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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,4
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028276Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028276Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028276Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 115. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-07-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll115. Sitzung 3069
- Protokoll116. Sitzung 3097
- Protokoll117. Sitzung 3131
- Protokoll118. Sitzung 3153
- Protokoll119. Sitzung 3191
- Protokoll120. Sitzung 3213
- Protokoll121. Sitzung 3221
- Protokoll122. Sitzung 3255
- Protokoll123. Sitzung 3295
- Protokoll124. Sitzung 3335
- Protokoll125. Sitzung 3377
- Protokoll126. Sitzung 3405
- Protokoll127. Sitzung 3433
- Protokoll128. Sitzung 3475
- Protokoll129. Sitzung 3505
- Protokoll130. Sitzung 3527
- Protokoll131. Sitzung 3569
- Protokoll132. Sitzung 3599
- Protokoll133. Sitzung 3631
- Protokoll134. Sitzung 3661
- Protokoll135. Sitzung 3705
- Protokoll136. Sitzung 3749
- Protokoll137. Sitzung 3787
- Protokoll138. Sitzung 3821
- Protokoll139. Sitzung 3847
- Protokoll140. Sitzung 3887
- BeilageDie Beilagen zum königl. Decret, das über das ... 3922
- Protokoll141. Sitzung 3943
- Protokoll142. Sitzung 3987
- Protokoll143. Sitzung 4015
- Protokoll144. Sitzung 4069
- Protokoll145. Sitzung 4101
- Protokoll146. Sitzung 4159
- BandBand 1863/64,4 -
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Bergbaukassc, der verschiedenen Revierkassen (vergl. H§. 158, 160 des Berggesetzes vom 22. Mai 1851 und 117 der zugehörigen Verordnung vom 16. Decem- ber 1851), mehrerer Gestiftskassen und der bei ihm deponirten Kasscnbestände der Privatgruben (vergl. an gezogene Verordnung vom 16. December 1851 §. 63) ob. Die Aufhebung dieser Kassenstelle ist daher nicht nur nicht thunlich, sondern es wird auch durch den gedachten Geschäftszuwacks und eventuell durch die Ueberweisung der Geschäfte der zuerst genannten drei Zehntenämtcr die unumgängliche Nvthwendigkeit einer Vermehrung des Personals derselben hcrbeigeführt wer den, wozu jedoch die Mittel hinreichend in den drei kleinen Zehntenämtcrn vorhanden sind. Auf den Geschäftsbereich der übrigen Bergbehör den, außer den drei Zehntenämtcrn, wird die Abgaben veränderung einen irgend bemerkbaren Einfluß nicht haben. Sonstige Gründe für Einziehung von Stellen bei diesen Behörden liegen, so lange das dermalige Berggesetz in Geltung steht, nicht vor. Dadurch wird aber nicht ausgeschlossen, daß man das Streben nach Minderung der Beamtenstellen in geeignetsten Fällen auch fernerhin ebenso im Auge behält, wie es bisher be tätigt worden ist; die Budgetvorlage zu Pos. 8 II zeigt zum Beispiel eine Minderung der Zahl der Ge- schwornen in Freiberg und Schwarzenberg von 7 auf 5 und den Wegfall eines zweiten Bergamtsmitgliedes in Altenberg." Die Deputation mußte hiernach die Ueberzeugung -gewinnen, daß das Zehntenamt Freiberg zwar nicht ge rade wegen der Bergwerksabgaben, aber als Kassenstelle für das Berg- und Hüttenwesen unentbehrlich sein wird. — Dagegen erscheint die baldige Aufhebung der drei kleinenZehntenämter Altenberg, Marienberg und Schwar zenberg sicherlich zulässig und die Deputation gestattet sich den Antrag: es wolle die hohe Staatsregierung, nach Eintritt der beabsichtigten Abgabenermaßigung für den Rcgalberg- bau, auf baldige Einziehung der Zehntenämter zu Alten berg, Marienberg und Schwarzenberg Bedacht nehmen. Von den 360 Thlr. Gehaltsaufbesserungen bei den Zehntenämtern betreffen Thlr. Thlr. Thlr. 150 den Oberzehntner zu Freiberg . von 1100 auf 1250 50 - Zehntrendanten zu Schwärzend. - 650 - 700 130 - Zehntencontroleur zu Freiberg - 770 - 900 30 - Kopisten u.AufwärterzuFreib. und da der überwiegend größere Theil sich auf Stellen in Freiberg bezieht, deren Einziehung nicht möglich sein wird, so kann kaum etwas dagegen erinnert werden. Bei Unterpos. 