Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,1
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/67,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028275Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028275Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028275Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 1. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866-11-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 35
- Protokoll5. Sitzung 37
- Protokoll6. Sitzung 75
- Protokoll7. Sitzung 91
- Protokoll8. Sitzung 93
- Protokoll9. Sitzung 115
- Protokoll10. Sitzung 127
- Protokoll11. Sitzung 153
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 205
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 247
- Protokoll16. Sitzung 267
- Protokoll17. Sitzung 279
- Protokoll18. Sitzung 289
- Protokoll19. Sitzung 315
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 351
- Protokoll22. Sitzung 363
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 439
- Protokoll25. Sitzung 471
- Protokoll26. Sitzung 483
- Protokoll27. Sitzung 499
- Protokoll28. Sitzung 525
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 555
- Protokoll31. Sitzung 577
- Protokoll32. Sitzung 595
- Protokoll33. Sitzung 601
- Protokoll34. Sitzung 615
- Protokoll35. Sitzung 635
- Protokoll36. Sitzung 647
- Protokoll37. Sitzung 663
- Protokoll38. Sitzung 669
- Protokoll39. Sitzung 679
- Protokoll40. Sitzung 691
- Protokoll41. Sitzung 709
- Protokoll42. Sitzung 717
- Protokoll43. Sitzung 723
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 781
- Protokoll46. Sitzung 827
- Protokoll47. Sitzung 829
- Protokoll48. Sitzung 843
- BandBand 1866/68,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
gegen den Antrag des Abg. Eisenstuck und GeuosseU ge stimmt; cs konnte und kann aber nicht unsere Absicht sein, jetzt einfach über die Frage der Wahl- und Ver fassungsreform hinwegzugehen, und es wird dies auch nicht die Absicht der Kammer sein. Wir sind vielmehr der Ueberzeugung, daß es nothwendig sei, durch Schaffung einer dem künftigen Parlamentswahlgesetze anzupassenden freien Volksvertretung, dem durch jenen Act der Staats gewalt immerhin verletzten Rechtsgefühl Genugthuung zu gewähren, einem in allen Klassen des Volks gefühlten Be dürfnisse abzuhelfen und die Würde der gesetzgebenden Versammlung, welche gegenwärtig unangefochten öffent lichen Schmähungen ausgesetzt ist, zu wahren; zugleich aber den nothwendigen Einklang zwischen der künftigen Gesammtverfassung des Norddeutschen Bundes und unserer Staatsverfassung herzustellen; und wir halten für nöthig, daß die Kammer im Anschluß an die Thronrede, welche sich über die Tendenz der in Aussicht gestellten einschlagen den Gesetzvorlagen nicht ausspricht, ihre Stellung zu die ser hochwichtigen Angelegenheit im Voraus principiell klar zu erkennen gebe. Versöhnung nach Außen auf nationaler, Versöhnung nach Innen auf liberaler Grundlage muß nach unserer Ansicht die Richtung unseres neuen Staatslebens sein und wir begrüßen mit Freude den in der Thronrede aus gesprochenen Eintritt der Staatsregierung in diese neue Bahn. Jeder andern Richtung werden ich und meine Freunde mit Entschiedenheit entgegentreten. Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Kammer zu fragen, ob der ge stellte Antrag zur Berathung an die dritte Deputation ver wiesen werden soll? Präsident H ab erkorn: Will die Kammer den ge stellten Antrag der dritten Deputation überweisen? — Einstimmig. — Es sind jetzt die in die Registrande ein getragenen Gegenstände beendigt; allein, wie Sie während der Discussion über den Eisenstuck'sch en Antrag schon vernommen haben, ist inzwischen nicht nur das eine königl. Decret eingegangen, welches bereits vvrgelesen worden ist, sondern auch ein zweites, das Wahlgesetz für das Nord deutsche Parlament betreffend. Ich komme daher zunächst auf das bereits vorgelesene königl. Decret zurück (Nr. 23.) Königl. Decret vom 16. November 1866, die Geschäftsbehandlung auf dem gegenwärtigen Land tage betreffend. und frage die Kammer, ob sie dessen Druck und Verweisung an die zweite Deputation, soweit nöthig, im Einvernehmen mit der ersten Deputation beschließen will? — Ein stimmig. Nun will ich sofort auch das zweite königl. Decret noch der Kammer vortragen lassen. (Nr. 24.) Königl.-Decret vom 14. November 1866, den Entwurf eines Wahlgesetzes für den Reichstag des Norddeutschen Bundes betreffend. Präsident Haberkorn: Will die Kammer den Druck und die Verweisung desselben an die erste Deputation be schließen? — Geschieht. Somit wären die Gegenstände der Registrande er schöpft. Es wird mir soeben angezeigt, daß auch der von der Kammer einberufene Stellvertreter des Herrn von Schönfels cingetroffen ist, und es könnte nun die Ver pflichtung dieses, sowie der Herren vr. Platzmann und Seiler stattfinden. Meine Herren! (zu den betreffenden Herren:) Sie sind sämmtlich bereits Mitglieder dieser Zweiten Kammer gewesen und haben den von jedem Ständemitgliede ab zuleistenden Eid in folgender Fassung geschworen. (Der Eid wird verlesen.) Unter Verweisung auf diesen bereits von Ihnen ge leisteten Eid nehme ich Sie mittelst mir zu leistenden Handschlags auch für diesen Landtag in Pflicht. (Die drei Herren leisten den Handschlag.) Wir können nun zu dem zweiten Gegenstände der Tagesordnung übergehen und zwar zuvörderst zur Wahl der ersten Deputation. Es sind nach §. 88 der Landtagsordnung sofort nach Eröffnung des Landtags in jeder Kammer folgende vier ständige Deputationen zu er nennen: 1) dwVerfassungsdeputation für Gegenstände der Verfassung und der Gesetzgebung, jedoch mit Ausnahme der Finanzgesetzgebung; 2) die Finanzdcputation für Gegenstände des Finanzwesens und der Finanzgesetz gebung; 3) die Deputation für ständische Petitionen und Beschwerden; 4) die Deputation für Petitionen und Be schwerden, welche nicht von Kammermitgliedern ausgehen. Jede dieser ständigen Deputationen besteht in der Ersten Kammer aus fünf, in der Zweiten Kammer aus sieben Mitgliedern, wenn nicht etwas Besonderes beschlossen wird. Wir gehen daher zunächst zur Wahl der ersten Deputation über und bitte ich Sie demgemäß, auf die bereitliegenden Stimmzettel sieben Abgeordnete aufzu zeichnen. Ich mache wiederholt darauf aufmerksam, daß wir insbesondere drei der Herren Abgeordneten in unserer Mitte haben, welche den Namen Müller führen; damit also keine Undeutlichkeit entsteht, bitte ich um genaue Bezeichnung derselben. Ich meinestheils bezeichne Herrn Prof. vr. Müller aus Leipzig einfach mit: Or. Müller, den Herrn Abg. Müller aus Chemnitz mit: Müller, Chemnitz, und den Herrn Abg. Müller aus Reick mit: Müller, Reick. Auf diese Weise sind Alle deutlich bezeichnet; aber es steht Jedem frei, dies noch deutlicher zu bemerken. Den Herrn Vicepräsidenten ersuche ich, die Controle zu übernehmen. Es sind 70 Stimmzettel eingegangen. — Meine Herren! Es muß ein Jrrthum obwalten; es sind nur 69 Abgeordnete gegenwärtig; ein Stimmzettel ist also zu Piel. (Nach geschehener Durchsicht.)
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder