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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,1
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/67,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028275Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028275Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028275Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 40. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1867-02-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 35
- Protokoll5. Sitzung 37
- Protokoll6. Sitzung 75
- Protokoll7. Sitzung 91
- Protokoll8. Sitzung 93
- Protokoll9. Sitzung 115
- Protokoll10. Sitzung 127
- Protokoll11. Sitzung 153
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 205
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 247
- Protokoll16. Sitzung 267
- Protokoll17. Sitzung 279
- Protokoll18. Sitzung 289
- Protokoll19. Sitzung 315
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 351
- Protokoll22. Sitzung 363
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 439
- Protokoll25. Sitzung 471
- Protokoll26. Sitzung 483
- Protokoll27. Sitzung 499
- Protokoll28. Sitzung 525
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 555
- Protokoll31. Sitzung 577
- Protokoll32. Sitzung 595
- Protokoll33. Sitzung 601
- Protokoll34. Sitzung 615
- Protokoll35. Sitzung 635
- Protokoll36. Sitzung 647
- Protokoll37. Sitzung 663
- Protokoll38. Sitzung 669
- Protokoll39. Sitzung 679
- Protokoll40. Sitzung 691
- Protokoll41. Sitzung 709
- Protokoll42. Sitzung 717
- Protokoll43. Sitzung 723
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 781
- Protokoll46. Sitzung 827
- Protokoll47. Sitzung 829
- Protokoll48. Sitzung 843
- BandBand 1866/68,1 -
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hoch st cm Ab scheu es vor der Erneuerung solcher gräßlichen Auftritte, erheben die Petenten ihre Stimme, die vor ihnen schon so viele aufgeklärte Männer erhöhen haben, um den versammelte^ Kammern, wie dies bereits von dreißig Jahren einer, der hervorragendsten Juristen Sachsens, der Abg. Obersteucrprocurator Eiscnstuck ge- than, aus innerster Meberzeugunst die Worte zuzuruftst: „Hebt die Todesstrafe auf! Sie hat sich überlebt, es muh ihr selbst der Todesstoß gegeben werden; denn die Abschaffung derselbe» ist eine «Forderung der foft- schreitenden Civilisation und Humanität, sie entspricht- der geläuterten Strafrcchtsidce der Gegenwart"., Die.. Petenftn'heben ftßann hervor,«daß es.zu weit führen würde, wollten sie in der vorliegenden, .Petition alle die Gründe aufzählen, welche für Aufhebung der Todesstrafe sprechen. Sie,begnügen sich vielmehr, darauf hinznwcisen, daß Wissenschaft und Erfahrung, die in den letzten Jährest in unzähligen Schriften und, Bro schüren den alten Kampf wieder erneuert haben, Vr, Perger insWie.ü? i>r.' Pfotenhancr,^^r. Berner rt. zn nennen, längst darüber mit einander einig sinh, , daß die Wieder-- . Vergeltung, Auge uM Auge, Zahn, um Zahn,' worauf man'die Strafe stützt, die'Idee von der Versöhnung der zürnenden Gottheit Nichts, als ein Ueberbleibscl einer rohen, barbarischen" Vorzeit sei; daß" der Zweck der Abschreckung "gar nicht, oder doch nur ganz ünvollköm- men erreicht werost; daß die Stellen der Bibel, auf die mau sich zur Rechtfertigung der Todesstrafe beziehe, soweit sie aus dem alten Testamente entnommen/nur historischen Werth hatten, die Juden allein angingen und für unsere Zeit gar nicht paßten; daß ferner jene Bibclstellen, soweit sie dem neuen Testamente entlehnt seien, nur im bildlichen Sinne aufgefaßt werden könnten und keineswegs eine Strafe gutherßen sollten, die mit dem ganzen Wesen Les Christenthums' im grellsten Widerspruch stehe. Die Petenten wollen nicht' Näher ausführen, 'wie diese Strafe auch deshalb schön verwerft lich erscheine, weil ein Jrrthum, derber der Verurthei- lung erfolgt sei, in keinem Falle wieder gut gemacht werden könne und der Hingeopferte der Möglichkeit, sich zu bessern, beraubt werde; sie lassen unberührt, daß, welche Vorkehrungen man auch bei der Ausführung der Straft' treffe, der unglückliche Zufall immer dabei sein Spiel haben und die Sittlichkeit/die Menschenwürde auf- das« Empfindlichste verletzen könne; sie übergehen endlich, daß man mit Hülfe der Statistik sich