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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,4
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028276Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028276Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028276Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 115. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-07-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll115. Sitzung 3069
- Protokoll116. Sitzung 3097
- Protokoll117. Sitzung 3131
- Protokoll118. Sitzung 3153
- Protokoll119. Sitzung 3191
- Protokoll120. Sitzung 3213
- Protokoll121. Sitzung 3221
- Protokoll122. Sitzung 3255
- Protokoll123. Sitzung 3295
- Protokoll124. Sitzung 3335
- Protokoll125. Sitzung 3377
- Protokoll126. Sitzung 3405
- Protokoll127. Sitzung 3433
- Protokoll128. Sitzung 3475
- Protokoll129. Sitzung 3505
- Protokoll130. Sitzung 3527
- Protokoll131. Sitzung 3569
- Protokoll132. Sitzung 3599
- Protokoll133. Sitzung 3631
- Protokoll134. Sitzung 3661
- Protokoll135. Sitzung 3705
- Protokoll136. Sitzung 3749
- Protokoll137. Sitzung 3787
- Protokoll138. Sitzung 3821
- Protokoll139. Sitzung 3847
- Protokoll140. Sitzung 3887
- BeilageDie Beilagen zum königl. Decret, das über das ... 3922
- Protokoll141. Sitzung 3943
- Protokoll142. Sitzung 3987
- Protokoll143. Sitzung 4015
- Protokoll144. Sitzung 4069
- Protokoll145. Sitzung 4101
- Protokoll146. Sitzung 4159
- BandBand 1863/64,4 -
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Bergrevier mit 3070 Thlr. alljährlich ausgesetzten Berg begnadigungsgeldern oder aus einem sonstigen Fond an Stelle der früheren allgemeinen Bergfreiheiten den betreffenden Ortschaften ein solches Entschädigungs quantum gewährt werde, welches einen reellen, ent sprechenden Werth hat und in der Zeit der Gegenwart zu genießen ist," derjenigen Deputation zur Begutachtung zu überweisen sein werde, welche mit der Begutachtung des den Kam mern vorliegenden Entwurfes eines allgemeinen Bergge setzes beauftragt wird. Es beklagen sich die Petenten in ihrer sehr ausführlichen Eingabe im Wesentlichen darüber, daß die Verwendung der an Stelle der Land- und Trank steuerermäßigung, welche die sogenannten bergbegnadigten Städte früher genossen, mit der Summe von 19,528 Thlr. getretenen Bergbegnadigungsgelder keine solche sei, welche ihnen für die verlorene Steuerermäßigung in irgend genügender Weise Entschädigung gewähre. Allein sie geben zu, daß die Verwendung, wie sie gegenwärtig ge schieht, auf dem Gesetz vom 6. December 1834 §. 3 uno dem Gesetz vom 22. Mai 1851 §. 287 beruhe und wün schen deshalb Abänderung der bezüglichen gesetzlichen Be stimmungen. Nun sollen zwar durch §. 182 des gegenwärtig vor liegenden allgemeinen Berggesetzes alle den Regal- und Kohlenbergbau betreffenden früheren gesetzlichen Bestim mungen aufgehoben werden; allein in § 183 desselben Entwurfes werden Ausnahmen hiervon gemacht und unter diese gehört §. 287 des Berggesetzes vom 22. Mai 1851, der hiernach nicht mit aufgehoben werden soll. Dieser Paragraph enthält, unter Bezugnahme auf §. 