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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,4
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028276Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028276Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028276Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 116. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-07-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll115. Sitzung 3069
- Protokoll116. Sitzung 3097
- Protokoll117. Sitzung 3131
- Protokoll118. Sitzung 3153
- Protokoll119. Sitzung 3191
- Protokoll120. Sitzung 3213
- Protokoll121. Sitzung 3221
- Protokoll122. Sitzung 3255
- Protokoll123. Sitzung 3295
- Protokoll124. Sitzung 3335
- Protokoll125. Sitzung 3377
- Protokoll126. Sitzung 3405
- Protokoll127. Sitzung 3433
- Protokoll128. Sitzung 3475
- Protokoll129. Sitzung 3505
- Protokoll130. Sitzung 3527
- Protokoll131. Sitzung 3569
- Protokoll132. Sitzung 3599
- Protokoll133. Sitzung 3631
- Protokoll134. Sitzung 3661
- Protokoll135. Sitzung 3705
- Protokoll136. Sitzung 3749
- Protokoll137. Sitzung 3787
- Protokoll138. Sitzung 3821
- Protokoll139. Sitzung 3847
- Protokoll140. Sitzung 3887
- BeilageDie Beilagen zum königl. Decret, das über das ... 3922
- Protokoll141. Sitzung 3943
- Protokoll142. Sitzung 3987
- Protokoll143. Sitzung 4015
- Protokoll144. Sitzung 4069
- Protokoll145. Sitzung 4101
- Protokoll146. Sitzung 4159
- BandBand 1863/64,4 -
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ausgesprochen hat, die Deputation geht mehr von der An sicht aus, daß es bedenklich sei, von gesetzlichen Bestim mungen abzugehen; aber, wenn man einmal der Ansicht ist, daß eine gesetzliche Bestimmung eine Anomalie in sich schließe, so ist es im Interesse der Gleichheit vor dem Gesetze, im Interesse der Staatsregierung, die ja stets die Repräsentantin der Rechtsidee sein soll, im In teresse eines Theils der Staatsbürger, daß sobald als möglich eine solche Anomalie abgeschafft werde. Daß die geehrte Deputation dem Wunsche der Petenten nicht ent gegen ist, das geht aus Seite 782 hervor. Die Deputa tion hält nur die Beurtheilung dieser Frage für sehr schwierig. Aus den Worten der Deputation folgere ich nun, daß sie sich den Wünschen der Petenten nicht gerade schroff gegenüber stellt. Sie sagt auf Seite 782: „ob aber das Fleischergewerbe durch die Quote, welche es von der Schlachtsteuer als Gewerbesteuer bezahlen muß, gegen andere Gewerbetreibende im Allgemeinen im Nachtheil sich befindet, könnte sich nur aus einer sehr eingehenden Ver gleichung und Beurtheilung der Beiträge verschiedener Gewerbetreibenden an Gewerbesteuer ergeben, und es ist die Lösung dieser Aufgabe, welche vielfach von einem localen Standpunkte aus wird erfolgen müssen, von der Deputa tion nicht zu beanspruchen." Meine Herren, Sie werden sich erinnern, namentlich die altern Mitglieder dieses Hauses, daß schon aus frühern Landtagen viele Klagen und Beschwerden von Seiten verschiedener Fleischer innungen gekommen sind und sie sind nicht allein laut ge worden in unserem Saale, sondern sind direct bis an das hohe Finanzministerium gedrungen. Aber nicht allein von den Petenten derjenigen Orte, die uns im Deputa- Uonsgutachten angegeben worden sind, sondern auch aus andern Gegenden unseres Landes sind dringende Vor stellungen an unsere Staatsregierung gelangt, namentlich aus der Stadt, die ich zu vertreten die Ehre habe, aus der Stadt Leipzig. Die Petenten verlangen Gleichstellung mit den anderen Gewerben. Es sprechen gewiß Billig keitsgründe und nach meiner Ansicht auch Rechtsgründe für das Gesuch der Petenten. Wer im praktischen Leben die Verhältnisse des Fleischergewerbes