Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,3
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028277Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028277Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028277Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 83. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-06-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll83. Sitzung 2029
- Protokoll84. Sitzung 2045
- Protokoll85. Sitzung 2079
- Protokoll86. Sitzung 2107
- Protokoll87. Sitzung 2171
- Protokoll88. Sitzung 2203
- Protokoll89. Sitzung 2243
- Protokoll90. Sitzung 2271
- Protokoll91. Sitzung 2303
- Protokoll92. Sitzung 2339
- Protokoll93. Sitzung 2359
- Protokoll94. Sitzung 2393
- Protokoll95. Sitzung 2427
- Protokoll96. Sitzung 2463
- Protokoll97. Sitzung 2493
- Protokoll98. Sitzung 2513
- Protokoll99. Sitzung 2543
- Protokoll100. Sitzung 2579
- Protokoll101. Sitzung 2619
- Protokoll102. Sitzung 2643
- Protokoll103. Sitzung 2671
- Protokoll104. Sitzung 2711
- Protokoll105. Sitzung 2755
- Protokoll106. Sitzung 2781
- Protokoll107. Sitzung 2809
- SonstigesDecret, Bericht und Protokolle über ein in geheimer Sitzung am ... 2833
- Protokoll108. Sitzung 2845
- Protokoll109. Sitzung 2873
- Protokoll110. Sitzung 2903
- Protokoll111. Sitzung 2923
- BeilageBeilage II. Uebersicht der Verwendungen für Kunstzwecke 2953
- Protokoll112. Sitzung 2957
- BeilageBeilage III. Uebersicht der Kopfzahlen in den Straf- und ... 2992
- Protokoll113. Sitzung 2993
- Protokoll114. Sitzung 3035
- BandBand 1863/64,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Das Finanzministerium lasse es daher Lei dem in dieser Beziehung Ungeordneten lediglich bewenden, ge nehmige indessen hierbei zugleich, daß dem Stadtrath zu Beschaffung der erforderlichen Nachweise eine anderweite dreimonatliche Frist eingeraumt werde. Eine nähere Bezeichnung dieser Nachweise könne da gegen nicht gegeben werden, da sich von hier aus nicht übersehen lasse, auf welchen Straßen sich der abgaben pflichtige Verkehr bei Durchfahrung »des Stadtgebietes bewege, auf welche demgemäß auch bei Berechnung des vertragsmäßigen Maximums Rücksicht zu nehmen sei- Auch mit dieser Bescheidung beruhigte sich der Stadt rath noch nicht. Er hob zwar die Wegeabgabe auch für Düngersurrogate auf; machte aber wegen Beibehaltung der Pflichtigkeit der Landfleischer und der Fuhren mit Holz, Torf, Milch, Bauermarkt u. s. w. nochmalige Vor stellung. Es wurde derselben auch eine Ueberficht der auf Chausseen,, Wege, Brücken, Straßenpflaster u. s. w. ver wendeten Kosten beigefügt. Dieselben betrugen: 1860/64 füx, Chausseen und Wege durchschnittlich ca. . 26,000 Thlr. per Jahr, 1860/64 für Straßenpflaster durchschnittlich ca. . . . 13,000 - - - 1860/6t für Brücken durch ¬ schnittlich ca 11,000 - - - Das Finanzministerium gab jedoch auch dieser Ein gabe keine Folge, sondern verordnete nunmehr unverzüg liche Ausführung der getroffenen Bestimmung, daß den mehrerwahnten Fuhren mit Fleisch, Milch, Bauermarkt u. f. w. die frühere Befreiung wieder eingeräumt werde. Nunmehr endlich gab der Stadtrath zu Leipzig, seinen Widerspruch auf und veröffentlichte am 25. Februar 1864 den jetzt geltenden Tarif, durch welchen die Bestimmun gen des Jahres 1842 in allen wesentlichen Punkten wie der hergestellt werden. Hinsichtlich des genaueren Nachweises , des. der Stadt Leipzig zuftchenden Erhebungsrechtes und namentlich, des Verhältnisses der Einnahmen zu dem erforderlichen Straßenbauaufwande dauern die Erörterungen noch fort und die Herren Regierungscvmmissare erklärten der De putation, daß die Regierung eine weitere Revision des Tarifes sich ausdrücklich Vorbehalten habe und keines falls eine Erhebung gestatten werde, welche