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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,1
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/67,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028275Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028275Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028275Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 1. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866-11-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 35
- Protokoll5. Sitzung 37
- Protokoll6. Sitzung 75
- Protokoll7. Sitzung 91
- Protokoll8. Sitzung 93
- Protokoll9. Sitzung 115
- Protokoll10. Sitzung 127
- Protokoll11. Sitzung 153
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 205
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 247
- Protokoll16. Sitzung 267
- Protokoll17. Sitzung 279
- Protokoll18. Sitzung 289
- Protokoll19. Sitzung 315
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 351
- Protokoll22. Sitzung 363
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 439
- Protokoll25. Sitzung 471
- Protokoll26. Sitzung 483
- Protokoll27. Sitzung 499
- Protokoll28. Sitzung 525
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 555
- Protokoll31. Sitzung 577
- Protokoll32. Sitzung 595
- Protokoll33. Sitzung 601
- Protokoll34. Sitzung 615
- Protokoll35. Sitzung 635
- Protokoll36. Sitzung 647
- Protokoll37. Sitzung 663
- Protokoll38. Sitzung 669
- Protokoll39. Sitzung 679
- Protokoll40. Sitzung 691
- Protokoll41. Sitzung 709
- Protokoll42. Sitzung 717
- Protokoll43. Sitzung 723
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 781
- Protokoll46. Sitzung 827
- Protokoll47. Sitzung 829
- Protokoll48. Sitzung 843
- BandBand 1866/68,1 -
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Zur Zeit der letzten Verhandlung wurde den De- battanten und den Antragstellern namentlich von Seiten des Ministeriums entgegengehalten: warum denn diese Bewegung? Zeigt uns doch, wo ihr auf dem Boden des Volkswillens steht! Zeigt uns doch in einer so wichtigen Frage den Beitritt des Volks! Es wurden vorgezählt die Stimmen, die in den damaligen Petitionen niedergelegk waren; es wurde ausgerechnet, daß dies nur ein kleiner Theil der Bevölkerung sei, obschon in solchen Fragen auch wohl vor allen Dingen der Satz gelten möge, man muß die Stimmen wägen mehr, als zählen. Heute, meine geehrten Herren, ist auch in dieser Beziehung eine sehr gewaltige Veränderung eingetreten. Von vielen Seiten des Landes hat sich eine Bewegung für unseren Antrag kundgegeben, wie dieselbe in so allgemeiner Weise früher nie vorhanden war. Wenn die wohlgeordnete und besonnene Gemeindevertretung der zwei größten Städte des Landes und darunter die der Residenz sich entschieden ausspricht für Das, was wir wünschen, so glaube ich, daß in dieser Versammlung wenigstens darüber kein Zweifel sein wird, daß die Wünsche des Volkes uns zur Seite stehen, und wenn sie damals nicht so lebhaft zu Tage traten, als heute, so mag dies in ganz anderen Umständen gelegen haben. Und in solcher Lage der Dinge, nach solchen Veränderungen wollen wir, meine geehrten Herren, diese Versammlung, die nur gewählt ist von einigen bevor zugten Klassen des Volkes, wir wollen uns selbst für befugt halten,- in so wichtigen Augenblicken, unter so ernsten, schweren Verhältnissen hier zu entscheiden über das Wohl und Wehe so vieler Tausende unserer Mit bürger, die nicht unter uns vertreten sind? Möge diese Frage sich Jeder von uns vor sein Gewissen halten bei der bevorstehenden Abstimmung, die über unseren Antrag statt finden wird. Wir unsrerseits halten uns aus diesen einfachen Gründen dazu in unseren Gewissen nicht für berechtigt, ja ich möchte sagen, ohne daß ich deshalb eine irgend verletzende Aeußerung thun will, ich würde dies beinahe