8, Aufwand für die Bergrimter, wird nach Aufhebung derselben, bei Einführung des neuen Berggesetzes, eine Minderung eintreten, welche zuzüglich derjenigen für die Zehntenämter vorläufig auf 8000 bis 10,000 Thlr. veranschlagt wird. Die Deputa tion hatte unter diesen Umständen Gehaltsaufbesserungen bei dieser Unterposition besonders genau ins Auge zu fassen, wobei allerdings nicht außer Betracht bleiben konnte, daß, wenigstens nach dem Berggesetz, das Berg amt Freiberg vorläufig fortbestehen soll. Es betragen bei dieser Unterposition: die Gehaltsaufbesserungen in Sa. . 1896 Thlr- die Erhöhungen bei den Dienstaus ¬ wandsvergütungen 238 - Sa. Z' 2134 Thlr. wogegen: wegen Einziehung eini ger Stellen und Ver änderungen in den Besoldungen in Weg fall kommen . . . 1690 Thlr. Wegfall bei Dienstauf- Wandsvergütungen . 42 - 1732 - Erhöhung . 402 Thlr. eigentlich jedoch nur 230 Thlr., da 172 Thlr. früher unter einer anderen Position verschrieben wurden. Der genaue Etat über alle bezüglichen Stellen liegt bei den Acten in der Kanzlei. Wenn auch die Deputation es unerwünscht findet, daß bei Stellen, deren Einziehung in Aussicht steht, eine Aufbesserung stattfinden soll, so konnte sie doch nicht verkennen, daß Angestellten, deren Bezüge einer Ver besserung bedürfen, diese billigerweise nicht versagt wer den kann wegen der Ungewißheit, wie es künftig mit ihren Stellen werden wird, und da die beabsichtigten Aufbesse rungen mäßig und nicht unvcrhältnißmäßig sind, hier nächst zum größeren Theil durch Einziehung von Stellen der Aufwand dafür wieder ausgeglichen wird, so bevor- wortet die Deputation deren Gewährung in der Hoff nung, cs werde die hohe Staatsrcgierung aus dem obi gen Gesichtspunkte auf Ersparnisse bei dieser Verwaltung möglichst Bedacht nehmen. Rücksichtlich der Unterpositionen II, III, IV findet die Deputation Nichts zu erinnern; eben so wenig bet V, 9, 10 und 11. Soviel jedoch die Pos. V 12, zu directer Unterstützung des Regalbergbaues 34,000 Thlr., betrifft, so bezieht sich die Deputation auf die dazu in der Budgetvorlage gegebenen Erläuterungen und auf das weiter oben in diesem Bericht darüber Gesagte. Hier nach ist die Pos. 12t) von 14,472Thlr. auf 8472 Thlr. abzumindern und nur letztere Summe zu genehmigen. Gegen die kleine Erhöhung des Postulats unter 13 für die Bergschule zu Freiberg von 760 Thlr. auf 880 Thlr. sind der Deputation Bedenken nicht beige- gangen. Eben so wenig gegen die ganz unveränderte Pos. III für Beaufsichtigung des Kohlenbergbaues, die aus dem Ausgabebudgct hierher übertragen worden ist. Bei Pos. IV, Ausgaben für die Centralverwaltung des gesummten Berg- und Hüttenwesens, ebenfalls aus dem Ausgabebudgct hierher übertragen, bezieht sich die Deputation auf die Erläuterungen im Budget. An Ge haltserhöhungen werden hierbei beansprucht: 750 Thlr. für die vier Oberbergamtsmitglieder, nämlich: Lei dem ersten von 1250 Thlr. auf 1550 Thlr., bei dem zweiten von 1150 - - 1500 - bei dem dritten von 1200 - - 1300 - bei dem vierten von 1000 - - 1300 - sowie ferner: 100 Thlr. für einen Oberkunstmeister, von 600 Thlr. auf 700 Thlr.
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