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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,4
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,4
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028276Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028276Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028276Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 116. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-07-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll115. Sitzung 3069
- Protokoll116. Sitzung 3097
- Protokoll117. Sitzung 3131
- Protokoll118. Sitzung 3153
- Protokoll119. Sitzung 3191
- Protokoll120. Sitzung 3213
- Protokoll121. Sitzung 3221
- Protokoll122. Sitzung 3255
- Protokoll123. Sitzung 3295
- Protokoll124. Sitzung 3335
- Protokoll125. Sitzung 3377
- Protokoll126. Sitzung 3405
- Protokoll127. Sitzung 3433
- Protokoll128. Sitzung 3475
- Protokoll129. Sitzung 3505
- Protokoll130. Sitzung 3527
- Protokoll131. Sitzung 3569
- Protokoll132. Sitzung 3599
- Protokoll133. Sitzung 3631
- Protokoll134. Sitzung 3661
- Protokoll135. Sitzung 3705
- Protokoll136. Sitzung 3749
- Protokoll137. Sitzung 3787
- Protokoll138. Sitzung 3821
- Protokoll139. Sitzung 3847
- Protokoll140. Sitzung 3887
- BeilageDie Beilagen zum königl. Decret, das über das ... 3922
- Protokoll141. Sitzung 3943
- Protokoll142. Sitzung 3987
- Protokoll143. Sitzung 4015
- Protokoll144. Sitzung 4069
- Protokoll145. Sitzung 4101
- Protokoll146. Sitzung 4159
- BandBand 1863/64,4 -
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ich erlaube mir aber, es circuliren zu lassen. Aus diesem Verzeichnisse ersehen Sie, daß viele Fleischer dar unter sind, die gar keine Schlachtsteuer zahlen, mithin auch das Minimum der Gewerbesteuer, 1 Thlr. jährlich. Woher kommt das? Nicht etwa daher, daß sie, wie in kleinen Städten und Dörfern der Fall ist, um keine Schlachtstcuer zu bezahlen, blos kleines Vieh schlachten, sür das bekanntlich keine Schlachtsteuer gegeben wird; nein, solche Fleischer kaufen erst ihr Fleisch von den Land fleischern in den Landfleischerbänken und verkaufen es dann in der Stadtfleischerhalle als sogenanntes Stadt fleischerfleisch. Wie oft kommt es vor, daß ein solcher Fleischer sich viel besser steht und größere Geschäfte macht, als einer, der direct fettes Vieh kaust und die Schlacht steuer zahlt! Also ungleich sind die Verhältnisse, das kann ganz genau nachgewiesen werden. Ferner geht aus dem Verzeichnisse hervor, daß wieder Fleischer jährlich 60, 70, 80, 90, 100, ja über 100 Thlr. Personalsteuer zahlen. Nun, wenn sie dieselben vergleichen mit den Personal steuern der Kaufleute, Fabrikherren und Banquiers, so geben sehr viele Banquiers, die ganz ausgezeichnete Ge schäfte machen und vielleicht in einer Woche mehr ver dienen, als der Fleischer das ganze Jahr, nicht so viel Gewerbesteuer, wie die Fleischer, die doch in der Regel dem kleinen Gewerbe angehören. Nun kann es Dem jenigen nicht entgehen, der sich mit diesen Verhältnissen vertraut gemacht hat, daß überhaupt das Fleischcrgewerbe nicht mehr den Höhepunkt hat, wie in frühererZeit. Das liegt in den Conjuncturen, es liegt größtentheils auch in 2 den sehr hohen Preisen des fetten Viehes, es liegt ferner in dem sehr erheblichen Export des fetten Viehes, während verhältnißmäßig die Viehproduction doch nicht mitge stiegen ist und die Erleichterung des Transportes wird in Zukunft auch gewiß den Viehexport noch steigern. Es kommt ferner hinzu, daß jetzt derImport von fettem Vieh, von sogenanntem Hornvieh, sich bis auf ein Minimum reducirt hat aus den südlichen Staaten von Europa, namentlich aus Ungarn, und das hat wieder seinen Grund theils im Absperrungssystem aus fanitätspolizeilichen