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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,3
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028277Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028277Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028277Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 84. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-06-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll83. Sitzung 2029
- Protokoll84. Sitzung 2045
- Protokoll85. Sitzung 2079
- Protokoll86. Sitzung 2107
- Protokoll87. Sitzung 2171
- Protokoll88. Sitzung 2203
- Protokoll89. Sitzung 2243
- Protokoll90. Sitzung 2271
- Protokoll91. Sitzung 2303
- Protokoll92. Sitzung 2339
- Protokoll93. Sitzung 2359
- Protokoll94. Sitzung 2393
- Protokoll95. Sitzung 2427
- Protokoll96. Sitzung 2463
- Protokoll97. Sitzung 2493
- Protokoll98. Sitzung 2513
- Protokoll99. Sitzung 2543
- Protokoll100. Sitzung 2579
- Protokoll101. Sitzung 2619
- Protokoll102. Sitzung 2643
- Protokoll103. Sitzung 2671
- Protokoll104. Sitzung 2711
- Protokoll105. Sitzung 2755
- Protokoll106. Sitzung 2781
- Protokoll107. Sitzung 2809
- SonstigesDecret, Bericht und Protokolle über ein in geheimer Sitzung am ... 2833
- Protokoll108. Sitzung 2845
- Protokoll109. Sitzung 2873
- Protokoll110. Sitzung 2903
- Protokoll111. Sitzung 2923
- BeilageBeilage II. Uebersicht der Verwendungen für Kunstzwecke 2953
- Protokoll112. Sitzung 2957
- BeilageBeilage III. Uebersicht der Kopfzahlen in den Straf- und ... 2992
- Protokoll113. Sitzung 2993
- Protokoll114. Sitzung 3035
- BandBand 1863/64,3 -
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wohl dem Staate gegenüber zu gleicher Zeit die spe- ciclle Verwaltung des von dem Staatsvermögen ge trennten Hausfideicommisses oder eines Theiles desselben führen. Der geehrte Abg. Or. Hertel hat nun gesagt, eine Concurrenz von zwei Ministerien würde unnöthig sein und dann könnte daher das Cultusministerium auch die Geschäfte, welche jetzt das Ministerium des Innern hinsichtlich des Hausfideicommisses hat, mit besorgen. Dadurch aber würde das Cultusministerium von Neuem in eine ganz unklare Stellung kommen; denn es müßte auf der einen Seite als Vorstand der Sammlungen das Inter esse des Hausfideicommisses dem Staate gegenüber ver treten und auf der anderen Seite wieder die dem möglicher weise entgegenftehendeu Interessen des Staates wahren. Dies würde ich weder für zweckmäßig, noch für zulässig er achten. Es scheint mir in so fern eine nicht ganz rich tige Auffassung des einschlagenden Verhältnisses unter zulaufen, als angenommen wird, das Hausministerium führe als solches die Oberaufsicht über die Sammlungen. Das Hausministerium ist nur kraft besonderen aller höchsten Auftrages Vorstand und Verwalter der sämmt- lichen Sammlungen und das Recht des Staates an den Sammlungen und die Vertretung derselben der Stände versammlung gegenüber wird von dem Ministerium des Innern ausgeübt und gehört auch entschieden zur Competenz dieses Ministeriums. Ich glaube daher doch, daß die Sache noch eine andere Seite hat und so wenig ich daran zweifele, daß allerhöchsten Orts stets die Absicht vorliegt, soviel, wie möglich, auf ständischeWünsche einzugehen, so halte ich doch die Fassung des vorgeschlagenen Beschlusses für sehr bedenklich und möchte doch wünschen, daß letzterer wenigstens so gefaßt würde, daß jeder Zweifel über die rechtliche Auffassung der gegenseitigen Rechte dabei beseitigt würde. Präsident Haberkorn: Der Abg. Or. Hertel hat zum dritten Male um das Wort gebeten; will ihm die Kammer dasselbe gestatten? — Gestattet. Abg. Or. Hertel: Die specielle Unterscheidung