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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,4
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028276Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028276Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028276Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 115. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-07-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll115. Sitzung 3069
- Protokoll116. Sitzung 3097
- Protokoll117. Sitzung 3131
- Protokoll118. Sitzung 3153
- Protokoll119. Sitzung 3191
- Protokoll120. Sitzung 3213
- Protokoll121. Sitzung 3221
- Protokoll122. Sitzung 3255
- Protokoll123. Sitzung 3295
- Protokoll124. Sitzung 3335
- Protokoll125. Sitzung 3377
- Protokoll126. Sitzung 3405
- Protokoll127. Sitzung 3433
- Protokoll128. Sitzung 3475
- Protokoll129. Sitzung 3505
- Protokoll130. Sitzung 3527
- Protokoll131. Sitzung 3569
- Protokoll132. Sitzung 3599
- Protokoll133. Sitzung 3631
- Protokoll134. Sitzung 3661
- Protokoll135. Sitzung 3705
- Protokoll136. Sitzung 3749
- Protokoll137. Sitzung 3787
- Protokoll138. Sitzung 3821
- Protokoll139. Sitzung 3847
- Protokoll140. Sitzung 3887
- BeilageDie Beilagen zum königl. Decret, das über das ... 3922
- Protokoll141. Sitzung 3943
- Protokoll142. Sitzung 3987
- Protokoll143. Sitzung 4015
- Protokoll144. Sitzung 4069
- Protokoll145. Sitzung 4101
- Protokoll146. Sitzung 4159
- BandBand 1863/64,4 -
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auf Gesetz beruhende Unterstützung in Betracht der frühe ren Befreiung von Abgaben begriffen, die 19H28 Thlr. beträgt. Es muß diese Unterstützung für die früher berg begnadigten Orte gewährt werden infolge eines Gesetzes. Die übrigen 8472 Thlr. werden vom Finanzministerium nach Bedarf auf verschiedene der Unterstützung bedürftige 'Gruben vertheilt, so weit mir dies bekannt ist. Abg. Sachße: Ich bin dem Herrn Referenten für die ertheilte Auskunft sehr dankbar. Die erste Frage, hin sichtlich der Position für das erste Mitglied des Oberberg amts, erledigt sich dadurch vollständig; rücksichtlich der zweiten Frage, die directe Unterstützung des Regalberg- baues betreffend, habe ich zu gedenken, daß dann aller dings diese Position in dieser Höhe kaum hätte aufgestellt werden dürfen. Ich will daraus dem Herrn Referenten, der mit der Angelegenheit ganz vertraut ist, keinen Vor wurf machen; aber der Kammer ist dadurch -och eine nicht ganz richtige Anschauung der Verhältnisse gegeben worden. Wenn in diesen 28,000 Thlrn. 19,000 Thlr. Bergbsgna- digungsfond mit inbegriffen find, so kann ich dies nicht als eine directe Unterstützung des Bergbaues Seiten des Staates ansehen, man muß vielmehr diese 19,000 Thlr. von diesen 28,000 Thlrn. in Abzug bringen; denn dieser Bergbaubegnadigungsfond ist für nichts Anderes zu be trachten, als ein Ablösungskapital, was dem Bergbau für früher zugestandene Rechte gewährt worden ist. Die Kammer könnte also nach dieser Position annehmen, daß der Regalbergbau eine directe Unterstützung von 28,000 Thlrn. vom Lande fordert, was aber hinsichtlich der 19,000 Thlr. nicht der Fall ist, so daß nur circa 9000 Thlr. wirkliche Unterstützung verbleiben. Ich bitte den Herrn Regierungscommissar, diese meine Ansicht zu bestätigen oder dafern es sein muß, zu berichtigen. Staatsminister von Friesen: Ich habe darauf zu entgegnen, daß der Bemerkung des Abg. Sachße im Budget vollständig Genüge geschehen ist; denn auf S. 53 des Budgets ist unter Nr. 12 des Specialetats die Summe von 19,528 Thlr. für Bergbegnadigungsgcldcr