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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,4
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028276Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028276Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028276Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 115. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-07-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll115. Sitzung 3069
- Protokoll116. Sitzung 3097
- Protokoll117. Sitzung 3131
- Protokoll118. Sitzung 3153
- Protokoll119. Sitzung 3191
- Protokoll120. Sitzung 3213
- Protokoll121. Sitzung 3221
- Protokoll122. Sitzung 3255
- Protokoll123. Sitzung 3295
- Protokoll124. Sitzung 3335
- Protokoll125. Sitzung 3377
- Protokoll126. Sitzung 3405
- Protokoll127. Sitzung 3433
- Protokoll128. Sitzung 3475
- Protokoll129. Sitzung 3505
- Protokoll130. Sitzung 3527
- Protokoll131. Sitzung 3569
- Protokoll132. Sitzung 3599
- Protokoll133. Sitzung 3631
- Protokoll134. Sitzung 3661
- Protokoll135. Sitzung 3705
- Protokoll136. Sitzung 3749
- Protokoll137. Sitzung 3787
- Protokoll138. Sitzung 3821
- Protokoll139. Sitzung 3847
- Protokoll140. Sitzung 3887
- BeilageDie Beilagen zum königl. Decret, das über das ... 3922
- Protokoll141. Sitzung 3943
- Protokoll142. Sitzung 3987
- Protokoll143. Sitzung 4015
- Protokoll144. Sitzung 4069
- Protokoll145. Sitzung 4101
- Protokoll146. Sitzung 4159
- BandBand 1863/64,4 -
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60,000 Thlr., S. 63 des Budgets gegeben sind, Nichts hinzuzufügen. Nach Vorstehendem betragt die Bruttoeinnahme derGeneralschmelz- administration 312,840 Thlr., die Gesammtausgabe .... . . 138,840 - bleibt Ertrag 174,000 Thlr., hiervon sind zunächst abznsetzen, nach den bei vorigem Landtage gefaßten Beschlüssen, für Zinsen des in der Generalschmelzadministration engagir- ten fiscalischen Vermögens . . . . 92,000 - bleiben 82,000 Thlr., Welche hinwiederum, nach denselben Beschlüssen, zwischen Gruben und Hütten zu theilen und ersteren hiernach 41,000 Thlr. als nachträgliche Erzzahlung zu gewähren sein werden. Hiergegen ist nichts zu erinnern und die Deputation bemerkt nur, daß in der abgelaufenen Periode, infolge größerer Erträge, die Nachzahlungen an die Gruben weit ansehnlicher gewesen sind und betragen haben: 101,466 Thlr. im Jahre 1861, 96,409 - - - 1862, 96,431 - - - 1863. Die dem Fond zum fiscalischen Bergwerksbetriebe zuzutheilende Gewinnhälfte, gegenwärtig noch 41,000Thlr. betragend, nach dem Budget ursprünglich jedoch 47,000 Thlr., sollte nach den Erläuterungen S. 64 vertheilt Werden auf gemeinjährig: 1) 28,500 Thlr. für Wiederaufnahme des früheren Halsbrückener Bergbaues, 2) 8,500 - für das fiscalische Berggebäude Chur ¬ prinz Friedrich August, 3) 10,000 - für einen Versuchsbau in dem Felde der gewerkschaftlichen Grube Him- melsfürst, S. w. o. und es würde hiernach, infolge der weiter oben an gegebenen Ertragsminderung, ein Fehlbedarf von 6000 Thlr. sich ergeben haben. — Es ändert sich dies jedoch dadurch, daß in der bereits oben erwähnten Ministerial- zuschrift vom 20. April d. I., durch welche die Herab setzung des Betriebsüberschusses um 12,000 Thlr. mit- getheilt wurde, zugleich die Anzeige erfolgte, daß die such 3 vorstehend Postulirte Ausgabe von 10,000 Thlr. für einen Bau bei der Grube Himmelsfürst wegfalle, da beschlossen worden sei, von dem bezüglichen Versuchs- Laue für jetzt abzusehen. Die bezüglichen Verhand lungen mit