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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,4
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028276Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028276Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028276Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 118. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-07-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll115. Sitzung 3069
- Protokoll116. Sitzung 3097
- Protokoll117. Sitzung 3131
- Protokoll118. Sitzung 3153
- Protokoll119. Sitzung 3191
- Protokoll120. Sitzung 3213
- Protokoll121. Sitzung 3221
- Protokoll122. Sitzung 3255
- Protokoll123. Sitzung 3295
- Protokoll124. Sitzung 3335
- Protokoll125. Sitzung 3377
- Protokoll126. Sitzung 3405
- Protokoll127. Sitzung 3433
- Protokoll128. Sitzung 3475
- Protokoll129. Sitzung 3505
- Protokoll130. Sitzung 3527
- Protokoll131. Sitzung 3569
- Protokoll132. Sitzung 3599
- Protokoll133. Sitzung 3631
- Protokoll134. Sitzung 3661
- Protokoll135. Sitzung 3705
- Protokoll136. Sitzung 3749
- Protokoll137. Sitzung 3787
- Protokoll138. Sitzung 3821
- Protokoll139. Sitzung 3847
- Protokoll140. Sitzung 3887
- BeilageDie Beilagen zum königl. Decret, das über das ... 3922
- Protokoll141. Sitzung 3943
- Protokoll142. Sitzung 3987
- Protokoll143. Sitzung 4015
- Protokoll144. Sitzung 4069
- Protokoll145. Sitzung 4101
- Protokoll146. Sitzung 4159
- BandBand 1863/64,4 -
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Salza," hin sollen wir glauben, daß Alles, was in dem Gut achten sicht, reine Wahrheit ist und sollen überzeugt sein, daß aller Inhalt reines Gold ist. Sehen wir uns das Gold dieses Gutachtens näher an. Da kommt auf S. 216 folgende Deduction vor: „Wenn hicrnächst etwa darauf Bezug genommen werden sollte, daß verschiedene, von den Civilgerichtcn zu bearbeitende Rechtsangclegcnheitcn, als z. B. Vormundschafts-, Grund- und Hypothckensachcn, größere Nachlaßrcgulirungen und Coucursprocesse bei den Brigadckricgsgerichtcn gar nicht Vorkommen können re." Es bleiben die Vormundschaftssachen, Grund- und Hypotheken sachen, größcreNachlaßregulirungen und Coucursprocesse; alle diese wichtige« Geschäfte, welche die Brigadckriegs- gerichte nicht zu besorge« haben, sollen nur unbedeutende Arbeit mehr machen, ob diese das Kriegsgericht zu erledigen hat oder nicht, sei gleichbedeutend. Weiter bringt uns aber Herr von Salza als ferncrn Ucbcrzeugungsgrnnd eine AnzahlRcgistrandennummern, die bei dcnBrigadegcrichten eingcgangcn sind, 2832 Ncgistrandcnnummcrn im Jahre'; daraus soll schon hervorgehen, daß die Brigadcauditcure mit Arbeit überhäuft sind, so daß sie nicht damit auf kommen können. Wer sich aber schon im Gerichtsfache bewegt hat, weiß sehr gut, daß sich je nach der Einrichtung aus einer Rcgistrandcnnummcr zehn machen lassen. Wenn z. B. in einer kleinen Untersuchung das Schreiben bei der Registrande eingeht, welches die Veranlassung zur Unter suchung enthält, so kann der betreffende Auditeur die Unter suchung nach den verschiedenen Handlungen in der Sache in zehn Rcgistrandennummcrn zerthcilcn; er kann jedes neue Protokoll zur Registrande bringen, oder er kann auch die ganze Untersuchung bis zum Bescheide unter einer Negi- strandennummer fortsetzen. Daraus geht hervor, daß die Zahl 2832 möglicherweise bis auf280zusammcnschrumpfen kann. Das sind also die Beweismittel, auf die hiu man unter allen Umständen glauben soll, es findfünfAuditcur- actuare nothwendigt Das Kriegsministerium ist ver wöhnt, freilich von der Kammer verwöhnt worden, seine jeweiligen Wünsche alle für Nothwendigkciten zu halten. Ich glaube wohl, daß es wünschrnswerth