gesondert von dem außerordentlichen Bedürfnisse für die dem Berg bau gewährten Unterstützungen aufgeführt. Im Deputa tionsberichte ist nur die Gesammtsumme angegeben wohl in der Ueberzeugung, daß die geehrten Mitglieder die Specialetats einsehen und daraus entnehmen werden, aus welchen Theilen diese Gesammtsumme besteht. Die Be merkung des Herrn Abg. Sachße ist an sich vollkommen -richtig. Präsident Hab erkorn: Abg. Sachße hat zum dritten Male um das Wort gebeten, will ihm die Kammer dasselbe «theilen? — Ertheilt. Abg. Sachße: Ich bin durch die Erklärung des Herrn Finanzmintsters ebenfalls befriedigt. Ich habe mir eine 'weitere Frage bei Position 8, anlangend Berg ämter, zu gestatten. In den Etats der Einzelpositionen, die in der Kanzlei einzusehen gewesen sind, ist unter An derem auch etatistrt der Posten des Bergschreibers zu Frei berg nicht mit einer Erhöhung, sondern in der bisherigen Weise von circa 1200 Thlr. Wie ich gehört habe, ist dieser Posten durch Pensiontrung des bisherigen Functio- närs zur Erledigung gekommen. Ich wollte mir daher die Anfrage erlauben, ob das Finanzministerium beab sichtigt, diesen Posten aufs Neue zu besetzen. Es dürfte diese Anfrage deshalb keine müßige sein, weil Angesichts der Reorganisation der Bergbehördenverhältnisse es doch möglich sein dürfte, daß die Staatsregierung in Verlegen heit kommt wegen Unterbringung derjenigen Beamten, die durch Aufhebung dieser oder jener Behörde künftig zur Disposition gestellt werden. Königl. Kommissar Freiesleben: Das Factum, auf welches sich der HerrFragsteller bezieht, ist imAugen- blicke noch nicht eingetreten, auch ist dem Finanzministe rium noch Nichts darüber bekannt, daß der Inhaber der erwähnten Stelle abgehen!will. Im Augenblicke ist er noch activ und nur wegen Kränklichkeit beurlaubt. Sollte, was nicht ganz unmöglich ist, früher oder später dieser sehr verdiente, aber bejahrte Beamte durch seinen Gesund heitszustand genöthigt werden, um scine Verabschiedung nach zusuchen und die Stelle zur Erledigung kommen, so wird allerdings die Frage, ob und inwieweit sie wieder zu be setzen ist, in reifliche Erwägung gezogen werden müssen, um so mehr, als die eigentliche Stellung der Bergschreiber — und eine solche Stellung ist hier in Frage — aus der Zeit herrührt, wo die Bergämter Gerichtsbarkeit aus zuüben hatten. Dieses Attribut ist ihnen seit 1855 ent nommen, also in der Weise, wie bisher, wird wahrschein lich dieStelle nicht wieder besetztwerden; ganz entbehrlich aber wird eine Arbeitskraft für einen Theil der Geschäfte des bisherigen Inhabers nicht werden. Abg. vonLossow: Da mir der Wirkungskreis des vierten Mitgliedes des Oberbergamtes nicht ausreichend bekannt ist, so begnüge ich mich mit der mir vom Herrn Referenten ertheilten Auskunft und habe es lediglich der hohen Kammer zu überlassen, ob sie geneigt ist, den Ge halt desselben von 1000 auf 1300 Thlr. zu erhöhen. Staatsminister von Friesen: Ich muß auf das Letzte noch bemerken, daß es allerdings Wünschenswerth geschienen hat, die Mitglieder des Oberbergamtes nicht so sehr zurückzustellen gegen die Mitglieder anderer Mittel behörden. Ist jetzt der Etat für die vierte Stelle imOber- bergamte nur 1000 Thlr. gewesen, so ist gewiß im Ver- hältniß zu den jüngsten Mitgliedern der Kreisdirectionen im hohen Grade billig, daß der Gehalt für dieses Mitglied des Oberbergamtes, welches, wie alle Oberbergamts mitglieder, eine besonders schwer zu erlangende wissen schaftliche Kenntniß besitzen muß, nicht niedriger gestellt
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