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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,1
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/67,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028275Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028275Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028275Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 8. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866-12-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 35
- Protokoll5. Sitzung 37
- Protokoll6. Sitzung 75
- Protokoll7. Sitzung 91
- Protokoll8. Sitzung 93
- Protokoll9. Sitzung 115
- Protokoll10. Sitzung 127
- Protokoll11. Sitzung 153
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 205
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 247
- Protokoll16. Sitzung 267
- Protokoll17. Sitzung 279
- Protokoll18. Sitzung 289
- Protokoll19. Sitzung 315
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 351
- Protokoll22. Sitzung 363
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 439
- Protokoll25. Sitzung 471
- Protokoll26. Sitzung 483
- Protokoll27. Sitzung 499
- Protokoll28. Sitzung 525
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 555
- Protokoll31. Sitzung 577
- Protokoll32. Sitzung 595
- Protokoll33. Sitzung 601
- Protokoll34. Sitzung 615
- Protokoll35. Sitzung 635
- Protokoll36. Sitzung 647
- Protokoll37. Sitzung 663
- Protokoll38. Sitzung 669
- Protokoll39. Sitzung 679
- Protokoll40. Sitzung 691
- Protokoll41. Sitzung 709
- Protokoll42. Sitzung 717
- Protokoll43. Sitzung 723
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 781
- Protokoll46. Sitzung 827
- Protokoll47. Sitzung 829
- Protokoll48. Sitzung 843
- BandBand 1866/68,1 -
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tretung geeignet und berechtigt ist, den inneren Eonflict zu lösen, und die Wünsche der Antrgg- stellar Geltung zu bringen; m Erdung, 2) , daß, abgesehen hiervon, ein den Rechten des, Vbstes wahrhaft entsprechendes Wahlgesetz nach' den gemachten Erfahrungen von den jetzigen octroylrten Ständekammern ganz nnbezweifelt! sofort zurückgewiesen wird; in Erwägung, 3) daß bei, Annahme des. Antrags von Koch und, -Genossen die v,-n dem Volke, rücht anerkannt,e ..MhGMMaM. der jetzigen WtäyPeperfgmM- lungvorausgesetztist, ' . , beschließt die Kammer, hen Antrag der Abgg. Koch und Genossen auf sich beruhen zu lassen und zu erklären, daß nur die Rückkehr 'zum- verfassungsmäßigen Wahl gesetze von 1848 dem. Laudy, Frieden und Be--. , ruhiguna, hem sächsischen Volke.seine verlorenen Rechte zurückgehen Hann." , Was diesen Antrag anbelangt, so ist derselbe dse Negative des Antrags der D.epntati.on, nur erläutert durch die Motiven. dazu, ^ Motiven qls einen selbständigen Antrag zu betrachten, dazu habe ich kein Recht,;, denn es leidet'hier der §. 1151 der Landtagsordnung Anwendung, wonach also solche Aüträge unzulässig sind, „wenn sie bei demselben Landtage aus materiellen Gründen bereits 'mH '.Mtz MMe neuer Thatsachen wiederholt werden", Neue Thatsachen sind, so scheint es.mir, nicht vorgebracht worden, und deshalb habe ich zunächst die Kammer zu fragen: ob sie einen derartigen Antrag zur Unterstützung bringen lassen will? (Abg, Meltzer bittet ums Wort.) . Abg. Meltzer! Abg. Meltzer: Der §. 