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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,1
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028274Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028274Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028274Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 39. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1867-12-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 5
- Protokoll3. Sitzung 9
- Protokoll4. Sitzung 15
- Protokoll5. Sitzung 27
- Protokoll6. Sitzung 37
- Protokoll7. Sitzung 71
- Protokoll8. Sitzung 75
- Protokoll9. Sitzung 81
- Protokoll10. Sitzung 103
- Protokoll11. Sitzung 111
- SonstigesD. Summarische Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben des ... 135
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 175
- Protokoll15. Sitzung 183
- Protokoll16. Sitzung 193
- Protokoll17. Sitzung 215
- Protokoll18. Sitzung 225
- Protokoll19. Sitzung 253
- Protokoll20. Sitzung 265
- Protokoll21. Sitzung 283
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 335
- Protokoll24. Sitzung 357
- Protokoll25. Sitzung 365
- Protokoll26. Sitzung 373
- Protokoll27. Sitzung 379
- SonstigesS. Uebersicht der neueren Staatsschulden am Schlusse des Jahres ... 392
- Protokoll28. Sitzung 395
- Protokoll29. Sitzung 399
- Protokoll30. Sitzung 411
- Protokoll31. Sitzung 415
- Protokoll32. Sitzung 421
- Protokoll33. Sitzung 443
- Protokoll34. Sitzung 447
- Protokoll35. Sitzung 469
- Protokoll36. Sitzung 493
- Protokoll37. Sitzung 501
- Protokoll38. Sitzung 513
- Protokoll39. Sitzung 527
- Protokoll40. Sitzung 549
- Protokoll41. Sitzung 585
- Protokoll42. Sitzung 609
- Protokoll43. Sitzung 631
- Protokoll44. Sitzung 661
- Protokoll45. Sitzung 689
- Protokoll46. Sitzung 705
- Protokoll47. Sitzung 725
- Protokoll48. Sitzung 735
- SonstigesEntwurf eines Allgemeinen Berggesetzes für das Königreich ... 777
- Protokoll49. Sitzung 841
- Protokoll50. Sitzung 913
- Protokoll51. Sitzung 957
- Protokoll52. Sitzung 979
- Protokoll53. Sitzung 1007
- BandBand 1866/68,1 -
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Sache selbst Referent bin, so ersuche ich den Herrn Vice präsidenten, das. Präsidium zu übernehmen. (Geschieht.) (Staatsminister vr. von Falken stein tritt ein.) . Referent Präsident v on Friesen: (Das königl. Decret siehe L.M. H. K. S. 855.) Der erste Bericht der Deputation lautet: Die unterzeichnete Zwischendeputation, durch Beschluß des Gesammtministeriums vom 4. November 1865 auf den 6. desselben Monats einberufen, hat ihre Berathungen am genannten Tage begonnen und nach deren Beendigung der Kammer über die beiden obengenannten Vorlagen fol genden Bericht zu erstatten: Die erste Vorlage, der Entwurf einer Kirchenvorstands- und Synodalord nung für die evangelisch-lutherische Kirche des Königreichs Sachsen, ist bestimmt: den Kirchengemeinden eine größere Theilnahme an der Verwaltung ihrer Angelegenheiten durch von ihnen gewählte Vertreter zu gewähren und handelt in den tztz. 1 bis 32 von den Kirchen vorständen; L. dem Bedürfniß einer Vertretung der gesammten evangelisch-lutherischen Landeskirche durch Syno den zu entsprechen und ertheilt in den §§. 