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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,3
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028277Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028277Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028277Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 83. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-06-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll83. Sitzung 2029
- Protokoll84. Sitzung 2045
- Protokoll85. Sitzung 2079
- Protokoll86. Sitzung 2107
- Protokoll87. Sitzung 2171
- Protokoll88. Sitzung 2203
- Protokoll89. Sitzung 2243
- Protokoll90. Sitzung 2271
- Protokoll91. Sitzung 2303
- Protokoll92. Sitzung 2339
- Protokoll93. Sitzung 2359
- Protokoll94. Sitzung 2393
- Protokoll95. Sitzung 2427
- Protokoll96. Sitzung 2463
- Protokoll97. Sitzung 2493
- Protokoll98. Sitzung 2513
- Protokoll99. Sitzung 2543
- Protokoll100. Sitzung 2579
- Protokoll101. Sitzung 2619
- Protokoll102. Sitzung 2643
- Protokoll103. Sitzung 2671
- Protokoll104. Sitzung 2711
- Protokoll105. Sitzung 2755
- Protokoll106. Sitzung 2781
- Protokoll107. Sitzung 2809
- SonstigesDecret, Bericht und Protokolle über ein in geheimer Sitzung am ... 2833
- Protokoll108. Sitzung 2845
- Protokoll109. Sitzung 2873
- Protokoll110. Sitzung 2903
- Protokoll111. Sitzung 2923
- BeilageBeilage II. Uebersicht der Verwendungen für Kunstzwecke 2953
- Protokoll112. Sitzung 2957
- BeilageBeilage III. Uebersicht der Kopfzahlen in den Straf- und ... 2992
- Protokoll113. Sitzung 2993
- Protokoll114. Sitzung 3035
- BandBand 1863/64,3 -
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Es erledigt sich dadurch für-heute die weitere Dis- cussion über diesen Gegenstand. — Wir gehen zum zwei ten Gegenstände der Tagesordnung, zur Berathung des Berichtes der dritten Deputation der Zweiten 'Kammer über die Petition des land- wirthschaftlichen Vereins zu Eutritzsch und einer'Anzahl Gutsbesitzer und Gemeindevor stände der Umgegend von Leipzig, das Seiten der Stadt Leipzig erhobene Br.ücken- und Dammgeld betreffend, über. — Herr Abg. Günther wird uns Vortrag erstatten. ' Referent Günther: Bericht der dritten Deputation der Zweiten Kammer über die Petition des landwirtschaftlichen Vereins zu Eutritzsch und einer Anzahl Gutsbesitzer und Gemeindevorstände der Umgegend von Leipzig, das Seiten der Stadt Leipzig erhobene Brücken- und Dämmgeld betreffend. Bereits bei dem außerordentlichen Landtage von 1862 war von einer großen Anzahl Gutsbesitzer und Gemeinde vorstände der Umgegend won Leipzig an die Ständever sammlung eine Petition des folgenden Inhalts gerichtet worden: An den Leipziger Thoren werde seit langer Zeit ein sogenanntes Brücken- und Dammgeld erhoben. Diese für die umwohnenden Grundstücksbesitzer ohnehin höchst lästige Abgabe sei durch einen am 1. Januar 1862 veröffentlichten neuen Tarif noch wesentlich erhöht worden, und werde nach einer mit der Staatsregierung getroffenen Übereinkunft nunmehr von königlichen Beamten gegen eine Tantieme erhoben. Hinsichtlich des Rechtes zu dieser Abgabe beziehe sich der Stadtrath zu Leipzig auf ein ihm angeblich zustehendes Privilegium. Selbst wenn aber ein solches vorhanden gewesen sein sollte, so habe es jedenfalls nur für gewisse Thore Geltung gehabt, sei übrigens auch durch die neuere Zollgesetzgebung als beseitigt anzusehen. Sogar die Stadtverordneten zu Leipzig hätten ihre Zustimmung zur. zeitweiligen Forterhebung der erwähnten Abgaben nur unter der Bedingung ertheilt, daß die neuen Aus gangspunkte Leipzigs ohne Abgabe dem freien Ver kehre eröffnet werden sollten, der