115 ist hier schon einmal in einer Meise angen, endet worden, die der. Landtagsord nung nicht, entspricht. Per H. 115 steht oud II des Ab- schüittrs wil der Landtagsordnung und dieser Abschnitt hat dse Überschrift^ .fiBesWechen Md Petistonen, die nicht vön'Mitguedern 'der KmWp^' „tWgH'ey-." Der §, ^15. könnte daher hier nur Anwendung erleiden,,wenn eine Petition oderHeschwerhe.' von solchyn Personen vor läge, ' niH Mitglieder ' der, Kammer sind- Bei vtzrÜdstenl^IML^anK^Mh, die Bestimmung des,ß. UA spnoern ristr eine /he?: Bestimmungen in den. §K. 105 bis, mit 112 .nach meinem Dafürhalten zur Anwendung kommen. Präsident!Haberkyrn: Ich will auch noch au' 110 der L-ndtagsordnung Hinweisen. In diesem Para graphen heißt es: , n „Hat die Kammer einen Antrag Mf.sich beruhen . zu lassen beschlossen- so.kann..er .an demselben. Larid- - tage Mch.auf- Anregen . eines, anderen Mitgliedes der nämlichen Kammer unverändert nicht wieder Gegen-? stand de,p PerhMdlnng werden. Nlsr infpsge eines in her anderen Kammer etwa gestellten und' genehmigten gleichen Antrags darf M Gegenstand wieder zur Sprache kommen-^ Demgemäß werde ich also ohne Weiteres die Kämmer ragen: ob sie die Unterstützung genehmigt? — Ge nehmigt. Wird dieser Antrag unterstützt? — Aus reichend- Abg. Riedel! ' Abg. Rietzel: Meine Herren! Obwohl ich fest über zeugt bin, daß der Antrag, nur aus wohlgemeinter Absicht gestellt worden ist., UM durch denselben den asten Berfas- üngse.onflict endlich. einmal zu Ende zu bringen,, so-hin ch doch auch.fest davon überzeugt, daß, wenn er auch in d.er Kammer angenommen wird , er als leerer Schall ver hallen und die nur gerechten und billigen Wünsche der Antragsteller wenig Berücksichtigung, finden werden, Die Regierung mag ein noch, so liberales Wahlgesetz vorlegen, womih,sich, die Herren Antragsteller gern einverstanden er- Men .würden Md womit auch wir Ms unsererseits ein? verstanden erklären könnten, wenn es nach unserer Ansicht pon den zu Recht bestehenden Kammern begutachtet Md hergthen würde, so werden doch Hunderte von Bedenken dagegen auftauchen, wie es schon seiten der Deputation mit diesem, unschuldigen Antrag der Fall ist. Es würde dieses Wahlgesetz, schon ans dieser Kammer sehr verstüm melt und aus der jenseitigen als ein Skelett hervorgehen, welches den Zeitverhästnissen und unseren Wünschen kei neswegs Rechnung tragen würde. Zm günstigsten Falle aber, jetzt ganz davon, abgesehen, so würde damit der sri- tc» der Regiep,uyg doppelt begangene Derfassungsbruch doch keineswegs gehM werden; denn die Regierung, Hai hie Perfaffung. nicht nur dadurch. gebrochen, daß sie, die zu .Recht HMHenden, Gesetze vom. 14. November 1H48. durch HMMM-.. MMg aufhob Md die alten aufgelösten, verabschicheten, nicht, mehr zu.Recht hestehendey Stände ,Meder-einberufe.y Hat,; sondepn sie hat auch, die Verfassung WZ.-IM.- durch Einberufung, her, Stellvertreter verletzt, was sie nicht thnn durfte, was. erst durch die Kammer ge schehen j konnte. Diese würde. aber, nie vollzählig, gewor den sM, weyn^ie Negierung nicht zu. hMsem UauöM gegriffen hätte, W wurden - selbst, damM dse Missiven Nicht, allen .Abgeordneten zugeschickt,, sondern, um hie Kam mer, vollzählig, ZU machen,, gleich einzelnen Stellvertretern, was. aus. HM NtWW.qchgMM, wssrhMj.kWN.,- M Wen somit hoppeli ungesetzlich einbernftne Mitglieder Ar die RechVzuMnd.iMtj, für die. Kompetenz der Kammer Md Nr..d^uUOeMMetzH»g,.detzD.Mechh.hMhenhM!Ges!chL gestimmt- Selbst die Kammer mußte damals allerhand Maßregeln, ergreifen, um sich in ihrer,Beschlußfähigkeit zu erhalten; Heyn es durfte Niemand behindert , sein, es durfte
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