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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,3
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028277Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028277Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028277Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 83. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-06-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll83. Sitzung 2029
- Protokoll84. Sitzung 2045
- Protokoll85. Sitzung 2079
- Protokoll86. Sitzung 2107
- Protokoll87. Sitzung 2171
- Protokoll88. Sitzung 2203
- Protokoll89. Sitzung 2243
- Protokoll90. Sitzung 2271
- Protokoll91. Sitzung 2303
- Protokoll92. Sitzung 2339
- Protokoll93. Sitzung 2359
- Protokoll94. Sitzung 2393
- Protokoll95. Sitzung 2427
- Protokoll96. Sitzung 2463
- Protokoll97. Sitzung 2493
- Protokoll98. Sitzung 2513
- Protokoll99. Sitzung 2543
- Protokoll100. Sitzung 2579
- Protokoll101. Sitzung 2619
- Protokoll102. Sitzung 2643
- Protokoll103. Sitzung 2671
- Protokoll104. Sitzung 2711
- Protokoll105. Sitzung 2755
- Protokoll106. Sitzung 2781
- Protokoll107. Sitzung 2809
- SonstigesDecret, Bericht und Protokolle über ein in geheimer Sitzung am ... 2833
- Protokoll108. Sitzung 2845
- Protokoll109. Sitzung 2873
- Protokoll110. Sitzung 2903
- Protokoll111. Sitzung 2923
- BeilageBeilage II. Uebersicht der Verwendungen für Kunstzwecke 2953
- Protokoll112. Sitzung 2957
- BeilageBeilage III. Uebersicht der Kopfzahlen in den Straf- und ... 2992
- Protokoll113. Sitzung 2993
- Protokoll114. Sitzung 3035
- BandBand 1863/64,3 -
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(Nr. 802.) Herr stellvertretender Abgeordneter von Tümpling Littet um Urlaub auf die Dauer seiner Krank heit unter Beifügung eines ärztlichen Zeugnisses. Präsident Haberkorn: Das ärztliche Attestat rührt vom königl. Bezirksarzt her und bezeugt, daß der einberufene Herr Stellvertreter jetzt infolge von Gesund heitsverhältnissen nicht im Stande sei, in der Kammer zu erscheinen; es bleibt uns daher Nichts weiter übrig, als aus die Dauer dieser Krankheit dem Stellvertreter den erbetenen Urlaub zu ertheilen. — Beschließt dies die Kammer? — Beschlossen. (Nr. 808.) Petition Bauers in Schwoosdorf und Gen., das.Jagdgesetz betreffend. Präsident Häberkorn: Geht ttn die erste Depu tation. (Nr. 80'4.) Herr Abg. Dietze bittet um Urlaub für den 30. und 31. Mai d. I. Präsident Haberkvrn: Ertheilt die Kämmer diesen .Urlaub? — Ertheilt. (Nr. 805.) Herr Abg. Gruner bittet nm Urlaub für den 30., 31. Mai und 1. und 2/Juni d. I. WU Präsident Häberkorn: Will die Kammer auch diesen Urlaub ertheilen? — Ertheilt. Dies waren die Gegenstände, welche heute zur Re- gistrande eingegangen sind. — Für die heutige Sitzung habe ich wegen fortwährenden Unwohlseins zu entschul digen den Herrn Vicepräsidenten und Secretär Or. Loth, die Herren Abgg. Jungnickel und vr.Arnest, sowie wegen dringender Deputationsarbeiten den Herrn Abg. Sachße, sowie den Herrn Abg. Tempel wegen dringender Geschäfte. (Staatsmintster vr. von Falken'stein tritt ein.) Wir können zur Tagesordnung übergehen und zwar zum ersten Gegenstand, zu dem Bericht der vierten Deputation, die Petition der Schulgemeinden zu Scheeraurc., eine Ab Änderung d es Parochial- lastengesetzes betreffend. Der HerrAbg. Emmrich wird uns Vortrag erstatten. — Da die Petition im Be richte ausgenommen ist, so frage ich: will dieKammer von dem Vorlesen der Petition absehen? — Abgesehen. Referent Emmrich: Bericht. der vierten Deputation der Zweiten Kammer, die Petition der Schulgemeinden zu Scheerau re., eine Abänderung des