genau kennt, der stimmt mir bei, daß nach dem Maßstabe. nach welchem die Höhe des Gewerbes nach der Höhe "der Entrichtung der Schlachtsteuer bemessen wird, eine unsichere ist, und deshalb eine unsichere, weil die Schlachtsteuer wohl ein Gradmesser sein kann für den Umfang, für die Größe des Geschäftes; aber nie und nimmermehr ein Gradmesser für die Rentabilität, für den Ertrag eines Gewerbes selbst. Die Schlachtsteuer wird nach festen Sätzen entrichtet, ohne Rücksicht zu nehmen auf die Geschäftsverhältnisse, ob Gewinn oder Verlust eintritt. Man nimmt da nicht Rücksicht auf die Spesen, die bei den Geschäften ob walten, Z. B. die Entrichtung hoher Miethpreise für die Localitäten in größeren Städten. Das ist etwas ganz Anderes bei anderen Gewerben, da sorgt die Ab- schätzungscommifsion dafür, die Abschätzungscommission, die aus Sachverständigen zusammengesetzt ist und nament lich aus Leuten, die demselben Gewerbe angehören. Hier werden alle Verhältnisse berücksichtigt. Die Quote der Schlachtsteuer nun, welche die Fleischer als Gewerbesteuer entrichten müssen, ist im Allgemeinen eine sehr hohe. Aus dem Deputationsgutachten ersehen wir, daß sie im Jahre 1863 von jedem Thaler 1 Neugroschen 6 Pfennige betragen hat. Das soll auch der Fall sein in der nächsten Finanzperiode. Wie hart nun diese Klasse von Staats bürgern durch die hohe Gewerbesteuer getroffen wird, davon bringe ich Ihnen Beispiele vom localen Stand punkte aus, worauf die Deputation ja ein Gewicht legt. Mir sind die Verhältnisse genau bekannt und ich erlaube mir, durch einige Beispiele dieselben näher zu erläutern. Ein Fleischer, der in Leipzig 350Thlr. Schlachtsteuer zahlt, hat jährlich 18 Thlr. 20 Ngr. Gewerbesteuer zu zahlen, während ein Rentier, der an Zinsen, an Dividen den und überhaupt an sicherem Einkommen 1200 Thlr. jährlich hat, eine Personalsteuer von 16 Thlr. zahlt. Nun, meine Herren, wie sicher die Einnahme ist für den Rentier und wie ohne Mühe es ist, diese Zinsen einzu nehmen, das brauche ich Ihnen nicht weiter auseinander zu setzen; aber auf der andern Seite werden mir Die jenigen, welche mit dem Fleischergewerbe genau vertraut sind, zugeben, daß, wenn Arbeitskraft als Kapital Mit wirken muß, doch selbst bei den besten Conjuncturen das Einkommen der Fleischer, die jährlich 350 Thlr. Schlacht steuer entrichten müssen, höchstens 6 bis 700 Thlr. be trägt. Sie sehen also, welche Ungleichheit der Steuer verhältnisse! Ich gehe weiter. Ich will einen Vergleich machen mit einem anderen Gewerbszweige. Ein Maurer meister in einer großen Stadt, der 300 Gesellen täglich beschäftigt — und solche Maurermeister giebt's gewiß auch in Dresden, von Leipzig weiß ich es ganz gewiß, daß es solche giebt — was hat er zu zahlen an Ge werbesteuer? — 91 Thlr. 15 Ngr. Was hat hingegen ein Fleischer zu zahlen, der jährlich 1700 Thlr. Schlacht steuer giebt? — 90 Thlr. 20 Ngr. Erwägen Sie das Einkommen eines solchen Maurermeisters, erwägen Sie, daß ein solcher Maurermeister täglich 1 Ngr. Meistergeld von den Gesellen bekommt, ob mit Recht oder Unrecht, will ich dahingestellt sein lassen, sollte aber glauben, daß nach Einführung der Gewerbefreiheit dieser Meistergroschen- unfug Wegfällen könnte; erwägen Sie, welche sichere Rente, welche hohe Einnahme ein Maurermeister hat und welches verhältnißmäßig niedrige Einkommen ein Fleischer und doch hat er eben so viel Gewerbesteuer Zu zahlen, als der Maurermeister! Ich habe einVerzeichniß bei mir, ein Verzeichniß über die Schlachtsteuer und die Gewerbesteuer der Leipziger Fleischerinnung. Ich - werde Sie nicht lange damit aushalten, ich kann nicht speciell dasselbe vortragen
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