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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,4
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028276Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028276Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028276Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 118. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-07-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll115. Sitzung 3069
- Protokoll116. Sitzung 3097
- Protokoll117. Sitzung 3131
- Protokoll118. Sitzung 3153
- Protokoll119. Sitzung 3191
- Protokoll120. Sitzung 3213
- Protokoll121. Sitzung 3221
- Protokoll122. Sitzung 3255
- Protokoll123. Sitzung 3295
- Protokoll124. Sitzung 3335
- Protokoll125. Sitzung 3377
- Protokoll126. Sitzung 3405
- Protokoll127. Sitzung 3433
- Protokoll128. Sitzung 3475
- Protokoll129. Sitzung 3505
- Protokoll130. Sitzung 3527
- Protokoll131. Sitzung 3569
- Protokoll132. Sitzung 3599
- Protokoll133. Sitzung 3631
- Protokoll134. Sitzung 3661
- Protokoll135. Sitzung 3705
- Protokoll136. Sitzung 3749
- Protokoll137. Sitzung 3787
- Protokoll138. Sitzung 3821
- Protokoll139. Sitzung 3847
- Protokoll140. Sitzung 3887
- BeilageDie Beilagen zum königl. Decret, das über das ... 3922
- Protokoll141. Sitzung 3943
- Protokoll142. Sitzung 3987
- Protokoll143. Sitzung 4015
- Protokoll144. Sitzung 4069
- Protokoll145. Sitzung 4101
- Protokoll146. Sitzung 4159
- BandBand 1863/64,4 -
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die Sache selbst anlaugt, so ist bemerkt worden, daß znm Nachweis einer Gcschäftsübcrhäufung ans die Zahl der Negistrandcnnnmmcrn nicht Bezug genommen werden dürfe, weil cs ganz darauf ankomme, wie die Negistrande geführt werde. Es könnten möglicherweise beim Kriegsgerichte bei Untcrsttchungssachcn zehn Nummern eingetragen wer den, während bei Civilgerichtcn auf dieselben Arbeiten nur eiue Nummer eingetragen werde. Dem mutz ich nun allerdings entgegnen, daß nach der eigenen Einsicht, die ich Gelegenheit gehabt habe, in die Acten zu nehmen, bei den Kriegsgerichten genau dasselbe Verfahren in Bezug auf die Negistrande ungehalten wird, wie bei den Civil- gerichtcn. Es kommen Anzeigen und Rapporte wegen An klagen von Personen zur Negistrande und cs wird nun mehr die Untersuchung selbständig fortgcsührt, in der Regel bis zum Schluffe, ohne daß die Sache wieder zur Negistrande gelangt. Nächstdcm hat aber auch der geehrte Sprecher selbst zugegeben, daß einige Actuaricn beiden Kriegsgerichten wohl nothwcndig sein könnten, und cs scheint insofern einMißvcrständniß vorzuwaltcn, alsder HcrrVvr- redncr annimmt, daß fünf neue Staatsdicner angcstcllt werden sollen. Es ist dies nach dem Dcrcinigungsvcrfah- ren, das in Bezug auf diesen Punkt unter den Deputa tionen der Ersten und Zweiten Kammer stattgefundcn hat, nicht der Fall. Es sollen eben nur drei nach Bedürfniß zu verwendende Actuare vcrwilligt werden und das Kriegs ministerium muß nach seiner eigenen Ucbcrzcugung dabei stehen bleiben, daß eine Aushülfc in dieser Beziehung nothwcndig und geboten ist. Es ist jetzt nicht mehr in der zcithcrigcn Weise anszukommen. Meine Herren, er wägen Sic, daß früher ein Regiment aus 1800 Mann bestand, während jetzt eine Brigade der Infanterie, der ein Auditeur zugetheilt ist, aus 4000 Mann besteht! Er wägen Sic, wie mancherlei gerade Leim Militär besonders häufig verkommende Criminal- und Polizcisachen, Exccsse und dergleichen die Thätigkeit der Auditeure in Anspruch nehmen, und nehmen Sie dazu, daß die ganze Arbeitslast bis jetzt nur auf einer Person beruht, während bei einem Gcrichtsamte von 7000 bis 8000 Seelen 3 bis 4 und noch mehr juristische Arbeiter vorhanden sind, auf welche sich die Arbeit vcrthcilt, so werden Sie die Forderung gewiß nicht unbillig finden. Abg. Sachßc: Zunächst habe ich zur thatsächlichen Berichtigung einer Acutzeruug des Herrn Ncgierungs- commissars zu bemerken, daß ich nicht behauptet habe, daß bei den Kriegsgerichten cs als Regel gelte, daß zehn Registrandennummcrn gemacht werden, während bei den Civilgerichtcn nur eine gemacht wird, sondern ich habe ge sagt, cs sei-die Ziffer der Negistrandcnnummcrn noch kein Beweis für die Gcschäftsübcrhäufung, weil eben die Registrandennummcrn nach Belieben sich vervielfältigen lassen. Ich bin darauf nur aufmerksam gemacht worden, daß ich wiederholt von der Anstellung neuer Auditeure gesprochen habe; ich habe aber nnr von der Anstellung neuer Anditcnractuare sprechen können und wollen. Eins habe ich noch zu bemerken. Es ist jedenfalls ein auf fälliges Vorkommnis;, daß jetzt, im Jahre 1864, vonUeber- lastung der Brigadcauditeure gesprochen wird, während im Jahre 1861, als wir die Militärstrasproceßordnung bericthcu, nicht ein Wort davon erwähnt worden ist, daß zu Ausführung dieses Gesetzes neue Beamten würden nöthig fein. . Schon der Paragraph, den ich vorgelcsen, zeigt, daß man damals glaubte, ohne neue Beamte aus zukommen, er spricht davon, wie es zu halten, wenn nicht ein besonderer Protokollführer vorhanden sei. Wenn der Herr Rcgierungscommissar darauf hindcutetc, daß dieZeit eine andere und mit ihr die Arbeitslast auch eine gapz andere geworden sei, weil eine Armeebrigade jetzt 4000 Mann zählt, während sic früher 1800 zählte, so mache ich darauf aufmerksam, daß diese neue Einrichtung auf eine ältere Zeit zurückgcht, als auf dasJahr 1861; denn schon 1861 war unsere sächsische Armee in Jnfantericbrigaden, die 4000 Mann zählen, gctheilt. Wenn man aber damals bei dieser Einrichtung kein Bedürfniß gefühlt hat, so weiß ich nicht, wo jetzt Plötzlich nach drei Jahren das Bedürf niß Herkommen soll und zwar so schreiend, daß cs sich gleich für Anstellung von fünf neuen Beamten kundgiebt. Ich bin deshalb der Ansicht, daß cs besser sei, das Kriegs ministerium möge auf andere Weise die etwaige übergroße Gcschäftslast der Auditeure zu erleichtern suchen, die es nun einmal annimmt. Es gicbt dazu recht einfache Mittel, das Ministerium darf nur den oft schon vor geschlagenen Weg betreten und darf die Civilgerichts- barkeit abtreten und den Civilgerichtcn überweisen. Daraus wird auch noch der Vortheil hervorgch.en, daß der Soldat sich nicht mehr außerhalb des Volkes zu stehen einbildet, daß er weiß, daß es auch noch andereObrigkcit gicbt außer dem Militär. Es ist überhaupt schon oft die Frage von Autoritäten ausgestellt worden, ob es nicht besser sei, daß man die ganze Militärgerichtsbarkeit aufgcbe; denn im Lande ist sie nicht nothwcndig und außerhalb des Landes, dem Feinde gegenüber, werden sich sehr einfache Mittel zum Ersätze finden lassen. Wenn ich nun auch nicht ge rade darauf zurückkommcn will, so muß ich doch als ein ganz wichtiges Auskunftsmittel betonen die Abgabe der Militärgerichtsbarkeit an die Civilgerichte. Allerdings wird diese auf dem gegenwärtigen Landtage nicht mehr möglich sein; die Auditeure werden aber die behauptete übergroße Geschäftslast wohl noch drei Jahre auf ihren Schultern tragen können, ohne daß zu deren Pensionirung vcr- schrittcn werden müßte. König!. Commissar Mann: Nnr eine einzige Bemer kung gestatte ich mir. Es ist cingewendct worden, das Be- dürsniß könne keineswegs ein so großes und hervortreten- 464
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