- Protokoll40. Sitzung 549
- Protokoll41. Sitzung 585
- Protokoll42. Sitzung 609
- Protokoll43. Sitzung 631
- Protokoll44. Sitzung 661
- Protokoll45. Sitzung 689
- Protokoll46. Sitzung 705
- Protokoll47. Sitzung 725
- Protokoll48. Sitzung 735
- SonstigesEntwurf eines Allgemeinen Berggesetzes für das Königreich ... 777
- Protokoll49. Sitzung 841
- Protokoll50. Sitzung 913
- Protokoll51. Sitzung 957
- Protokoll52. Sitzung 979
- Protokoll53. Sitzung 1007
- BandBand 1866/68,1 -
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(Referent Kronprinz Albert, Königl. Hoheit, ver liest den Bericht der zweiten Deputation der Zweiten Kammer über dieses königl. Decret. Siehe denselben L.M. II. K. S. 26.) Präsident von Friesen: Wünscht Jemand hierüber das Wort zu nehmen? — Es meldet sich Niemand zum Wort. — Ich erwarte daher, ob der Herr Referent noch Etwas beizufügen hat. — Dann würde zur Abstimmung übergegangen werden können. — Der Antrag der Depu tation geht dahin: „Die Kammer wolle beschließen, nach Lage der Sache von einer spcciellen Berathung des Budgets zur Zeit abzusehen." „Will die Kammer diesen Beschluß fassen?" Einstimmig. Der Namensaufruf wird später erfolgen. Somit wäre denn diese Sache vor der Hand erledigt. Es folgt nun ein mündlicher Bericht über das königl. Decret, die Budgetvorlage pro 1867/69 betreffend, (Das allerhöchste Decret s. L.M. II. K. S. 27.) und ich habe die Kammer zunächst zu fragen, ob sie ge statten wolle, daß heute schon in die Berathung ein gegangen werde? — Einstimmig. (Ich ersuche daher den Herrn Referenten, seinen Vor trag zu halten. - Referent Kronprinz Albert: Der Bericht lautet: Nachdem die Finanzdeputation der Kammer das De cret Nr. 7 zur Annahme empfohlen, mußte sie sich fragen, ob noch' eine besondere Antwort zu Decret Nr. 3 nöthig sei, da dasselbe einestheils nur die formelle Erfüllung der Vorschriften des Gesetzes vöm 5. Mai 1851 enthält, anderntheils die Antwort aüf das Budget am Ende des Landtags ohnehin erfolgt. Da indessen die Zweite Kammer eine solche beschlossen, so beantragt Ihre Depu tation, dem Anträge der jenseitigen Kammer beizutreten, welcher lautet, Die Kammer wolle beschließen: daß die Ansätze des für die Jahre 1864/66 ver einbarten Budgets noch auf die Dauer des Jahres 1867 in Geltung bleiben, jedoch vorbehältlich der durch die eingetretenen Politischen Verhältnisse unabweisbar nöthig gewordenen Abweichungen, ingleichen der von der gegenwärtigen Stände versammlung vor dem Zustandekommen eines neuen Budgets zu beschließenden speziellen - Ab änderungen, sowie mit weiterem Vorbehalt künf tiger Beschlußfassung der Kammern über die Rechtfertigung jener Abweichungen feiten der StaatsreKierung. -(Während der Vorlesung des Berichts tritt Herr Staatsminister von Fabrice ein.) Präsident von Friesen: Wünscht Jemand über diese Angelegenheit das Wort zu nehmen? — Es meldet sich Niemand. — Ich frage, ob vielleicht der Herr Referent noch Etwas beizufugen hat? — Dann konnte auch hier zur Abstimmung verschnitten werden. Der Antrag der Deputation geht dahin: „daß die Ansätze des für die Jahre 1864/66 ver einbarten Budgets noch auf die Dauer des Jahres 1867 in Geltung bleiben, jedoch vorbehältlich der durch die eingetretenen politischen Verhältnisse unabweisbar nöthig gewordenen Abweichungen, ingleichen der von der gegenwärtigen Stände versammlung vor ' dem Zustandekommen eines neuen Budgets zu beschließenden speciellen Ab änderungen, sowie mit weiterem Vorbehalt künf tiger Beschlußfassung der Kammern über die Rechtfertigung jener Abweichungen feiten der Staatsregierung." Ich frage nun die Kammer: „ob sie sich in dieser Weise erklären wolle?" Einstimmig. Nun wäre auf diese beiden Decrete der Namens aufruf nothwendig und bitte ich die Kammer, zu genehmigen, daß der Namensaufruf, um ihn nicht zu oft zu wieder holen, Zleich auf beide Beschlüsse gerichtet werde, dergestalt, daß darüber abgestimmt werde, zu beschließen: „nach Lage der Sache von einer speciellen Be rathung des Budgets zur Zeit abzusehen;" darauf aber zu beschließen: „daß die Ansätze des für die Jahre 1864/66 ver einbarten Budgets noch auf die Dauer des Jahres 1867 in Geltung bleiben, jedoch vorbehältlich der durch die eingetretenen politischen Verhältnisse unabweisbar nöthig gewordenen Abweichungen, ingleichen der von der gegenwärtigen Stände versammlung vor dem Zustandekommen eines neuen Budgets zu beschließenden speciellen Ab weichungen, sowie mit weiterem Vorbehalt künf tiger Beschlußfassung der'Kammern über die Rechtfertigung jener Abweichungen feiten der Staatsregierung." . , Ich frage nun die Kammer: „ob sie sich in Gemäßheit dieser bereits ge faßten Beschlüsse gegen die hohe Staatsre gierung erklären wolle?" Auf drese Frage antworten mit Ja: Vicepräsident Oberbürgermeister Pfotenhauer. Secretär von Egidp. - Bürgermeister Wimmer. Königl. Hoheit Kronprinz Albert. Staatsminister a.D.vr. v.Behr. Freiherr von Hausen. Advocat von Könneritz. Professor vr. Heinze. Graf Wilding von Königsbrück. Oberhofprediger Dr. Liebner. Capitular von Stammer. Graf Schönburg-Forderglauchau, Erlaucht. Landesbestallter Hempel. Geh.Finanzr. v. Nostitz-Wallwitz. Klostervoigt von Posern. Rittergutsbesitzer Meinhold. Bürgermeister Müller. Freiherr von Schönberg-Bibran. Rittergutsbesitzer von Böhlau. Freiherr von Rochow. Rittergutsbesitzer Rittner. Kammerherr von Zehmen. Kreisvorsitzender Kasten. Bürgermeister Hennig. Kammerherr von Metzsch. Bürgermeister Löhr. Bürgermeister vr. Koch. Bürgermeister Clauß. Kammerh, von Erdmannsdorff. Bürgermeister Hirschberg.
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