Stadtrath habe jedoch im Interesse der ungeschmälerten Einnahme jenes Wegegeldes neue Ausgangspunkte für Fuhrwerk gar nicht eröffnet. Jeder, auch der ärmste Ort des Landes, habe die gesetzliche Verpflichtung, seine Straßen, Wege und Brücken in Ordnung zu halten, und daher entstehe billig die Frage: woher es komme, daß die reiche Handelsstadt Leipzig für Instandhaltung der Wege von der gesammten Landschaft eine so bedeutende Ein nahme ziehen dürfe, während die- äußerst zahlreichen Leipziger Fuhrwerke aller Art die Dorfwege der Um gegend ohne alle Entschädigung beführen. Die Höhe der geforderten Abgabe sei übrigens so bedeutend, daß sie in der ganzen Welt kaum noch ähn lich Vorkommen würde. Ein Zweispänner, der von Eutritzsch nach Schönau hin und zurück fahre, habe beispielsweise zu bezahlen: 10 Ngr. — Pf. Chausseegeld in Eutritzsch und Lindenau, 3 - 7 - Damm- und Brückengeld am Halle ¬ schen Thore, 3 - 7 - desgl. am Frankfurter Thore. 17 Ngr. 4 Pf. Abgaben von solcher Höhe müßten naturgemäß den Verkehr erschweren, und es sei sicher zu erwarten, daß bei einer Aufhebung derselben der Pecuniäre Nachtheil, den die Stadt erleide, durch bessere und billigere Zu fuhr der Nahrungsmittel ausgeglichen werde. Jedenfalls werde der zwischen dem Stadtrathe zu Leipzig und der Staatsregierung - hinsichtlich der Art der Erhebung der Wegegelder abgeschlossene Vertrag nicht als ein Grund angesehen werden können, dieselbe fortdauern zu lassen, wenn die Rechtsbeständigkeit der fraglichen Abgabe überhaupt und insbesondere in der prätendirten Höhe nicht nachgewiesen werden könne.— Petenten hätten sich übrigens bereits wiederholt, ob wohl ohne Erfolg, an das Ministerium der Finanzen gewendet und richteten nunmehr an die Ständever- fammlung das Gesuch: . „ihre Petition um Aufhebung des Leipziger Brücken- und Dammgeldes der hohen Staats regierung zur Berücksichtigung zu empfehlen." Die vorstehend mitgetheilte Petition kam wegen Schluß des außerordentlichen Landtages nicht zur Be richterstattung und die früheren Petenten, denen sich noch eine weitere Anzahl Gutsbesitzer und Gemeindevorstände der Leipziger Landschaft angeschlossen hat, nehmen nun mehr Veranlassung, das gleiche Gesuch bei der jetzigen Ständeversammlung zu wiederholen. Sie führen dabei an, daß zwar durch einen seit dem 1. März d. I. veröffentlichten neuen Tarif ein Theil der früheren Beschwerden feine Erledigung gefun den, daß aber die Abgabe auch jetzt noch drückend sei, weil z. B. für ein Pferd immer noch das Doppelte von Dem verlangt werde, was auf den königl. Chaufseen abzugeben sei. In einer den Petenten neuerdings gewordenen Zu fertigung der königl. Amtshauptmannschaft und des Steuerinspektors befinde sich übrigens folgende Stelle: „Es wird Ihnen auf Ihr erneuertes Gesuch rc. eröffnet, daß eine totale Aufhebung des Leipziger Brücken- und Dammgeldes kaum zu erwarten steht und in dieser Beziehung noch Verhandlungen schweben, welche voraussichtlich nicht sobald zu Ende geführt werden dürften, da die zu Beurtheilun'g des Rechtes der Erhebung guost. Abgaben erforderlichen Unter lagen nur mühsam zu beschaffen find und das Recht nach allen Seiten hin zu wahren ist." Die Petenten erklären, daß hiernach das Recht der Stadt Leipzig in der fraglichen Angelegenheit keines wegs erwiesen scheine. Auf Grund der Seiten der Herren Regierungs- commissare ertheilten Auskunft und der vorliegenden Acten theilt die unterzeichnete Deputation den Sach verhalt in Folgendem mit: Die von der Stadt Leipzig erhobenen Wegegelder sind bereits wenige Jahre nach Abschluß des Zollvereines
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