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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,1
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/67,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028275Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028275Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028275Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1867-01-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 35
- Protokoll5. Sitzung 37
- Protokoll6. Sitzung 75
- Protokoll7. Sitzung 91
- Protokoll8. Sitzung 93
- Protokoll9. Sitzung 115
- Protokoll10. Sitzung 127
- Protokoll11. Sitzung 153
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 205
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 247
- Protokoll16. Sitzung 267
- Protokoll17. Sitzung 279
- Protokoll18. Sitzung 289
- Protokoll19. Sitzung 315
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 351
- Protokoll22. Sitzung 363
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 439
- Protokoll25. Sitzung 471
- Protokoll26. Sitzung 483
- Protokoll27. Sitzung 499
- Protokoll28. Sitzung 525
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 555
- Protokoll31. Sitzung 577
- Protokoll32. Sitzung 595
- Protokoll33. Sitzung 601
- Protokoll34. Sitzung 615
- Protokoll35. Sitzung 635
- Protokoll36. Sitzung 647
- Protokoll37. Sitzung 663
- Protokoll38. Sitzung 669
- Protokoll39. Sitzung 679
- Protokoll40. Sitzung 691
- Protokoll41. Sitzung 709
- Protokoll42. Sitzung 717
- Protokoll43. Sitzung 723
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 781
- Protokoll46. Sitzung 827
- Protokoll47. Sitzung 829
- Protokoll48. Sitzung 843
- BandBand 1866/68,1 -
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Die Verschiedenheit der Gesuche giebt an die Hand, wie verschieden die Kriegslast gedrückt hat; nur darin sind Alle einstimmig, daß die im Entwürfe enthaltenen Vergütungssätze keine zu hohen sind; aber auch nirgends sind sie als abnorm niedrige bezeichnet worden. Nach der bekannten Ordonnanz des königlich preu ßischen Generalgouverneurs für Sachsen, von der Mülbe, vom 24. Juni 1866 mußten den preußischen Truppen ge währt werden: den Offizieren, Feldwebeln rc.^ a) Kaffee und Zuthat des Morgens, d) Suppe, Fleisch und Gemüse, Braten und 1 Flasche Wein Mittags, o) Kaffee des Nachmittags, ä) Abendbrod mit 1 Flasche Bier. L. den Unteroffizieren und Mannschaften: a) zum Frühstück 1 Loth gebrannten Kaffee, ir, o) zum Mittag- und Abendessen U Pfd. Fleisch oder a/s Pfd. Speck, sL Pfd. Reis oder */s Pfd. Graupen oder U Pfd. Hülsen früchte oder 4 Pfd. Kartoffeln, l^d Loth Salz, ä) 2 Pfd. Brod, s) Viz Quart Branntwein und 1 Quart Bier, L) 3 Loth Tabak oder 6 Stück Cigarren. Hierzu kommen noch Quartier, Licht und Brennmaterial nebst Kochgeschirr, Wäsche und dergleichen. Daß hierfür eine Vergütung von 10 Ngr. nicht in allen Fällen eine genügende ist, ist nicht zu verkennen, wenn es auch in einzelnen Fällen zureichend sein kann. Das Streben, nach allen Seiten hin möglichst ge recht zu werden und die Vergütung für die Kriegslast möglichst gleichmäßig zu vertheilen, erforderte in der Deputation die eingehendsten Prüfungen und Bergleich ungen der einschlagenden Verhältnisse, wobei die königl. Commissare derselben in anerkennungswerther Weise zur Seite standen. Diese Erwägungen führten schließlich, nachdem zu vor 3. und 4. verschiedene Vergütungssätze in Vorschlag kamen, zu dem Resultate, daß es angemessener schien, nicht blos einen Durchschnittssatz für die Vergütungen der Einquartierungslasten eintreten zu lassen, sondern zwei dergleichen, womit auch endlich die Regierung sich einverstanden erklärte, nachdem sie bis