den Bestim mungen der Zollvereinsverträge widerspreche. Bei der großen Schwierigkeit, die erforderlichen Unterlagen zu beschaffen, sei es indessen vorläufig nicht möglich, schon jetzt zu bestimmen, in welcher Weise und binnen welcher Zeit die Angelegenheit definitiv geordnet werden könne. Nach der vorstehend mitgetheilten Lage der Sache sah sich die Deputation außer Stande, den Inhalt der ihr vorliegenden Petition einer genauen Erörterung zu unterziehen. Jedenfalls wird die von den Petenten gewünschte Aufhebung, dch, Leipziger Brücken- und Dammgeldes nur insoweit erfolgen können, als dem Stadtrath zu Leipzig ein nachweisliches, und unwiderrufliches Recht zu dessen Erhebung nicht znfteht und derselbe den geforderten Nach weis, daß der- von ihm für Straßenbau gemachte Auf wand der Höhe des Einkommens der fraglichen Abgabe entspreche, nicht zu führen vermag, weil bis zu dieser, Höhe und eventuell bis zum Betrage der im preußischen Chnusseegeld.ertarife von 1828 vorgeschriebenen Sätze der §>. 13 der Zollvereinsverträge die Forterhebung früher bestandener Brücken- und Dammgeldcr ausdrücklich ge stattet, und nach der Verordnung vom 9. November 1833 nur diejenigen früheren Wegeabgaben in Wegfall zu bringen waren, welche sich die Berechtigten von den Passanten zahlen ließen, ohne daß: ihnen dagegen die Verbindlichkeit zum Bau und zur Unterhaltung der Straßen, Wege, Dämme u. s. w. oblag. In Bezug auf das dem Stadtrath zu Leipzig zu stehende Erhebungsrecht, sowie über die Höhe der dafür gewährten Leistungen finden aber, wie bereits erwähnt, gegenwärtig noch Erörterungen statt. Während also diejenigen Schritte, welche, ohne Anderer Rechte zu verletzen, im Jnterefse der Petenten zunächst möglich sind, schon jetzt geschehen, erscheint cs nach Lage der Sache gegenwärtig nicht wohl zulässig, der Staatsrcgierung noch andere weitcrgchcnde Maß regeln zu empfehlen. Hätte die Deputation also Ver anlassung, der Kammer vorzuschlagen, die vorliegende Petition auf sich beruhen zu lassen, so glaubt die Depu tation doch, daß es für die weiteren Entschließungen den Regierung von Interesse sein werde, von dem Inhalte der Petition Kenntniß zu erhalten und die Deputation empfiehlt deshalb der Kammer, die vorliegende Petition an die Staatsregjerung zur Kenntnißnahme abzugeben. Z^r genaueren Ueberstcht der. in der Erhebung der mehrerwähnten Abgaben seither vorgekommenen Aende- rungen sinh die Tarife von 1842, 1862 und 1864 sud.D* und st* üachstehend beigedruckt. (Während Vorlesung des Berichts treten die Herren StaatsministerFreiherr von Fries en unddiekönigl. Commissare Regierungsrath von Charpentier und Zollrath Wahl ein.) Präsident H aberkvrn: Die Discussion ist eröffnet. Abg. IW. Hamm! Abg. vr, Hamm: Die vorgetragene Petition, meine Herren, habe ich zu der meinigen gemacht als Mitglied des landwirthschaftlichen Vereins, der sie eingebracht hat, sowie als ein langjähriger Bewohner des Landes in un mittelbarer Nähe der Stadt Leipzig, der also selber unter der schweren Last der Damm- und Brückengelder sehr viel gelitten hat. Das Damm- und Brückengeld ist eine Ab gabe, welche selbst die Bürger der Stadt Leipzig aufgeho ben zu sehen wünschen, wie dies sich schon mehrfach in der Versammlung der Stadtverordneten kundgegeben hat. Da ich nun gleichzeitig auch ein Bürger der Stadt Leip zig bin, so befinde ich mich in einem sonderbaren Dilemma; allein ich würde ganz gewiß dieser meiner Stadt eine be deutende Einnahme nicht zu schmälern versuchen, wenn ich nicht und mit mir die Mehrzahl der Leipziger Bürger, wie die Stadtverordnetenversammlungen eben dargethan haben, der Ueberzeugung wäre, daß diese Abgabe doch * s. am Schluß dieser Nummer.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder