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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,1
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/67,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028275Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028275Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028275Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 1. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866-11-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 35
- Protokoll5. Sitzung 37
- Protokoll6. Sitzung 75
- Protokoll7. Sitzung 91
- Protokoll8. Sitzung 93
- Protokoll9. Sitzung 115
- Protokoll10. Sitzung 127
- Protokoll11. Sitzung 153
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 205
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 247
- Protokoll16. Sitzung 267
- Protokoll17. Sitzung 279
- Protokoll18. Sitzung 289
- Protokoll19. Sitzung 315
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 351
- Protokoll22. Sitzung 363
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 439
- Protokoll25. Sitzung 471
- Protokoll26. Sitzung 483
- Protokoll27. Sitzung 499
- Protokoll28. Sitzung 525
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 555
- Protokoll31. Sitzung 577
- Protokoll32. Sitzung 595
- Protokoll33. Sitzung 601
- Protokoll34. Sitzung 615
- Protokoll35. Sitzung 635
- Protokoll36. Sitzung 647
- Protokoll37. Sitzung 663
- Protokoll38. Sitzung 669
- Protokoll39. Sitzung 679
- Protokoll40. Sitzung 691
- Protokoll41. Sitzung 709
- Protokoll42. Sitzung 717
- Protokoll43. Sitzung 723
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 781
- Protokoll46. Sitzung 827
- Protokoll47. Sitzung 829
- Protokoll48. Sitzung 843
- BandBand 1866/68,1 -
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den Antrag zu erledigen. Wer in dieser Frage noch nicht klar ist, wird es auch durch eine lange Discussion nicht. Ich stelle daher den Antrag, daß die Kammer beschließen möge, noch in der heutigen Sitzung über das Schicksal dieses Antrags zu entscheiden. Präsident Haberkorn: Begehrt Jemand hierüber zunächst das Wort? — Es ist nicht der Fall. — Ich werde daher zuerst die Vorfrage darauf stellen, ob ohne vorherige besondere Begutachtung durch eine Deputation über diesen Antrag verhandelt werden soll? Das ist die Vorfrage. Wenn diese Vorfrage bejat wird, dann werde ich weiter fragen, ob man heute die Discussion gestatten will; aber nur dann, wenn die Staatsregie rung ihrerseits die ausdrückliche Genehmigung dazu erthcilt, zu welchem Behuf ich dann die Herren Ver treter der Regierung besonders zur Erklärung veranlassen werde. Zuvörderst frage ich also die Kammer: „ob sie ohne vorherige besondere Begutacht ung über den vorgelesenen Antrag verhan deln will?" Gegen 4 Stimmen beschlossen. Ferner frage ich die Kammer: „ob sie ausnahmsweise für diesen Fall in Gemäßheit des §. 158 der Landtagsordnung eine sofortige Berathung und Beschlußfas sung genehmigen will?" Einstimmig. Nun ersuche ich die Herren Commissare der Regierung, eine Erklärung ihrerseits abzugeben, ob sie in sofortige Berathung einwilligen wollen oder nicht? Staatsminister von Nostitz-Wallwitz: Die Ne gierung ist nicht gemeint, Einwendungen dagegen zu machen. Präsident Haberkorn: Demgemäß steht der Dis cussion über diesen Antrag kein Hinderniß entgegen. — Begehrt Jemand das Wort? Abg. Günther: Meine Herren! Wie Ihnen ge nugsam bekannt ist und wie der geehrte Abg. Eisenstuck in Erinnerung gebracht har, haben beim vorigen ordent lichen Landtage über die Wiedereinführung des Wahlge setzes vom Jahre 1848 die ausführlichsten Verhandlungen stattgefnnden. Es scheint mir genügend, an diese Verhand lungen und an die Widerlegung der Einwände zu er innern, welche gegen die jetzige Zusammensetzung der Kammern erhoben wurden. Ich halte es hiernach nicht für erforderlich, diese Angelegenheit nochmals ausführlich zu erörtern, zumal uns durch die gestrige Thronrede eine Re gierungsvorlage über die vielfach gewünschte Reform des Wahlgesetzes in Aussicht gestellt worden ist und wir uns wohl der Hoffnung hingeben können, daß diese Re gierungsvorlage den veränderten Zeitverhältnissen ent sprechen werde. Unter diesen Umständen und um auch meinerseits dazu beizutragen, daß ein neuer Sturm in dieser Kammer nicht entstehe, verzichte ich darauf, auf die Bemerkungen des Abg. Eisenstllck Ausführlicheres zu er widern, und glaube mich mit dieser Erklärung in Über einstimmung mit einer großen Anzahl Kammermitglieder zu befinden.- Abg. Mammen: Auch ich, meine Herren, beabsich tige nicht, eine weitläufige Discussion herbeizuführen. Nur eine Bemerkung des Abg. Günther macht es not wendig, daß ich einen Punkt berühre, und zwar ist der Punkt das neu vorzulegende Wahlgesetz. Meine Herren, bereits vor Eröffnung des Landtages sprach man in ge wissen Kreisen davon, daß die Regierung ein liberales Wahlgesetz vorzulegen beabsichtige. Wenn wir uns von unserem Standpunkte aus dennoch entschließen mußten, einen solchen Antrag zu stellen, so liegt der Grund darin, daß wir eben zu dem Rechte zurückkehren wollen, daß wir eine Sühnung des gebrochenen Rechtes eben nur von der Wiederherstellung des Rechtes selbst erwarten; dann aber auch zweitens, daß wir nach der Zusammensetzung der Ständeversammlung und vorzüglich bei dem Bestehen der jetzigen Ersten Kammer ein gedeihliches Resultat von einem neu vorzulegenden Wahlgesetze nicht erwarten kön nen. Wie ich bereits bemerkt habe, will ich keine weitere Discussion veranlassen und habe ich mir nur erlaubt, diese kurze Bemerkung zu machen. Ich glaube auch, daß nach dem, was in der Motivirung von Seiten des Abg. Eisenstuck gesagt worden ist, es unsererseits unnöthig ist, noch irgend Etwas hinzuzufügen. Präsident Haberkorn: Begehrt Jemand das Wort? Staatsminister von Friesen: Hochgeehrte Herren! Sie werden sich nicht wundern, wenn ich mir erlaube, in dieser Angelegenheit das Wort zu nehmen, da ich jetzt der Einzige in der Regierung bin, der einzige Minister, der noch an der Gesetzgebung von 1850 mit Antheil genommen hat. Ich würde es nicht vor mir selbst verantworten können, wenn ich in diesem Augenblicke, wo gegen diese Gesetzgebung aufgetreten wird, wo man ihr den Vor wurf der Ungerechtigkeit, der Verfassungswidrigkeit macht, gänzlich stillschweigen wollte. Es würde das so aussehen, als schämte ich mich meiner Vergangenheit, und ich glaube doch mit gutem Gewissen auf jene Zeit zurückschauen zu können. Es ist nicht ohne eine gewisse Ueberwindung ge schehen, daß die Regierung zugestimmt hat, schon heute über diese Frage zu discutiren; denn die Regierung befin det sich in einer peinlichen Lage in diesem Augenblicke, weil sie vollkommen unvorbereitet den Gegnern gegenübersteht und wir selbst ohne jede Kenntniß davon waren, daß heute über diese Frage eine Discussion stattfinden würde, als wir in die Kammer eingetreten sind. Nun hat der geehrte Herr Abg. Eisenstuck bei aller anerkennungswerthen Mäßigung, mit der er gesprochen
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