3 des Ge setzes vom 6. December 1834, diejenige Bestimmung, über welche die Petenten sich beklagen und deren Aufhebung, beziehentlich Abänderung sie wünschen. — Offenbar wird hiernach ihr Gesuch bei Berathung der einschlagcnden Bestimmung des neuen allgemeinen Berggesetzes in Be tracht gezogen werden müssen und es kann deshalb die Deputation nur beantragen: die gedachte Petition derjenigen Deputation zu über weisen, welche mit der Berathung des Entwurfes eines allgemeinen Berggesetzes beauftragt werden wird; zu nächst aber an die Erste Kammer abzugcben, welcher dieser Entwurf gegenwärtig vorliegt. Präsident Haberkorn: Wenn Niemand das Wort Legehrt, so frage ich: „will die Kammer die gedachte Petition der jenigen Deputation überweisen, welche mit der Berathung des Entwurfes eines allge meinen Berggesetzes beauftragt werden wird; Zunächst aber an die Erste Kämmer abgeben, welcher dieser Entwurf gegenwärtig vor liegt?" Einstimmig. Referent Georgi: Es thut mir leid, die geehrte Kammer noch mit einem Gegenstände aufhalten zu müssen; -er steht aber mit der Position, welche wir soeben berathen haben, einigermaßen in Verbindung. Unter dem 4. d. M. hat nämlich der Herr Finanzministcr Freiherr von Friesen an die Deputation ein Schreiben gerichtet, worin er sagt, daß im Monat Juli 1866 die Akademie zu Freiberg das hundertste Jahr ihres Bestehens beendige. Es werde zu einer angemessenen Feier dieses Zeitpunktes die Aufwen dung einiger Kosten aus Staatsmitteln nicht zu vermeiden sein, über die Art und den Umfang dieser Feier sei jedoch bei der längeren noch dazwischen liegenden Zeit gegen wärtig noch keine Entschließung gefaßt, so daß auch über die Höhe der Kosten noch kein bestimmter Voranschlag habe gemacht werden können. Allein bei der Stellung der Aka demie und der Voraussicht, daß zu diesem Feste Theil- nehmer aus weiter Ferne herbeikommen würden, namentlich die ehemaligen Schüler der Anstalt, sei auf eine ziemlich zahlreiche Versammlung zu rechnen und deshalb wünsche die Regierung, daß sie ermächtigt werde, eine Summe von 2000 bis 3000 Thlr. für diese Feier auszugeben. Er hat demnach die Deputation ersucht, bei der hohen Kammer die Bewilligung einer solchen Dispositionssumme zu befür worten und zu beantragen. Die Deputation glaubt, daß es sich hierbei um eine Anstalt handelt, welche Zeugniß giebt von der hohen Wissenschaftlichkeit unseres Vater landes; eine Anstalt, welche Wissenschaft und Bildung in alle Länder getragen hat, wo Berg- und Hüttenbetrieb stattfinden; es glaubt demnach die Deputation, daß eine angemessene Feier aus Anlaß des hundertjährigen Jubi- liäums dieser Anstalt wohl erwünscht sei und sie rathet der geehrten Kammer an: „die Zweite Kammer im Verein mit der Ersten Kammer wolle die hohe Staatsregierung ermächtigen, zur angemessenen Feier des hundertjährigen Bestehens der Bergakademie zu Freiberg eine Summe von 2000 bis 3000 Thlr. zu verwenden und seiner Zeit, unter Bezugnahme auf diese Ermächtigung, bei Pos. 34 b des Ausgabebudgets zu verschreiben". Präsident Haberkorn: Begehrt Jemand das Wort? — Es ist nicht der Fall. „Will die Kammer, nach Vorschlag der De putation: „im Vereine mit der Ersten Kammer die hohe Staatsregierung ermächtigen, zur angemessenen Feier des hundertjährigen Bestehens der Berg akademie in Freiberg eine Summe von 2000 bis 3000 Thlr. zu verwenden und seiner Zeit, unter Bezugnahme auf diese Ermächtigung, bei Pos. 34 b des Ausgabebudgets zu verschreiben?" Einstimmig. Ich breche die Sitzung hier ab, beraume die nächste auf morgen Vormittag 10 Uhr an und bringe auf die Tagesordnung: 1. die fortgesetzte Berathung des Berichts der zweiten Deputation, das Budget der Staatseinkünfte be treffend und 2. Bericht der dritten Deputation über die Petition Kees und Gen., die Sicherstellung der Pegau- Leipziger Chaussee bei Connewitz vor Hochwasser betreffend. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung 2 Uhr 14 Minuten.)
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