dem Vorstande der genannten Grube hätten bei Aufstellung des Budgets noch geschwankt, es habe aber der letztere seine Beistimmung an Bedingungen ge knüpft, aus welche cinzugehen, Bedenken getragen worden sei. — Es werden hiernach die hierfür postulirten 10,000 Thlr. wieder frei und es stellt sich infolge dessen auch die Möglichkeit heraus, die zu dem fiscalischen Bergwerksbetriebe aus der Gewinnhälfte der General schmelzadministration bestimmte Unterstützungssumme, welche bei vorigem Landtage nur bis zu dem Betrage von 36,500 Thlr. jährlich genehmigt worden war, bis auf eine geringe Differenz einzuhalten. Die weiter oben Kust 2 postulirten 28,500 Thlr. sind bestimmt zur Fort setzung des bei vorigem Landtage genehmigten Versuchs Laues zu Wiederaufnahme des früher sehr wichtigen und einträglichen Halsbrückener Bergbaues- Die Er reichung der Möglichkeit dieser Wiederaufnahme gehört zu den Hauptzwecken der Einbringung des Rothschön- berger Stöllns, und da dieser seiner Vollendung mehr entgegcngeht, so war mit den Vorbereitungen für jenen Bergbau, deren Kosten in Summa auf 480,773 Thlr., vertheilt auf 15 Jahre, veranschlagt sind, nicht länger zu säumen. Die von der letzten Ständeversammlung beantragte, jedem Landtage zu gewährende Mittheilung über den Fortgang des Versuchsbaues in der Halsbrücke findet sich S. 64 des Budgets und die Deputation hat hierzu, sowie zu dem Voranschläge für die begonnene Periode Nichts zu erinnern. Schon bei letztem Landtage ward darauf hingewiestn, daß auf die wichtige fiscalische Grube Churprinz Friedrich August aus den Erträgen der Generalschmelzadministra tion ein erhöhtes Zuschußquantum zu verwenden sein werde, wenn es mit Aussicht auf Erfolg geschehen könne. Die Verwaltung glaubt, daß dies gegenwärtig der Fall sei und will zu einer neuen Hauptschachtanlage an dieser Grube jährlich 8500 Thlr. Unterstützung gewähren. Die Deputation bezieht sich auf die bezüglichen Erläu terungen S. 65 des Budgets und findet Nichts dagegen einzuwenden. Nachdem von der dem Fiscus über die Zinsen ver bleibenden Gewinnhälfte aus der Generalschmelzadmi- nistration an 41,000 Thlr. hiernach 37,000 - für den Grubenberg- bau verwendet werden, verbleibt ein Ueber- schutz an 4,000 Thlr., welcher zuzüglich der 92,000 - für die Zinsen des An lagekapitals mit 96,000 Thlr. denjenigen Betrag bildet, welcher aus der Generalschmclz- administration der Pos. 8 zufließen soll. Im vorliegenden Budget war, wie ich mir hier ein zuschalten erlaube, von den zu Aufbesserung der Bezüge der Beamten bei der Generalfchmclzadministration be stimmten und postulirten Tantiemen ein Fixum von 500 Thlr. für den Oberbcrghauptmann ausgesetzt. Wie die geehrte Kammer aus dem Berichte vernommen hat, be absichtigt die hohe Staatsregierung, diese 500 Thlr. in fixen Gehalt zu verwandeln; da aber gleichwohl bei dem gegenwärtigen Budget sie nur als Remuneration auf geführt sind, so mußte die Deputation annehmen, daß diese Veränderung erst in der folgenden Finanzperiode ein treten sollte und hat deshalb den Vorbehalt der künftigen Berathung im Berichte gestellt. Nach Einsicht desselben jedoch hat die hoheStaatsregierung derDeputation gegen über erklärt, es sei die Absicht, bereits indergegenwärtigen Finanzperiode diese 500 Thlr. dem Oberberghauptmann als Gehaltszulage zu gewähren, so daß sie zwar bei der Generalschmelzadministration verschrieben würden, aber dem OLerberghauptmann dennoch als Gehalt gewährt:
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