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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,3
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028277Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028277Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028277Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 83. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-06-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll83. Sitzung 2029
- Protokoll84. Sitzung 2045
- Protokoll85. Sitzung 2079
- Protokoll86. Sitzung 2107
- Protokoll87. Sitzung 2171
- Protokoll88. Sitzung 2203
- Protokoll89. Sitzung 2243
- Protokoll90. Sitzung 2271
- Protokoll91. Sitzung 2303
- Protokoll92. Sitzung 2339
- Protokoll93. Sitzung 2359
- Protokoll94. Sitzung 2393
- Protokoll95. Sitzung 2427
- Protokoll96. Sitzung 2463
- Protokoll97. Sitzung 2493
- Protokoll98. Sitzung 2513
- Protokoll99. Sitzung 2543
- Protokoll100. Sitzung 2579
- Protokoll101. Sitzung 2619
- Protokoll102. Sitzung 2643
- Protokoll103. Sitzung 2671
- Protokoll104. Sitzung 2711
- Protokoll105. Sitzung 2755
- Protokoll106. Sitzung 2781
- Protokoll107. Sitzung 2809
- SonstigesDecret, Bericht und Protokolle über ein in geheimer Sitzung am ... 2833
- Protokoll108. Sitzung 2845
- Protokoll109. Sitzung 2873
- Protokoll110. Sitzung 2903
- Protokoll111. Sitzung 2923
- BeilageBeilage II. Uebersicht der Verwendungen für Kunstzwecke 2953
- Protokoll112. Sitzung 2957
- BeilageBeilage III. Uebersicht der Kopfzahlen in den Straf- und ... 2992
- Protokoll113. Sitzung 2993
- Protokoll114. Sitzung 3035
- BandBand 1863/64,3 -
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auch die reicheren Gemeindemitglieder Beiträge geben, da mit die ärmeren mit übertragen werden. Es würde am Ende das eintreten, was Herr von Schönberg sagte, daß wir die ärmeren Gemeindemitglieder, die einen reicheren Kindersegen haben, dadurch zwingen, einen höheren Bei trag zu bezahlen, als die, welche vielleicht weniger Kinder in die Schule schicken oder die, welche vielleicht gar keine in der öffentlichen Schule, sondern in höheren Privatunter richtsanstalten unterrichten lassen. Ich könnte mich nicht damit einverstanden erklären. Was bei kleinen Städten der Fall sein sollte, die vielleicht 1500 , 2000 , 2500 Ein wohner haben, eben Dasselbe würde stattzufinden haben bei großen Landgemeinden. Ein Dorf, welches bis 2000 Seelen hat, würde für feine vielen Kinder die Schule allein zu unterhalten haben, während ein anderer Ort, der vielleicht blos 100 Einwohner hat, aber 20,000 bis 50,000 Einheiten, sehr wenig dazu beitragen würde. Ich glaube jedoch, es ist von Nöthen, daß die Reichen die Armen unterstützen und darauf läuft es doch hinaus. Wir wollen auch hier das Communalprincip sesthalten. Ist das Communalverhältniß einmal ein gemischtes, ist es dies seit langen Jahren, bildet eine kleine Stadt mit Dorf- schaften zusammen eine Parochie und Schulgemeinde, dann müssen die Landgemeinden opferwillig genug sein und das Mißverhältniß mit tragen helfen. Etwas An deres kann es sein bei größeren Städten. Es ist möglich, daß Abg. Fahnauer gerade in seiner Parochie mehr Grund dazu hat, um die Beschwerniß mehr zu empfinden; aber er hat selbst gesagt, daß das Schulgeld zugereicht habe; er ist also nicht in der Lage der Petenten, noch besondere Anlagen aufbringen zu müssen und ich komme wieder darauf zurück, daß diese das Richtige gewählt haben. Diese Petition hat eigentlich einen Widerspruch in ihrem Anträge. Einmal beantragt sie, es sollen alle Lasten nach den Vermögenszuständen angezogen werden, also eine Art Einkommensteuer soll dort sich als das Richtige zeigen; ein andermal beantragt sie wieder, daß es blos auf die Köpfe ankommen soll. Nun, meine Herren, mir will das nicht richtig erscheinen, wie ich mir schon vorhin zu be merken erlaubt habe. Präsident Hab erkorn: Es liegt ein präjudicieller Antrag vor, der nämlich, daß der Antrag des Abg. Fahnauer zunächst der vierten Deputation zur anderweiten Bericht erstattung überwiesen und der Beschluß über den Vor schlag der Deputation ausgesetzt werden solle. Für den Fall, daß in dieser Weise die Kammer Entschließung fassen sollte, ist eine Discussion über das Materielle nicht an der - Zeit und am Orte, vielmehr würde dazu Lesser Gelegen heit geboten sein, sobald die anderweite Berichterstattung erfolgt sein wird. Es scheint daher zweckmäßiger, wenn zunächst über die Frage, ob dieser Antrag der vierten De putation überwiesen und der Beschluß über den Antrag der Deputation ausgesetzt werden solle? gesprochen und dann hierüber Beschluß gefaßt wird. Für den Fall, daß die Kammer diesen präjudiciellen Antrag ablehnen sollte, dann wäre es an der Zeit, sofort materiell aus den An trag einzugehen und denselben heute zur sofortigen Erledi gung zu bringen. Abg. Fahnauer: Ich bitte um das Wort zur Be richtigung einer Thatsache! Ich begreife nicht, wie Abg. Uhlemann als ländlicher Abgeordneter ein dergleichen Princip aufstellen kann. Entweder beruht es auf einem Mißverstehen dessen, was ich gesagt habe, oder er will es nicht verstehen. Meine Herren, ich habe nicht gesagt, das Schulgeld soll in dieser Weise aufgebracht werden. Es versteht sich von selbst, daß das Schulgeld bezahlt wird; aber nur das, daß Dasjenige, wozu das Schulgeld nicht langt, durch Anlagen aufgebracht werden muß, soll in ganz correcten Verhältnissen zwischen Stadt und Land auf gebracht werden. Wenn das Verhältniß correct sein soll, so muß das Land von der Anlage und die Stadt A zah len, während jetzt das Land A und die Stadt zahlt. Ich glaube, dies wird Jeder selbst beurtheilen können. Präsident Haberkorn: Zunächst würde (ich über den Präjudiciellen Antrag die Kammer fragen. Also für den Fall, daß der präjudicielle Antrag angenommen wer den sollte, erledigt sich die Debatte bis zur Zeit, wo die vierte Deputation den anderweiten Bericht erstattet; für den Fall aber, daß der präjudicielle Antrag nicht ange nommen werden sollte, geht die Debatte über das Ma terielle desselben fort. Es haben sich dazu bereits gemeldet die Herren Abgg. Martini, Schreck und Mehnert. Abg. Mehnert: Ich habe mich nicht für das Ma terielle der Petition verwenden wollen, sondern ich habe mich nur für den Antrag des Abg. Fahnauer aussprechen wollen. Wenn letzterer angenommen wird, verzichte ich aufs Wort. Präsident Haberkorn: Das trifft mit dem, was ich beabsichtige, überein. „Will die Kammer den Antrag des Abg. Fahnauer, welcher so lautet: „Die Kammer wolle beschließen, daß zur Er gänzung des Parochialgesetzes ein Paragraph ein gefügt werde, dahin gehend: daß in zwischen .Sradt und Land gemischten Schulbezirken die durch Anlagen aufzubringende, jedem Theile zu fallende Quote nach der Kinderzahl festgestellt werde," der vierten Deputation zur anderweiten Be richterstattung überweisen und bis dahin die Beschlußfassung über den Deputationsvor- schlag aussetzen?" (Mit großer Mehrheit wird die Ueberweisung des Fahn- auer'scheu Antrags an die vierte Deputation und die Aussetzung der Beschlußfassung über den vorliegenden Deputationsantrag beschlossen.)
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