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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,1
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/67,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028275Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028275Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028275Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 11. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866-12-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 35
- Protokoll5. Sitzung 37
- Protokoll6. Sitzung 75
- Protokoll7. Sitzung 91
- Protokoll8. Sitzung 93
- Protokoll9. Sitzung 115
- Protokoll10. Sitzung 127
- Protokoll11. Sitzung 153
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 205
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 247
- Protokoll16. Sitzung 267
- Protokoll17. Sitzung 279
- Protokoll18. Sitzung 289
- Protokoll19. Sitzung 315
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 351
- Protokoll22. Sitzung 363
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 439
- Protokoll25. Sitzung 471
- Protokoll26. Sitzung 483
- Protokoll27. Sitzung 499
- Protokoll28. Sitzung 525
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 555
- Protokoll31. Sitzung 577
- Protokoll32. Sitzung 595
- Protokoll33. Sitzung 601
- Protokoll34. Sitzung 615
- Protokoll35. Sitzung 635
- Protokoll36. Sitzung 647
- Protokoll37. Sitzung 663
- Protokoll38. Sitzung 669
- Protokoll39. Sitzung 679
- Protokoll40. Sitzung 691
- Protokoll41. Sitzung 709
- Protokoll42. Sitzung 717
- Protokoll43. Sitzung 723
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 781
- Protokoll46. Sitzung 827
- Protokoll47. Sitzung 829
- Protokoll48. Sitzung 843
- BandBand 1866/68,1 -
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1815-^1818, wo die deutschen Truppen noch in Frank reich stehen blieben, um die Ruhe ausrecht zu erhalten, und derartige Beispiele giebt es mehrere. Wenn also die Preußen trotz des abgeschlossenen Friedens in unserem Lande bleiben, so muß dies einen besonderen Grund haben, und diesen Grund erkenne ich darin, daß sie die Absicht haben, das Friedenswerk selbst zu überwachen und für dessen vollständige und gehörige Ausführung durch ihre Gegenwart Sorge zu tragen. Wenn man aber diesen Gesichtspunkt festhält, so kann man unmöglich sagen: die Preußen sind hier in Friedonsstandquartieren, sondern es stellt sich dann der Gesichtspunkt so heraus, daß man sagen muß: sie find ein Oceupationseorps, um eben zu über wachen, daß alles Das gehörig ausgeführt wird, was nach dem Friedensvertrag und nach ihrer Ansicht auszuführen ist Es lassen sich also diejenigen Bestimmungen, welche in dem Gesetze von 1837 über die FriedensstaNdquartiero enthalten sind, auf dieses hier vorliegende VerhÄltniß nach meiner Ansicht gar nicht anwcnden; daß aber eine derartige Ucbcrwachung, eine. derartige Controle,' eine derartige Sicherstellung durch die Gegenwart der preußischen Trup pen beabsichtigt und bezweckt worden ist, das unterliegt, wenn man den Friedensvertrag selbst ins Auge faßt, kei nem Zweifel. Der Friedensvertrag ist nach meinem Da fürhalten zwar in der Hauptsache fertig; aber doch noch in verschiedenen, nicht unwesentlichen Punkten ein unfertiges Ding. Um nun, bis Alles fertig ist, die Sache — so zu sagen -- in der Hand zu haben, deshalb sind' die preu ßischen Truppen in Sachsen. In dem Friedcnsvertrags ist ferner bedungen, - daß eine Contribution von zehn Millionen, von denen die letzte Rate am 30. April 1867 zu gewähren ist, bezahlt werden soll. Um die gehörige Erfüllung dieser Verpflichtung zu sichern, sind nach meinem Dafürhalten die preußischen Truppen ebenfalls mit in Sachsen. Weiter haben sic unsere Veste Königstein in Besitz genommen. Ist dies, meine Herren, ein reines Frtedensquartier? Ganz gewiß nicht! Das hat wohl.einen höheren Zweck, das hat den