überzeugt habe, daß in Ländern, in denen die Todesstrafe auf gehoben-worden, die Zahl der todeswürdigen Verbrechen sich keineswegs gehäuft habe, und daß man'diese-Wahr- nehmung selbst dann gemacht, wenn diese Länder klein und inmitten, größerer gelegen seien, in denen die Todes strafe noch, Geltung behalten habe. Die Petenten legen auf alle diese Dinge weniger Gewicht; eL genügt ihnen vielmehr,. darauf hinzuweisen, daß die Straft den höhe- renAnHguststgßn. nicht mehr entspricht,, die sie, und mit'ihnen viele Ändere, vom Sftaft/,Md..hM. Zwecke desftlbenchqbhn,. . - Der. Staat, heißt es.,weiter/habe sich,in der Jetzt zeit eisten erhabeneren, edleren Otraszweck.zu,stellen, als blos das Verbrechen zu sühnen, er solle auch cheffern; der Staat sei eine Erziehungsanstalt und «nähere sich auf diese Weise gewiß am meisten dem edlen Zwecke, den ihm die christliche Religion anweise, deren erstes, auf jeder II. K. (1. Abonnement.) Seite der Schrift zu lesendes Gebot die Liebe, die Hu-' mayität gegen unsere Mitmenschen, auch gegen die Ge fallenen sei.,'. Darüber stimmten wohl alle Gesetzgeber' der - eivilisirten - Staaten mit- einander überein, daß nur, die sparsamste'Anwendung dieser. Strafe in den Criminal-- Gesetzbüchern gemacht «werden dürfe;- die Gesetzgebungen aller Länder, insbesondere auch die des Königreichs Sachsen legten davon Zeugniß ab. Der deutsche-Juristen- tag, gewiß ein beachtenswerthes Organ von competenftst, Fachmännern-,, habe in seiner am 28. August 1863.>tn Mainz abgehaltencn Plenarsitzung beschlössest/- die'Todes strafe in einem -künftigen deutschen Strafgesetzbuch«: nicht mehr aufzunehmen Auch fei daran zu.-erinnern,-daß.« schon die-deutsche-Nationalversammlung- im Jahre 1849' die-Todesstrafe aufgehoben habe; im Jahre 1863- sei in Baden die- Zweite Kammer mit einer.-beinahe an Ein stimmigkeit grenzenden Majorität für die Abschaffung, dieser Straft eingetreten. In Oldenburg, Anhalt-Dessau,. Nassau, in Toscana, wo sie nur kurze Zeit'wieder ein-? geführt, im Jahre 18S9 aber wieder abgeschafft worden, in. Portugal, den DonaufürstenthWerst/.-iNiden Schweizer- Cantonen Freiburg und.Neuenburg,, in -einzelnen Staaten - der nyrdawörskanischen Mion hgb.es sie- ganz aufgchört- und in Würtemberg, Bayern,-Bähen, Braunschweig- sv5.. Wie in den Cantonen, Zürich und, Glarus werde sie nur selten vollzogen. In Rußland sei die Todesstrafe.für Mord und nicht-politische Vergehen ebenfalls, abgtzschafft, und in Weimar habe die Landesvertretung im Februar 1865 den Antrag ihres Vicepräsidenten, die Stagts- regierung um Aufhebung der Todesstrafe zu ersuchen, mit 23 gegen 5 Stimmen angenommen. In England, wo ein Verein zur Abschaffung., der Todesstrafe bestehe, habe Anfangs vorigen Jahres die zur, Erörterung über diese Frage uiedergesetzte Commission in ührer,Majorität sich dahin ausgesprochen, -ätzi dftft Strafe nur bei offener Rebellion oder gewältsaWM Aus stand und bei überlegtem Mord Platz greifest solle. Auch in-Frankreich sei die Frage im-April 1865 von Jules. Favre, der die Aufhebung der Todesstrafe beantragtest- im gesetzgebenden Körper zur Discuffion - gebrach/und ein Jahr vorher beim Senate eine mit -60,009 Unter schriften bedeckte Petition von gleicher Tendenz eingereicht) worden. ,« - . Ferner führt die Petition an, daß' in Preußen "im Laufe der letzten Jahre eine auffallende Abnahme der «Hinrichtungen stattgefunden hat, indemz. B. in den drei Jahren 18Y.8—1-860 von 88 znm Tode Kernrtheilten 77, begnadigt ,Md nur 11 hingerichtet worden seien. Man könne daher mit Recht behaupten, die Ubschaffung - der Todesstrafe sei nur, noch- eiste Frage der Zeit; ihren Wegfgll aber zu beschleunigen,, müsse die Ausgabe aller Derer seins, welche,den-Fortschritt und die sittliche Ver- edelüng unserer staatliches) Einnchtunaen wünschen und von dem Gefuhle der wahren, ächt christlichen Humanität durchdrungen stnch Die Petenten stellen, daher, in der zuversichtlichen Hoffnung, daß die Vertreter des aufgeklärten -und so be sonnenen sächsischen Volkes dieses Ziel fördern helfen und die hohe Staätsregierung diesem Bestrebest günstig sein werde, den Antrag: „Sich für Abschaffung der Todesstrafe zu erklären und demgemäße Abänderung unseres Strafgesetzbuches zu veranlassen," 112
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