Parochiallastengesetzes betr. Die in die Stadt Lommatzsch eingeschulten Land gemeinden zu Scheerau, Jessen, Domselwitz, Altlommatzsch, Messa, Raube, Löbschütz und Pitschütz haben sich än die Ständeversammlung mit einer, die Abänderung des Pa rochiallastengesetzes betreffenden Petition gewendet. Die Petenten beantragen: Die hohe Kammer wolle sich vereint mit der Ersten hohen Kammer gefälligst bei der hohen Staatsregie rung dafür verwenden, daß das Parochialgesetz einer Prüfung und wo möglich Abänderung unterzogen würde, da es in demselben nach 2, 3 und 5 heiße, daß alle über das Schulgeld hinausgehenden Bedürf nisse einer Schulgemeinde an Geld zur Hälfte nach der Kopfzahl und zur anderen Hälfte nach Steuer einheiten aufzubringen seien; es könnten demnach alle unter einer anderen Benennung dem Staate Steuer pflichtigen nicht zugezogen werden. Sie führen zur Begründung ihres Gesuches an: Die Stadtgemeinde Lommatzsch zähle 2966 Köpfe und der Grundbesitz dieser Stadt sei mit nur 269.8 Steuer einheiten eingeschätzt, während sie, die eingeschulten Land gemeinden, Lei einer Bevölkerungszahl von nur 936 Köpfen 78,385 Steuereinheiten zu vertreten hätten. Es falle sonach circa die Hälfte des jährlich 600 bis 800 Thlr. betragenden, übrigens fortwährend steigenden Anlage bedarfs der Schulkasse den Landgemeinden zur Last, obwohl sie nicht ganz den vierten Theil der Schulkinder zählten; übrigens falle bei Anwendung der Bestimmun gen des Parochiallastengesetzes in der Stadt Lommatzsch ein Anlagebeitrag von 1 Ngr., in den Landgemeinden dagegen ein solcher von 4 Ngr. pro Kopf aus. Die gesetzliche Bestimmung führe besonders zu Här ten in solchen Gemeinden, wo Stadt und Land eine Schul- und Kirchengemeinde bilden, und in Gewerbs- ünd Fabrikorten, in denen der Anansässige ohne Rück sicht auf Vermögen nur pro Kopf beizutragen habe. Petenten haben nach ihrer Angabe ihre Beschwerden bereits zur Cognition der Schulinspection gebracht und einen Vergleich mit der Stadtgemeinde Lommatzsch ab geschlossen, den sie immer noch als nachtheilig für sich bezeichnen, weil sie mit ihrem Anträge, daß der gesammte, durch Anlagen zu deckende Bedarf der Schulkasse zwi schen Stadt utzd Land nach der Kopfzahl getheilt werde, nicht durchzudringen vermochten. Sie beantragen daher nunmehr eine Abänderung des Parochialgesetzes, um zü ihrem Zwecke zu gelangen. Bevor nun die Deputation zur Berichterstattung verschreiten konnte, hat hie sich mit der hohen Staats regierung in Vernehmen zu setzen gehabt, und es ist ihr von derselben das nachstehende sehr ausführliche Expo sä zugegangen, welches die Anträge der Petenten näher beleuchtet und vollständig widerlegt. Das königliche hohe Cultusministerium spricht sich darüber folgendermaßen aus: „Die ältere Gesetzgebung und Praxis überließ den Maßstab für Aufbringung des Parochialbedarfs dem Ermessen der Gemeinden. Auf dem Lande hatte sich seit langer Zeit für Fälle, wo es an einer festen statutarischen oder herkömmlichen Norm gebrach, die Anwendung des Hufensußes ausgebildet und es wurde solcher späterhin mehrfach durch die Gesetzgebung als subsidiarischer Maßstab, wiewohl unter Zulassung man cher Modificationen, anerkannt und bestätigt. So war die Parochiallast zur Zeit der Erlassung des Gesetzes vom 8. März 1838 wenigstens auf dem Lande fast ganz eine reale und nur ausnahmsweise eine ge mischte. Das gedachte Gesetz, welches die bis dahin viel bestrittene Verbindlichkeit der Rittergüter, zu den Parochiallasten beantragen, zuerst bestimmt aussprechen sollte, hatte ganz besonders die Aufgabe, die Belastung
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