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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,1
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/67,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028275Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028275Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028275Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 8. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866-12-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 35
- Protokoll5. Sitzung 37
- Protokoll6. Sitzung 75
- Protokoll7. Sitzung 91
- Protokoll8. Sitzung 93
- Protokoll9. Sitzung 115
- Protokoll10. Sitzung 127
- Protokoll11. Sitzung 153
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 205
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 247
- Protokoll16. Sitzung 267
- Protokoll17. Sitzung 279
- Protokoll18. Sitzung 289
- Protokoll19. Sitzung 315
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 351
- Protokoll22. Sitzung 363
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 439
- Protokoll25. Sitzung 471
- Protokoll26. Sitzung 483
- Protokoll27. Sitzung 499
- Protokoll28. Sitzung 525
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 555
- Protokoll31. Sitzung 577
- Protokoll32. Sitzung 595
- Protokoll33. Sitzung 601
- Protokoll34. Sitzung 615
- Protokoll35. Sitzung 635
- Protokoll36. Sitzung 647
- Protokoll37. Sitzung 663
- Protokoll38. Sitzung 669
- Protokoll39. Sitzung 679
- Protokoll40. Sitzung 691
- Protokoll41. Sitzung 709
- Protokoll42. Sitzung 717
- Protokoll43. Sitzung 723
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 781
- Protokoll46. Sitzung 827
- Protokoll47. Sitzung 829
- Protokoll48. Sitzung 843
- BandBand 1866/68,1 -
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Aung seither behauptet hat, daß Veranlassung zu einer eingehenden Wahlreform nicht vorhanden sei, und wenn auf der andern Seite behauptet wird, die jetzige Stände versammlung sei überhaupt nicht berechtigt, so scheint mir eine Ausgleichung dieser sehr verschiedenen Meinungen nur dadurch möglich zu sein, daß man den Weg der Re form betritt. Und, meine Herren, diesen Weg der Reform betreten Sie, wenn Sie den Antrag der Deputation an nehmen. Man wird das im ganzen Lande zu würdigen wissen, man wird erkennen, daß nicht Diejenigen, welche heute dem Deputatiottsantrage ihre Zustimmung ertheilen, die Unversöhnlichen sind; man wird es vielmehr dankbar erkennen, daß die Majorität, von der ich erwarte, daß sie dem Deputationsantrage beitreten werde, den Frieden will und die Hand zur Versöhnung bietet. In diesem Sinne und in der Hoffnung, daß ein Beschluß, wie ihn die De putation beantragt hat, unsere ganze Kammer gegen die fortwährend gegen sie gerichteten Anklagen vollständig rechtfertigen wird-, bitte ich Sie, dem Depntationsantrag beizustimmen. Präsident Haberkorn: Ich gebe dem Abg. Sachße 'noch das Wort zu einer thatsachlichen Berichtigung. '' Abg. Sachße: Ich habe dieser thatsächlichen Be merkung eine Anfrage an den Abg. Fahnauer voraus zuschicken: Was dieser mit dem Passus seiner Rede, der das Wort „Eid" enthielt, gemeint hat? Der Abg. Fahnauer sprach es mit so leiser Stimme, daß es nicht bis hierher gedrungen ist; es war aber jedenfalls Etwas in Frage, was die Gewissenspflicht eines Kammermitgliedes betrifft. Deshalb bitte ich den geehrten Abg. Fahnauer, diesen Passus zu wiederholen. Präsident Haberkorn: Wenn der Abg. Fahnauer Hierzu bereit ist, gebe ich ihm das Wort. Abg. Fahnauer: Ich habe gesagt: Wenn die Ma jorität der Kammer —denn diese hat die Wahlen der Depu tation aufgestellt — verstanden hätte, die Personen von der Sache zu trennen, dann hätten dieWahlen nach dem Eide, den wir Alle in der Kammer geleistet haben, ganz anders ausfallen müssen. Ich weiß zu genau, wie es zugegangen ist, und ich könnte Beweise beibringen. Abg. Sachße: Ich kann in dieser Frage nicht von meinen Gesinnungsgenossen sprechen, sondern nur von mir, und da habe ich zu erklären, daß ich den Ausfall dieser Wahlen vollständig mit dem von mir geleisteten Eide im Einklang erachte, indem ich die Ueberzeugung hege, daß auch nach diesen Wahlen das unzertrennliche Wohl des Königs und des Vaterlandes in diesem Saale bei aller unsererThätigkeit ebenso gut wahrgenommen werden wird. Abg. vonNostitz-Paulsdorf: Von meinem Stand punkte aus schließe ich mich Dem an, was der Abg. Sachße soeben gesagt hat. ... II. K. (1. Mauvement.) Präsident H aberkornsunterbrechend): Der Schluß der Debatte ist ausgesprochen, der Herr Referent hat das Schlußwort gehabt und wir gehen nunmehr zur Abstim mung über. Ich werde in gewöhnlicher Weise, also ohne namentliche Abstimmung, zuvörderst den Eisenstuck'schen Antrag zur Abstimmung bringen und hierauf, wenn der selbe abgelehnt werden sollte, zum Deputationsgutachtcn übergehen mit Weglassung der Worte: „den Grundsätzen der künftigen Verfassung des Norddeutschen Bundes, so wie". Um einem Anträge des Abg. Sachße zu entsprechen, werde ich hierauf eine besondere Frage stellen. Endlich aber werde ich mittelst Namensaufrufs die Frage an die Kam mer richten, ob sie beschließen will, der Staatsregierung gegenüber aus den Antrag des Abg. Koch und Gen. sich nach den gefaßten Beschlüssen zu erklären? Zunächst gehe ich also auf den Eisenstuck'schen Antrag über, welcher, man kann sagen, präjudicieller Natur ist und sich am weitesten von dem ursprünglichen Anträge entfernt. Er lautet: „In Erwägung, . . . 1) daß nur eine verfassungsmäßig auf Grund des Wahlgesetzes von 1848 einberufene Volksvertre tung geeignet und berechtigt ist, den inneren Conflict zu lösen und die Wünsche der Antrag steller zur Geltung zu bringen; in Erwägung, 2) daß, abgesehen hiervon, ein den Rechten des Vol kes wahrhaft entsprechendes Wahlgesetz nach den gemachten Erfahrungen von den jetzigen octroyir- ten Ständekammern ganz unbezweifelt sofort zu rückgewiesen wird; in Erwägung, o 3) daß bei Annahme des Antrags von Koch und Gen. die von dem Volke nicht anerkannte Rechts beständigkeit der jetzigen Ständeversammlung vor ausgesetzt ist, beschließt die Kammer: den Antrag der Abgg. Koch und Gen. auf sich beruhen zu lassen und zu erklären, daß nur die Rückkehr zum verfassungsmäßigen Wahlgesetze von 1848 dem Lande Frieden und Beruhigung, dem sächsischen Volke seine verlorenen Rechte zü- rückgeben kann." „Will die Kammer diesem Anträge des Herrn Abg. Eisenstuck zustimmen und ihm ihre Ge nehmigung ertheilen?" (Nach geschehener Abstimmung und Gegenprobe.) Das Resultat ist, daß sich 57 Stimmen gegen und 18 für diesen Antrag erklärt haben; folglich ist derselbe abgelehnt. Ich frage nun in Gemäßheit des Deputationsvor schlages und zwar mit Weglassung der genannten Worte: „Beschließt die Kammer: in Hinblick auf die in der Thronrede noch für gegenwärtigen Landtag angekündigten Vorlagen über die 20
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