Zweck, die Hanptstellung im Laude cinzunehmen, um auch dadurch Dasjenige zu errei chen, was nach dem Friedensvertrage und nach ihrer Ab sicht in Frage kommt. Es giebt sodann in dem Friodens- vertrage noch verschiedene andere Punkte, insbesondere die Reorganisation der Armee, die diplomatische Vertretung, für Rcgulirung welcher Punkte die Gegenwart der Preu ßen auch die nöthige Bürgschaft gewähren soll; umsomehr, als schon jetzt die sächsische Regierung der preußischen Diplomatie sich fest anzuschließen hat. — Ich gehe also, um es zu wiederholen, von der Ansicht aus: das Gesetz von 1837 paßt auf den vorliegenden Fall aus dem Grunde nicht, weil es sich gegenwärtig nicht um Friedensstand quartiere handelt, sondern insofern um etwas wesentlich Anderes, als die preußischen Truppen unter den Begriff von Occnpationstruppen fallen. Für diesen Fall existirt keine gesetzliche Bestimmung und es' muß derselbe nach meiner Ansicht gerade so beurtheilt werden, wie der Fall der Kriegsentschädigung selbst; denn die Occupation ist nur ein Anhängsel, eine Folge des Krieges; sie unterliegt also denselben Grundsätzen, welchen die Entschädigung während des Krieges unterliegt. Handelt es sich aber um Oocupation des Landes in dem von mir angegebenen Sinne, so hat nach meiner Ansicht das Land die betreffen den Kosten zu tragen; diese Kosten können nicht den ein zelnen Gemeinden aufgsbürdet werden. Es ist das ganz so, wie mit den Kriegsschäden selbst. Wie kämen auch, was in der Dresdner Petition ganz richtig bemerkt worden, die einzelnen Gemeinden, bei denen preußische Besatzung eingelegt worden, dazu, dieLasten und Kosten zu tragen deshalb, weil sie nun gerade so gelegen sind, daß !die preußische Regierung es für angemessen hielt, Be satzungen ihnen zu geben? Es würde nach meiner Ansicht emo große Ungerechtigkeit sein, wollte man die einzelnen Gemeinden darunter leiden lassen. Es ist auch wirthschaft- lich unrichtig; die Gemeinden bilden ja den Staat, und wenn einzelne derselben im Kriege hepeits sehr geltsten I haben, so ist es eine um so größere Forderung der Gcrcchtig- !kcit, diesen Gemeinden nicht auch noch nach dem Kriege die betreffende Last anfzulcgeu. In letzterer Hinsicht er wähne ich namentlich Dresden, welches durch den Krieg so bedeutend gelitten hat, und schon aus diesem Grunde finde ich die Petition völlig gerechtfertigt. Man könnte 'nun freilich sagen: das ist Alles recht schön; aber der . Kostenpunkt wird Alles umwerfen. Meine Herren! Wenn !es sich um die Gerechtigkeit handelt, so Lin ich derAnsicht, «daß Sie, -wenn auch die betreffende Summe eine höhere sein sollte, doch der Gerechtigkeit Beachtung widerfahren lassen. Die einzelnen Gemeinden haben gewiß den Krieg nicht verschuldet und wenn sie bereits viel gelitten haben, so istes, wie gedacht, um so billiger und gerechter, ihnen nicht noch mehr aufzubürden. — Die Entschädigung'würde sich allerdings nach meinem Dafürhalten eben nur auf die kö niglich preußischen Truppen beziehen, in der Art, daß in einer den Verhältnissen entsprechenden Weise voller Er satz gewährt würde. Zn einer den Verhältnissen ent sprechenden Weise, sage ich! Es wird hier maßgebend sein, was im Deputationsberichte am Schluffe gesagt worden ist, daß nicht zu viel und nicht zu wenig gewährt werde; es wird unter Umständen eine commissarische Entscheidung darüber maßgebend sein. Die Entschädigung auch auf sächsische Truppen auszudehnen, dafür bin ich an und für sich nicht; denn ich sehe keinen Grund hierfür ein; die Verhältnisse in Bezug auf die preußischen Truppen sind eben grundsätzlich andere, als die in Bezug auf die säch sischen Truppen. Will aber die Kammer auch in Bezug auf die sächsische Armee eine Entschädigung von gleichem Betrage aus Billigkeitsgründen gewähren, so würde ich für meine Person Nichts dagegen haben können; nur will
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