des geehrten Herrn Staatsministers kann dem Anträge der Deputation nicht entgangen sein. Wenn früher der Cul- tusminister in speciellem Auftrage die Oberaufsicht über die Bibliothek mit besorgt hat, so kann es auch nicht be denklich sein, wenn dies-künftig dem Anträge gemäß wie der geschieht. Ein formelles Bedenken gegen den Antrag kann nicht vorliegcn. In andern constitutionellen Staaten besteht bereits die Einrichtung, welche die Deputation be antragt hat. In München und Berlin, und wenn ich mich nicht irre, auch in Hessendarmstadt sind die königl. Bibliotheken, die dort auch zum Kronfideicommiß gehören, aus Zweckmäßigkeitsrücksichten der Oberaufsicht des Cul- tusministeriums unterstellt. Es ist diese - Erfahrung wesentlich von Einstuß gewesen auf den Antrag der De putation. II. K. (4. Abonnement,) Abg. Mammen: Die Herren Abg. Georgi und vr. Pfeiffer haben gemeint, daß meine Absicht, gegen einzelne Positionen stimmen zu wollen, im Widerspruche stände mit den Ansichten, welche ich bei Begründung meines An trages entwickelt habe. Ich glaube, dieser Widerspruch ist nur ein scheinbarer. So lange, wie Führungsgelder bestehen, bleibt natürlicher Weise unter den gegebenen Verhältnissen Nichts weiter übrig, als gegen eine Erhöh ung der einzelnen Positionen zu stimmen, was ich nicht thun würde, wenn die Führungsgelder aLgeschafft wären. Ueberhaupt ist mein Antrag und das, was ich in Bezug darauf gesagt habe, nur auf die Zukunft sich beziehend, während meine heutige Abstimmung sich auf die jetzigen Verhältnisse bezieht. Trotzdem aber bin ich zu der Ansicht gekommen, daß, dadiese ja ohnehin jedenfalls unter ganz an deren Verhältnissen bei der nächsten Budgetvorlage auf treten werden und auftretcn müssen, es am gerathensten ist, wenn ich auf die specielle Abstimmung nicht bestehe; ich ziehe also in dieser Beziehung meinen Antrag zurück. Auch in Bezug auf Nr. 3 kann ich dies jetzt unbedenklich thun. Die Erklärung ist abgegeben worden, daß die 500 Thlr. natürlich selbstverständlich als Ersparniß zu gute gebracht werden und da gerade die ganzen Verhält nisse jetzt einer Prüfung unterliegen, so glaube ich auch, daß jedenfalls die hohe Staatsregierung die heute hier vor gekommenen verschiedenen Ansichten in sorgfältige Erwä gung ziehen und sich auch die Frage stellen wird, ob und in wieweit cs nöthig ist, besondere Beamte iu dieser Beziehung anzustellen und in welcher Höhe die Gehalte der einzelnen zu normiren seien. Was den von der Deputation ge stellten allgemeinen Antrag betrifft, so gestehe ich, daß ich heute wirklich nicht in der Lage bin, denselben so klar zu überschauen, um für denselben stimmen zu können. Ich halte es nicht für bedenklich, wenn der jetzige Zustand auch noch einige Jahre fortdauert und da ich den Antrag nicht klar übersehen kann, werde ich dagegen stimmen. Präsident Haberkorn: Der Antrag des Abg Mam men bleibt noch stehen in Bezug auf 3 d. Abg. Mammen: Ich würde im Allgemeinen meinen Antrag zurückziehen. Präsident Haberkorn. Gut, damit erledigen sich alle seine Anträge in Bezug auf Einzelabstimmung über einige von ihm beanstandete Postulate. Staatsminister von Friesen: Herr Abg. vr. Hertel hat den Antrag der Deputation aus Zweckmäßigkeits gründen vertheidigt. Ich wiederhole, was ich vorhin ge sagt habe; ich willZweckmäßigkeitsgründe iu diesem Augen blicke nicht discutiren, ich will die geehrte Kammer nur darauf aufmerksam machen, daß die Rechtsfrage anders liegt, als die Deputation anzunehmeu scheint; denn ich nehme an, daß, wenn die Deputation im vorliegenden Falle der Kammer vorschlägt, zu sagen, wenn das nicht 309
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