Rücksichten, theils in der Antipathie, in der Furcht der Menschen vor ansteckenden Krankheiten, in der über triebenen Trichinenmanie. Alles dieses legt ein großes Gewicht bei Beurtheilung dieser Angelegenheit in die Waagschale. Welche Calamitäten können das Fleischer gewerbe treffen? So z. B. beim Ankauf kranken Viehes, wo die Symptome derKrankheit versteckt waren und durch das Verderben des Fleisches im Sommer, durch die vor hin von mir erwähnten hohen Preise der Lokalitäten und Kellerräume, die nothwendig sind für die Fleischreservirung, Verluste ihrer vielen Außenstände u. s. w., alles Dieses würde Lheilweise, wenn die Gewerbesteuer durch eine Ab schätzungscommission und durch in die Verhältnisse ein- geweihten Beirather bestimmt würde, Berücksichtigung ll. K. (K. Abonnement») finden. Worauf ich Sie noch aufmerksam machen muß, ist die große Härte, der dieses Gewerbe in Bezug auf die städtischen Abgaben unterliegt; denn die Communas- anlagen richten sich ja nach der Hohe der Gewerbesteuer. Nun erwägen Sie, daß in Städten, wie Dresden und Leipzig, die Communalanlagen sehr oft viel höher sind, als die Personalsteuern und Sie werden mir dann Recht geben, daß diese Besteuerung gerade diese Branche sehr hoch und ungerecht, ungleichmäßig trifft. Wie gesagt, die Fleischer innungen, namentlich die Leipziger, haben beim hohen Ministerium dringende Vorstellung gemacht; es hat aber allerdings bis jetzt Nichts geholfen. Man hat sich ein mal an die gesetzliche Bestimmung geklammert; aber der oberste Grundsatz ist doch immer in einem Rechtsstaate die Gleichheit vor dem Gesetze und hier ist es Pflicht der Staatsregierung, Pflicht der Landesvertretung, daß so schnell, wie möglich, im Interesse der Gleichheit und Ge rechtigkeit Abhülfe geschafft werde. Ich stimme nun auch mit der Deputation überein, wenn sie auf S. 783 sagt: „Sie könne nur wünschen, daß das königl. Finanz ministerium infolge der Klagen über Prägravation „zu deutsch Bedrückung", welche Seiten der Fleischer in den vorliegenden Petitionen erhoben worden, deren Jndividualbeiträge, so weit thunlich, mit denen an derer Gewerbe vergleichen möge. Ergäbe sich dabei die Richtigkeit der aufgestellten Behauptung, so hat die Staatsregierung auf Grund der gesetzlichen Er mächtigung das Mittel zur Abhülfe in der Hand." Sie sehen aus diesen Worten die wohlmeinende Intention unserer geehrten Deputation. Ich wünsche, daß dieselbe wohlmeinende Rücksichtnahme auch in den Kreis des hohen Ministeriums bald einziehen möge; denn ist ein Wunsch gerecht, so ist es dieser; verdient die wiederholte, die dringende Vorstellung von Seiten der Petenten Berück sichtigung, so ist es gewiß der Wunsch der Petenten, einer Klasse unserer Staatsbürger, die doch, wie gesagt, im Allgemeinen den kleinen Gewerben angchört, einem Ge werbe, das für die Ernährung und für die Wohlfahrt der übrigen Staatsbürger doch gewiß äußerst wichtig ist. Dringend empfehle ich dem gerechten und unparteiisch prü fenden Auge der hohen Staatsregierung diese Angelegen heit. An sie den Maßstab der Gleichheit und der Billigkeit anzulegcn, wird sich die hohe Staatsregierung in Zukunft gewiß nicht entziehen können; denn was dem einen Staatsbürger recht ist, das ist dem andern billig und das ist und bleibt der oberste Grundsatz eines jeden Rechtsstaates. Abg. Haberlaud: Meine Herren! Erlauben Sie mir gütigst, für diese Petition einige Worte Zu sprechen. Es ist gewiß, daß das Fleischergewerbe unter allen am meisten gedrückt ist, vorzüglich dadurch, weil in den Nach barstaaten eine ganz andere Besteuerung, wie im König reich Sachsen, besteht. Es findet namentlich längs der Grenze des Königreichs Preußen ein sehr großer immer- 455
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