als ein Majestätsverbrecheu gegen die Nation betrachten. Endlich, meine-Herren, ist noch ein dritter Grund vorhanden für unfern Antrag und dieser Grund ist auch formell von der größten Wichtigkeit für Aufhebung der jetzigen Zustände. Die Staatsregierung hat jetzt gethan infolge der politischen Ereignisse, infolge des Umstandes, daß das Kriegsglück gegen uns sich gewendet, was vor dem Kriege hätte geschehen sollen, um Sachsen zu retten; sie hat einen engen Bund mit Preußen abgeschlossen und, wie schon der geehrte Herr Präsident in seiner Eröffnungs rede sagte, es muß unser Streben, es muß unser oberstes Gesetz sein, zu diesem Bündnisse treu zu halten und in diesem Sinne alle Abstimmungen und Verhandlungen geschehen zu lassen. Nun, meine Herren, Sie werden, wie wir gehört haben, in allernächster Zeit zu beschließen S haben über das Wahlgesetz zum Norddeutschen Bunde, über das Wahlgesetz, was von Preußen bereits adoptirt ist, Sie haben zu beschließen, daß dieses auch für uns maß gebend sei. Wer unter Ihnen wird sich nicht sagen müssen, daß ein so greller, schreiender Widerspruch zwischen den Principien unseres Wahlgesetzes gegenüber den Grund sätzen des Bundeswahlgesetzes ein Ding der politischen Unmöglichkeit ist? Und wenn Sie auch verneinen wollten, ich glaube, meine Herren, keiner der Bundesge nossen kann das genehmigen. Sie werden gezwungen sein, zu solchen Verhältnissen jüberzugehen, gezwungen durch das Verhältniß zum Bundesstaate. Denn es kann kein Bundesstaat überhaupt bestehen, wenn in den Verfassungen der Einzelstaaten Etwas enthalten ist, was in directem Widerspruche mit der Verfassung des Bundes steht. Aus diesem Grunde also kann es, ganz abgesehen selbst von politischen Ansichten, abgesehen von der Meinung über die Rechtsfrage, es kann sogar als ein Act der höchsten staatsmännischen Klugheit erscheinen, wenn diese Ver sammlung freiwillig auf eine Aenderung eingeht, zu der sie über kurz oder lang doch gezwungen wird. Das, meine Herren, sind die Gründe, die wir unse rem Anträge beigeben wollen. — Erlauben Sie nur noch zwei Erläuterungen beizufügen, damit unser Antrag in allen seinen Theilen nicht etwa falsch verstanden werde. Die größte und hauptsächlichste Frage und der für ängst liche Gemüther namentlich am meisten hervortrctcnde Ein wurf, der diesem Anträge gemacht wird, ist der allerdings wohlbegründete Umstand, daß man mit dem sofortigen Wiedereintritte dex rechtmäßigen Verhältnisse eine große Rechtsverwirrung im Lande befürchten müsse, weil mit der von uns nicht als rechtmäßig anerkannten Ständeversamm- lung eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen geneh migt worden ist, die in das ganze Staatsleben eingreifen. Es ist bei diesem Momente auch der Umstand einzuschal ten, daß mehrere der Antragsteller sich bei der Verabschie dung solcher Gesetze betheiligt haben, und es könnte mög licherweise der Vorwurf entstehen: Wie konntet ihr euch dabei betheiligen, wenn ihr die Rechtsbeständigkeit der ganzen Versammlung nicht anerkennt? Diejenigen unter uns, die dies gethan haben — ich gehöre nicht darunter, ich kann unbefangen darüber sprechen — sie sind der Ge walt der Thatsachen gewichen und haben sich in ihrem Ge wissen gesagt: Wir wollen dennoch cintreten, weil es der einzige mögliche Weg ist, nm nach unserer Meinung den Willen des Volkes zur Geltung zu bringen. Durch un ser Stillschweigen, durch unfern Eintritt in die Versamm lung ist die Rechtsbeständigkeit noch lange nicht anerkannt. Zur Frage selbst zurückkehrend, könnten wir von dem Standpunkte der Antragsteller aus wohl den Gegnern zu rufen: Nun wohlan, wir sind nicht schuld, wir tragen die Verantwortung nicht, daß eine solche Rechtsverwirrung möglicherweise entsteht; Diejenigen, welche sie veranlaßt
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