2044 11. Stein- und Knackfuhren für die fiscalischeni und städtischen (Leipziger) Chausseen und Wege gegen Vorzeigung, beziehentlich Abgabe einer vom zuständigen Beamten ausgestellten Marke für jede Fuhre. 12. Wagen, welche die von den Pächtern der Com- munrittergüter an den Rathsmarftall zu liefern den Deputate, ingleichen diejenigen, welche für den Rathsvorrathshof Holz und Holzwaaren hereinbringen, gegen Bescheinigung der zustän digen Beamten; endlich auch diejenigen Lohn geschirre, welche aus den Vorräthen des Rathes Baumaterialien nach den erwähnten Rittergütern > fah ren; jedo ch h at der Unternehmer solch er Fuh reu durch Vorzeigung eines auf seinen Namen und die Anzahl der Fuhren lautenden Freischeines sich zu legitimiren. 13. Wagen der Landfleischer, welcke Fleisch ein bringen; FuhrenmitScheitholz, Reißholz, Torf, Braunkohlen und Sand; Wagen mit Bauer markt, Brod, Kohlgärtnerwaaren, Milch, Heu, Stroh und Häckerling. Leipzig, den 23. Februar 1864. Der Rath der Stadt Leipzig. Cichorius. Schleißner. Redacteur H. Mernhold, Secrctär im Königl. Ministerium des Innern. — Druck von B. G. Teubner in Dresden. Letzte Absendung zur Post: am 5. Juni 1864.