Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,1
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/67,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028275Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028275Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028275Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 45. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1867-05-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 35
- Protokoll5. Sitzung 37
- Protokoll6. Sitzung 75
- Protokoll7. Sitzung 91
- Protokoll8. Sitzung 93
- Protokoll9. Sitzung 115
- Protokoll10. Sitzung 127
- Protokoll11. Sitzung 153
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 205
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 247
- Protokoll16. Sitzung 267
- Protokoll17. Sitzung 279
- Protokoll18. Sitzung 289
- Protokoll19. Sitzung 315
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 351
- Protokoll22. Sitzung 363
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 439
- Protokoll25. Sitzung 471
- Protokoll26. Sitzung 483
- Protokoll27. Sitzung 499
- Protokoll28. Sitzung 525
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 555
- Protokoll31. Sitzung 577
- Protokoll32. Sitzung 595
- Protokoll33. Sitzung 601
- Protokoll34. Sitzung 615
- Protokoll35. Sitzung 635
- Protokoll36. Sitzung 647
- Protokoll37. Sitzung 663
- Protokoll38. Sitzung 669
- Protokoll39. Sitzung 679
- Protokoll40. Sitzung 691
- Protokoll41. Sitzung 709
- Protokoll42. Sitzung 717
- Protokoll43. Sitzung 723
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 781
- Protokoll46. Sitzung 827
- Protokoll47. Sitzung 829
- Protokoll48. Sitzung 843
- BandBand 1866/68,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Finanzgesetz schneller zur Verabschiedung zu bringen und dadurch die Vereinnahmung der künftigen Stempelsteuer- beträge zeitiger eintreten lassen zu können, als es sonst möglich sein würde; und wenn das geschieht, dann würde sich die Einhebung derselben nicht an das vom Herrn Minister bezeichnete Datum, und namentlich nicht an den 1. April knüpfen; denn wenn das Finanzgesetz verab schiedet ist, dann könnte auch ebenso gut, wie das eben auch bei anderen Gelegenheiten der Fall ist und wozu die Deputation heute in anderer Richtung noch der Kam mer veränderte Vorschläge machen wird, die Erhebung der Stempelsteuer früher, als zum 1. April eintreten. Die Deputation theilt deshalb das Bedenken nicht, daß durch die Ablehnung der Stempelsteuer der Staatskasse in Bezug auf die Einnahme ein Nachtheil zugefügt wird. Uebrigens überläßt die Deputation der hohen Kammer gern die freie Entschließung und enthält sich weiterer Ein wendungen durch neues und tieferes Eingehen auf die Sache. Sie glaubt durch Das, was sie in dem Bericht niedergelegt hat, die Ansicht gerechtfertigt zu haben, daß unter bewandten Umständen und für. jetzt von einem Stempelzuschlage abgesehen werden kann. Präsident Haberkorn: Begehrt noch Jemand das Wort? — Es ist nicht der Fall; ich schließe daher die Debatte und bemerke, daß hier der §. 64 der Landtags- Ordnung einschlägt. Es heißt der §. 64 der Landtags- Ordnung: „Hat die Deputation oder ein Theil derselben in ihrem Berichte auf unveränderte Annahme oder völlige Ablehnung der Vorlage angetragen, so kann hierüber mit Zustimmung der Staatsregierung nach Beendigung der allgemeinen Debatte Beschluß gefaßt werden." Ich frage daher zunächst den Herrn Finanzminister, ob er damit einverstanden ist, daß ich sofort auf die Ablehnung des Gesetzentwurfs die Frage richten kann? Staatsminister von Friesen: Ich bin damit ein verstanden, da es sich ja doch nur um die eine Hauptfrage handelt. Präsident Haberkorn: Ich frage demgemäß die Kammer nach Vorschlag der Deputation: „ob sie den Gesetzentwurf, die außerordent lichen Zuschläge zur Stempelsteuer betref fend, ablehnen will?" Einstimmig. Ferner: „Will die Kammer an die Staatsregierung das Gesuch richten, wenn irgend möglich, schon der demnächst wieder zusammentreten den Ständeversammlung ein n.eues Stempel- stenergesetz zur Berathung und Beschluß fassung vorzulegen?" Einstimmig. „Will die Kammer hiernach die Petition von Meisel und Genossen für erledigt be trachten?" Einstimmig. Wir gehen nun zum Decret Nr. 58 über. Referent Vicepräsident Oehmichen: , Hierauf verschritt hie Deputation zur Prüfung des Decrets Nr. 58, die Schlachtsteuerzuschläge betreffend. So wenig Wünschenswerth nun zwar auch die Er höhung der Schlachtsteuer im Allgemeinen sein mag, so mußte die Deputation doch anerkennen, daß dieselbe als eine von denjenigen Consumtionssteuern zu betrachten ist, welche noch am ersten eine Erhöhung verträgt, weil sie gleichmäßiger und gerechter alle Klassen der Bevölkerung trifft, wie jede andere derartige Steuer. Hierzu kommt noch, daß bei einer Erhöhung derselben auch solche Steuer pflichtige mit betroffen werden, welche eine Erhöhung der directen Steuern nicht berührt. Im klebrigen verweist die Deputation auf die Motiven im Decrete Nr. 58, S. 445. Leider können derartige Hoffnungen, wie der gänz liche Wegfall dieser Consumtivnssteuer, welche nach Schluß des letzten ordentlichen Landtages von 1863/64 gerecht fertigt erschienen, nunmehr nicht in Erfüllung gehen. Der Staat hat künftig bedeutende Mehrausgaben und um das Gleichgewicht zwischen Ausgaben und Einnahmen zu erhalten, muß die Steuerkraft des Landes mehr in Anspruch genommen werden, als sonst der Fall sein würde, und hierzu bietet allerdings die Schlachtstcuer einen wesentlichen Factor. Die Deputation kam nach diesen Erwägungen zu der Ueberzcugung, daß die Erhöhung der Schlachtsteuer und Uebergangsabgabe von vereinsländischem Fleisch werk im Allgemeinen zu empfehlen sein dürfte, obwohl auch dort eine unwesentliche Abweichung eintreten soll. Dahingegen konnte sie nicht zu einem gleichen Re sultate in Bezug auf die Herbeiziehung der Schlachtsteuer für das sogenannte kleine Vieh gelangen. Dieselbe ist mit einem Sollcinkommen von 160,000 Thlr. jährlich, mithin auf das halbe Jahr mit 50,000 Thlr. angesetzt. Von allen Seiten, Fleischern und Producenten, ist gerade gegen diese Steuer am meisten Beschwerde geführt und um deren Abschaffung petirt worden, weil sie zu un gleichmäßig trifft, auch, wie vielfach nachgewiesen wurde, am meisten defraudirt wurde. Hierüber geben die Ver handlungen Lei mehreren Landtagen nähere Aufschlüsse. Die Gründe aber, welche damals gegen diese Steuer angeführt wurden, existiren heute noch. In Erwägung nun, daß die an sich niedrige Er tragssumme keine solche ist, welche das Gleichgewicht zwischen den Staatseinnahmen und Ausgaben stören könnte und in Erinnerung der vielen seiner Zeit dagegen geführten Beschwerden hält es die Deputation für ge- rathen, wenigstens vor der Hand und bis sich der wirk liche Bedarf bei Aufstellung des ordentlichen Budgets übersehen lassen wird, diese Positionen in Wegfall zu bringen und empfiehlt demnach der Kammer: die Ablehnung der im Tarif unter st bei Nr- 3 und 5 aufgeführten Schlachtsteuersätze.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder