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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,4
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028276Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028276Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028276Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 146. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-09-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll115. Sitzung 3069
- Protokoll116. Sitzung 3097
- Protokoll117. Sitzung 3131
- Protokoll118. Sitzung 3153
- Protokoll119. Sitzung 3191
- Protokoll120. Sitzung 3213
- Protokoll121. Sitzung 3221
- Protokoll122. Sitzung 3255
- Protokoll123. Sitzung 3295
- Protokoll124. Sitzung 3335
- Protokoll125. Sitzung 3377
- Protokoll126. Sitzung 3405
- Protokoll127. Sitzung 3433
- Protokoll128. Sitzung 3475
- Protokoll129. Sitzung 3505
- Protokoll130. Sitzung 3527
- Protokoll131. Sitzung 3569
- Protokoll132. Sitzung 3599
- Protokoll133. Sitzung 3631
- Protokoll134. Sitzung 3661
- Protokoll135. Sitzung 3705
- Protokoll136. Sitzung 3749
- Protokoll137. Sitzung 3787
- Protokoll138. Sitzung 3821
- Protokoll139. Sitzung 3847
- Protokoll140. Sitzung 3887
- BeilageDie Beilagen zum königl. Decret, das über das ... 3922
- Protokoll141. Sitzung 3943
- Protokoll142. Sitzung 3987
- Protokoll143. Sitzung 4015
- Protokoll144. Sitzung 4069
- Protokoll145. Sitzung 4101
- Protokoll146. Sitzung 4159
- BandBand 1863/64,4 -
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der Armee um 59 Offeriere und 239 Unterofftciere und Spielleutc auf Grund eines Beschlusses des deutschen Bundes gerichteten Postulats, mit alleiniger Ausnahme der Stelle des Assistenten der Militärreitanstalt, Seiten der Zweiten Kammer beanstandet worden ist. Sr. Königlichen Majestät Regierung, die sich mit der von den getreuen Ständen dargelegten Rechts anschauung über die Auslegung der Bundeskriegsver fassung im Einverständnisse befindet, wird, auch beim Departement des Krieges, wie zeither fortfahrcn, mit Rücksicht auf die Pflichten gegen den Staat die mög lichste Sparsamkeit walten zu lassen, sie wird aber auch jederzeit der ihr weiter obliegenden Verbindlichkeiten ein gedenk bleiben und sich hierzu nöthigcn Falles aller ihr verfassungsmäßig zustehenden Mittel bedienen. Auch wird die Regierung,. dem Wunsche beider Kammern entsprechend, der nächsten Ständeversammlung über den gcsammtcn Armeeetat, abgesehen von der Bud- getaufstcllung., eine besondere Vorlage machen, um über dieselbe zu einer gesetzlich feststehenden Vereinbarung zu gelangen. Auf die besonderen Wünsche und Anträge, welche die getreuen Stände in der Beilage 0 zur eingangs erwähnten Hauptbewilligungsschrift zu erkennen gegeben, werden die Allerhöchsten Entschließungen ihnen andurch in Folgendem eröffnet: I. Budget der Staatseinkünfte betreffend. Zu Pos. 1. Dem Anträge auf Erwägung der Mittel zu einer Erhöhung der Jagderträge und namentlich auf weitere Verpachtung fisealischer Jagden an Forstbeamte, wird entsprochen werden. Zu Pos. 8. 1) Die Einziehung der Zehntenämter zu Altenberg, Marienberg und Schwarzenberg wird wo möglich mit oder wenigstens bald nach Eintritt der Wirksamkeit des neuen Gesetzes über die von dem Regalbergbau zu er hebenden Steuern erfolgen. 2) Wegen einer thunlichst bald vorzunehmenden Verpachtung der siscalischen Güter zu Hilbersdorf ist bereits Einleitung getroffen. Zu Pos. 9. Seine Königliche Majestät sind damit einver standen, daß 1. neben der genehmigten Aufhebung der postörtlichen Bestellgebühren für weiter her kommende frankirte oder unter portofreiem Rubro eingehende Briefpost sendungen, sowie für frankirte Begleitbriefe und frankirte Geldbriefe unter Einem Thaler Werths betrag, eine gleiche und gleichzeitige Aufhebung auch rücksichtlich des Landbriefbestellgeldes eintrcte, und werden 2. die Bemühungen für baldige Herbeiführung eines gleichförmigen niedrigeren Portos im Deutsch- Oesterreichischen Postvereine bei jeder sich dar bietenden Gelegenheit gern fortsetzen. Zu Pos. 13. Dem Anträge auf Einrichtung eines öfter sich wiederholenden Salzverkaufes für diejenigen Gegenden des Landes, wo nicht bereits größere Salzniederlagen in der Nähe find, wird, soweit es die vorhandenen Räum lichkeiten und die sonst zu berücksichtigenden Umstände zulassen, möglichst entsprochen werden. Zu Pos. 15/16. Der Antrag wegen Beseitigung der Brückengelder bei den Dresdner Elbbrücken soll in sorgfältige Erwägung gezogen werden. Zu Pos. 26. Den Antrag auf Wegfall des Schriftenstempels im sogenannten Mahnverfahren, mit Ausnahme des an das rechtskräftige Zahlungsgebot sich anschließenden Exe- cutionsverfahreus, werden Seine Königliche Maje stät bei künftiger Revision der bestehenden Stempel gesetzgebung mit in Erwägung ziehen lassen. II. Budget des Staatsaufwandes betreffend. Zu Pos. l ä. Seine Königliche Majestät werden 1. die Thunlickkeit einer Combination der Direetorial- stellen im Falle vorkommender Erledigung in Er wägung ziehen, auch 2. einen systematischen Plan zu Ergänzung der königl. öffentlichen Bibliothek, da möglich, schon der nächsten ordentlichen Ständeversammlung vorlegen lassen. Zu Pos. 16. Anlangend die Anträge 1. auf Fortgewährung der Gehalte an die, behufs der Benutzung des Auditoriats bei den Appellations gerichten, sowie des Acccsses bei den Kreisdirectionen, beurlaubten Actuare; 2. aus Anstellung weiterer Erörterungen bezüglich der Fixation der Wachtmeister und Frohnc und Aus gleichung der Botenlöhne, 3. auf unentgeldliche Mittheilung spccieller Liquida tionen an die Parteien, und 4. auf unentgeldliche Erledigung der über zu hohe Liquidationen erhobenen und für begründet erachteten Beschwerden, so behalten Seine Königliche Majestät solche, be ziehentlich nach vorgängiger Erörterung, der näheren Erwägung vor, auch wird das Ergebnis der nächsten Ständeversammlung mitgetheilt und, soweit nöthig, dies- fallsige Anordnung erlassen werden. Den Anträgen zu Pos. 22 a wegen Liquidation des gewerblichen Vorschuhfonds und des Verlustdeckungsfonds, ingleichen zu Pos. 22 o wegen Verwendung des Eisenhüticnfonds wird entsprochen werden. Zu Pos. 23 ä I Dem bei Bewilligung des Etats für das Medicinal- collegium gestellten Anträge wegen der Zuständigkeit dieses Collegiums für staatsärztliche Prüfungen soll ent sprochen und der Antrag in Bezug auf den'Vorsttzenden dieses Collegiums in Erwägung gezogen werden. Auch wird man bei Ausführung des Neubaues der Entbindungsanstalt den ausgesprochenen Wunsch im Auge behalten. Zu Pos. 33. Es wird in der künftigen Verpachtung der Domänen und Landschulgüter die Bedingung mit ausgenommen werden, daß Entschädigungen und Erlasse für Verluste und Schäden, ausschließlich der größeren Wasser- und
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