sein könnte, einen Actuar zur Disposition zu haben; aber deshalb es zur Nothweudigkcit zu machen, fünf neue Staatsbeamte anzustcllen, die unisormirt werden, die Officicrdicncr ge halten bekommen und die natürlich auch noch Ansprüche auf Avancement haben sollen, das ist in einer Zeit, wo man Tag für Tag davon spricht, cs müsse der Organis mus des Staats vereinfacht, die Bcamtenzahl vermindert werden, das ist doch eine zu starke Zumuthung. Wenn Sie fragen, wie soll die Arbeitslast gemindert werden, so antworte ich darauf, wenn die übergroße Arbeitslast wirk lich vorhanden ist, so giebt cs ein anderes Auskunftsmit tel, als fünf neue Actnare anzustellen. Wenn die Herren Auditeure sich selbst gegenseitig unterstützen, wenn zum Protokolliren in den Gerichtsverhandlungen Auditeure aus den Cavaleriegaruisonen rcquirirt werden, dann wird ge wiß dieser Uebcrlastuug abgcholfcn werden können. Ein Auditeur in einer Cavalcriegarnison hat nur 500 bis 600 Mann Gcrichtsbcfohlcnc; daß der viel freie Zeit hat, das ist wohl zweifellos. Ich gebe sogar zu, daß die Thätig- keit des Brigadcauditcurs bei dcu Spruchkriegsgcrichtsvcr- handlnngcn eine anstrengende ist, fast noch anstrengender, als wie die war, die die Richter bei dem schriftlichen Ju- quisitionsverfahrcu entwickeln mußten, wo sie dabei in- quirirtcn und zugleich das Protokoll niedcrzuschrcibcu hat ten; aber cs ließe sich auf andere Weise abhclfen, als durch die Anstellung von fünf Actuaren. Mau brauchte sich z. B. nur an die Bezirksgerichte zu wenden und einen Protokollanten zu requirircn. Wenn ein Protokollant aus einem Bezirksgerichte eine kleine Remuneration dafür be käme, so würde er cs gewiß gern thun; ist die Armee nicht im Lande, so wird sich auch ein Auskunftsmittcl finden lassen; man kann dies Amt einem tüchtigen dazu geeig neten Officier übertragen. Es ist dieser Fall schon in un serer Militärstrasproceßvrdnung in §. 236, der folgender maßen lautet: „Ein Stimmrecht steht dem Auditeur nicht zu. Derselbe hat, falls nicht ein besonderer Protokollführer vorhanden ist, zugleich das Protokoll aufzunehmcn; er kaun jedoch solchenfalls den Gerichtsschreibcr oder einen dazu geeigneten Untcrofficier zur Bewirkung vorläu figer Aufzeichnungen, sowie, nach Befinden, zu dcu uöthigcn Vorlesungen Leiziehcn." Also cs ist hier schon die Möglichkeit gegeben, wo man einen zweiten Auditeur zur Protokollführung nicht ver wenden kann, das Protokoll in einer Weise zu erledigen, die den Auditeur nicht so sehr anstrengt. Das sind die Gründe, ans denen ich mich gegen das Gutachten der ge ehrten Finanzdcputation entscheiden muß. Ich bitte Sic, meine Herren, bleiben Sie bei dem früheren Beschlüsse stehen. Ich versichere Ihnen, ich habe vielfache Kund gebungen von zu Hause und sonst bekommen, aus deucn ich abnehmcn kann, daß unser damaliger Beschluß im Lande Freude gemacht hat. Königl. Commissar Mann: Zunächst muß ich mir erlauben, in formeller Beziehung einige Bcmcrknngen zu machen. Das Kriegsministerium hat zu besserer Fundirung des Postulats, das cs in Bezug auf die An stellung von Kriegsgcrichtsactuaren gestellt hat, zunächst noch ein motivirtes Gutachten vom Oberkriegsgerichte er fordert. Es ist dies Gutachten mittelst Präsidialvortrags abgegeben worden. Der Präsident des Obcrkricgsgerichts, der Gencralauditcur war behindert, das Gutachten selbst für seine Person zu unterzeichnen; cs ist dies von seinem Stellvertreter, Herrn Oberapellationsrath von Salza, der ständiges Mitglied des Oberkriegsgcrichts ist, geschehen. Es wird also wohl dem, was im Gutachten enthalten ist, die volle Kraft nicht abgesprochen werden können. Was
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