dahin stets be tonte, daß nur ein Durchschnittssatz nach allen Rich tungen hin bestimmt werden möge. Nach diesem Vorschläge sollen der Kammer unter später näher zu bezeichnenden Modalitäten 12 Ngr. 5 Pf. und 10 Ngr. als Vergütungssatze zur Annahme em pfohlen werden. Eine Minorität der Deputation, bestehend aus den beiden Abgg. vr. Hertel und Müller (Chemnitz), be antragt jedoch für die drei großen Städte des Landes, Dresden, Leipzig und Chemnitz, noch einen dritten Satz von 15 Ngr. für den Mann bei voller Verpflegung und wird die Gründe hierfür, unter Bezugnahme auf die aus diesen Städten eingegangenen Petitionen, in der Kammer mündlich darlegen. Die Majorität, bestehend aus den Abgg. Mammen, Seiler, Heinrich, Uhlemann und dem unterzeichneten Referenten, tritt Dem entgegen, indem sie die Noth- wendigkeit, für diese drei Städte höhere Sätze, als für das übrige Land aufzustellen, nicht zu erkennen vermag und empfiehlt daher der Kammer „die Ablehnung des dritten Satzes von 15 Ngr. für die Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz^. Die Ausführung der Vergütung erfolgt in der Weise, daß diejenigen Städte und Dörfer, in denen während der Dauer des Krieges und bis zum Friedensschlüsse vom 21. October 1866 auf die Militäreinquartierungs einheit 100 Köpfe und mehr gelegen haben, 12 Ngr. 5 Pf. und Diejenigen, wo die Einquartierung minder stark war, 10 Ngr. pro Mann und Tag bei voller Ver pflegung, incl. Tabak oder Cigarren, als Vergütung zu erhalten haben. Die Deputation geht hierbei von der Voraussetzung aus, daß die Last gleichmäßig hart an den Orten drückte, wo die Einquartierung in größeren Massen und auf längere Zeit erfolgte und glaubte deshalb keinen Unter schied zwischen Stadt und Land machen zu sollen. Der Satz von 100 Köpfen pro Militäreinquartie- rungseinheit erschien als ein angemessener, indem in einem der Deputation zugegangenen Auszug aus den Anmeldeverzeichnisscn zu ersehen ist, daß dadurch alle wirklich stark betroffenen Orte in die höhere Vergütungs klasse fallen. Dieser Auszug ist den Aeten beigcgeben und befindet sich mit denselben in der Kanzlei zur Ein sicht der geehrten Kammermitglieder, welche daran ein besonderes Interesse haben. Daß durch Aufstellung eines Satzes überhaupt ein zelne Ungleichheiten herbeigeführt werden, vermag man nicht in Abrede zu stellen; es ist dies jedoch allemal da der Fall, wo eine gewisse Ziffer eine Grenzlinie bildet, sie konnten deshalb auch hier nicht vermieden werden. In den Verpflegungssätzen sind in erster Klasse 2 Ngr. und in zweiter Klasse 1 Ngr. Quartiergeld in begriffen. Die Staatsregierung hat sich mit dieser Modalität sowohl, als auch mit dem Satze von 100 Mann Pro Mi litäreinquartierungseinheit einverstanden erklärt. Dem in §. 3u für Offiziere, in Offiziersrang ste hende Beamte und Offiziersdienst thuende Unteroffiziere aufgestellten Satz von 1 Thlr. vermochte die Deputation ihre Zustimmung nicht zu ge ben; sie beantragt vielmehr, daß in diesem Falle folgende Sätze in Anwendung kommen: Je nach den verschiedenen Vergütungsklassen u) für Offiziere und Offiziresdienst thuende Unter offiziere und die im Range gleichstehenden Mi litärbeamten werden bis mit dem Hauptmann zum 3 fachen Satze, b) Stabsoffiziere bis mit Oberst zum 6 fachen Satz, o) Generäle mit dem 9 fachen Satze berechnet. - Es erscheint dieser Modus als ein angemessener und wird dadurch auch den Wünschen in den Petitionen von Glauchau, Dresden rc. Rechnung getragen. Die Staatsregierung hat hiermit ihr Einverständ- niß erklärt. Dem in den Petitionen von Glauchau, Dresden rc. ausgesprochenen Wunsche auf Restitution der gezahlten
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