33 bis 45 die erforderlichen Vorschriften über die Be rufung, Zusammensetzung und Wahl einer Synode und deren Befugnisse. Die zweite Vorlage, der Entwurf zu einem Gesetze, handelt in neun Para graphen, wie die Ueberschrift besagt, von der Vertretung der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden. Sch on am 27. Januar 1833, bei der Eröffnung des ersten constitutionellen Landtags, wurde durch den da maligen Vorsitzenden des Gesammtministeriums eine Vor lage, „die Umgestaltung der evangelischen Kirchenver fassung" betreffend, angekündigt, deren Mittheilung an die Stände aber damals wegen Mangel an Zeit unterblieb. Bei jenem ersten Landtage kam unter Zustimmung der Stände nur eine veränderteOrganisation der evangelisch-lutherischen kirchlichen Mittelbehörden zu Stande. Seitdem verging fast nicht ein Landtag, wo nicht jene Reform, sowie namentlich eine mehrere Betheiligung der Kirchengemein'- den an den Angelegenheiten der Kirche und eine Ver tretung derselben durch Synoden, durch zahlreiche Peti tionen aus dem Lande und aus den Kammern in An regung gebracht worden wären: Was infolge dessen in beiden Kammern, besonders im Jahre 1845, verhan delt und beantragt worden ist, davon geben die von den Zwischendeputationen der Ersten und Zweiten Kammer im Jahre 1860 über den Entwurf einer Kirchenordnung für die evangelisch-lutherische Kirche erstatteten Berichte eine gedrängte Rechenschaft und Uebersicht. (Siehe Landt.-Mittheilungen der Ersten Kammer 1860, 1. Bd., S. 182 bis 186, und Bericht der Deputation der Zweiten Kammer vom 17. November 1860, Landt.-Acten, Beil, zur III. Abth. 1. Bd., S. 181 flg.). Auch verbreiten sich über denselben Gegenstand die dem Deerete vom 14. März 1864 beigefügten „Erläu terungen und Beweggründe" Seite 185 flg. sehr gründlich. Es sind nun die allgemeinen Motiven, Erläuterungen und Beweggründe zum allerhöchsten Decret vorzulescn; in dessen gebe ich anheim, ob die Kammer gestatten wolle, daß von Vorlesung dieser Erläuterungen- und Beweg gründe abgesehen werde, da der Hauptinhalt im Berichte enthalten ist, und ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Kammer darüber zu fragen. Vicepräsident Oberbürgermeister Pfotenhauer: Ich habe die Kammer zu fragen, ob sie beschließen will, daß von Vorlesung der'Motiven, Erläuterungen und Beweg gründe abgesehen werde? — Einstimmig. — Ist die hohe Staatsregierung damit einverstanden? — Einver standen. (Die betreffenden Motiven siehe L.M. II. K. S.856 flgg.) Referent Präsident von Friesen: Ich fahre weiter fort im Berichte: ' Eine Benutzung dieser sehr reichhaltigen Materialien wird die geehrte Kammer vollständig in den Stand setzen, die Frage, um welche es sich dermalen handelt, richtig zu Leurtheilen; daher denn auch die Deputation ohne Wei teres zur Sache selbst übergehen und sich nur auf eine kurze Vorbemerkung beschränken zu können glaubt. Bekanntlich kam die Vorlage vom 15. August 1860 nur in der Ersten Kammer zur Berathung, welche aber zur Ablehnung des Entwurfes der Kirchenordnung führte. In der Zweiten Kammer fand eine Berathung über den Bericht ihrer Deputation nicht statt, weil die Vorlage von der Staatsregierung durch das Decret vom 15. Februar 1861 für dieses Mal zurückgezogen wurde. Dessen ungeachtet wird man das bisher betriebene Werk nicht als eine vergebliche Arbeit betrachten oder gar annehmen dürfen, daß das im Lande mit so lebhaftem Antheil ver folgte Streben nach einer Reform der kirchlichen Ein richtungen damit als aufgegeben anzusehen sei. Weit entfernt, die Lösung dieser hochwichtigen Ausgabe einer ungewissen Zukunft überlassen zu wollen, haben vielmehr die bis jetzt gemachten Versuche die Ständeversammlung immer mehr in der Ueberzeugung befestigt, daß, wenn die Kirche ihrem höchsten Berufe gerecht - werden solle, ihrer äußeren Verfassung aych diejenige Form gegeben werden müsse, in welcher das Ganze mit den Theilen, das Haupt mit den Gliedern frei und selbständig zum Wachsen an dem inneren Leben zusammenwirken können. Eine Umgestaltung der dermaligen Kirchenverfassung,
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