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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028278Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028278Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028278Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 81. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-06-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll48. Sitzung 1021
- SonstigesBeilagen A und B 1055
- Protokoll49. Sitzung 1057
- Protokoll50. Sitzung 1081
- Protokoll51. Sitzung 1107
- Protokoll52. Sitzung 1137
- Protokoll53. Sitzung 1179
- Protokoll54. Sitzung 1207
- Protokoll55. Sitzung 1239
- Protokoll56. Sitzung 1261
- Protokoll57. Sitzung 1281
- Protokoll58. Sitzung 1297
- Protokoll59. Sitzung 1325
- SonstigesA. Die Erledigung der ständischen Anträge des Landtages 1860/61 ... 1330
- SonstigesB. Die Erledigung der ständischen Anträge zur Budgetvorlage ... 1334
- SonstigesC. Die Erledigung der ständischen Anträge des außerordentlichen ... 1336
- Protokoll60. Sitzung 1337
- Protokoll61. Sitzung 1375
- Protokoll62. Sitzung 1409
- Protokoll63. Sitzung 1441
- Protokoll64. Sitzung 1475
- Protokoll65. Sitzung 1499
- SonstigesAnhang verschiedener zum Bericht über Revision der Grundsteuer ... 1535
- Protokoll66. Sitzung 1555
- Protokoll67. Sitzung 1585
- Protokoll68. Sitzung 1611
- Protokoll69. Sitzung 1647
- Protokoll70. Sitzung 1671
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1727
- Protokoll73. Sitzung 1761
- Protokoll74. Sitzung 1795
- Protokoll75. Sitzung 1825
- Protokoll76. Sitzung 1839
- Protokoll77. Sitzung 1875
- Protokoll78. Sitzung 1895
- Protokoll79. Sitzung 1915
- SonstigesDecret an die Stände. Die Zoll-, Steuer-, Handels- und ... 1929
- Protokoll80. Sitzung 1953
- Protokoll81. Sitzung 1987
- Protokoll82. Sitzung 2023
- BandBand 1863/64,2 -
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sogar Zweifel ausgesprochen hat, Zweifel an dem Hechte des Volkes auf Geschworne, in einer Weise, welche ge rade der feierlich abgegebenen Erklärung, dos Justizmi nisteriums 1850/51 schnurstracks entgegen steht. Geben Sie im Interesse der großen Wichtigkeit der Sache, die nns heute vorliegt, geben Sie uns im treuen Pflicht gefühle der innern unumstößlichen Ueberzeugung Gelegen heit, uns ungehindert auszusprechen. Deshalb sind wir hier in diesem Saale; dies ist unsere Aufgabe, die uns das Volk gestellt hat« Abg« Do rstling: Ich habe in der Frage noch nicht gesprochen, demnach will ich mich gegen den Schluß der Debatte Mssprechen. Ich glaube, wo es sich um Ein richtungen handelt, die auf das Leben, die Ehre, die Freiheit, somit auf die wichtigsten Interessen der staats bürgerlichen Existenz Bezug haben, da darf es auf eine Stunde längere Verhandlung nicht ankymmen. Äbg. Dr. Müller: Auch ich schließe Mich dem Wunsche an, daß noch nicht zuck Schluß' der Debatte verschnitten werde. Abg. von Lossow: Ich ebenfalls. . Präsident Haberkorn: Ich kann nun-zur Abstim mung übergehen. Es hat Abg. Braun ans Schluß der Debatte angetragen: „beschließt die Kammer den Schluß: der De ¬ batte?" . < ' ' - .! - ' Wird mit großer Majorität abgelehntt -Abg. JungNickel: Nachdem vom Referenten der Majorität die Gründö für den im'Berichte niedergelegten Antrag wiederholt entwickelt worden sind und nach der ausführlichen Rede des Abg. Schreck habe ich keilte Ver- -antäfsuNg, 'M Gunsten der Gcschworneü das Wort zu ckehckest,^üüd verzichte daraus. " ' ' .. Mg. Po. Müller: Meine Herren!-,.Gestatten Sie. .mir nun noch, einige Worte zur Rechtfertignng des von mir gestellten Antrages. Abgesehen von den gestern von, mir geltend gemachten Gründen möchte ich zurEmPfehlung desfelbem noch Folgendes anfuhren. Es liegt, wie einst. Dahlmann bei der Besprechung, der Frage,-über .Ein führung der Preßfreiheit sagte, in dem Charakter des; . Deutschen,, .daß er -zwar langsam. M. That ist, aber eben so beharrlich in der Uusarbettüng - eines,,Grundgedankens, der, kMge getragen,.-endlich ihm Ms.^NiIeele,irr,hie Außengewelt getreten ist. Eine ähnliche BewaMniß scheint es mir nun airch mit dem Verlangen nach einer volksthümlicheren Gestaltung des Strafprozesses, ZV haben, wie solches jetzt sich wieder in den Staaten geltend,macht, wo die Schwurgerichte poch nicht.bestehen. Diesem Ver langen nach -einer-, dem Volke an her, Strafrechtspflege Antheil gewährenden Organisation der .Strafgerichte möchte ich um so inehr Rechnung getragen-wissen,'.weil ich glaube, daß durch eine solche das Vertrauen zur Rechtspflege erhöht wird. Dies gicbt mir zugleich Anlaß, auf, eine Bemerkung zurückzukommen, die von einem Vor redner gemacht wurde hinsichtlich des Verhältnisses der Schwurgerichtseinrichtung zu dem constrtutionellcn Staats leben, auf welches ich gestern nicht näher eingcheu konnte. Es beruht meiner Ansicht nach auf einer irrigen Annahme, wenn neuerdings von Manchen die Berechtigung des Volkes -zur Theilnahme an der Rechtsprechung vom Stand punkte des Constitutionalismus aus bezweifelt worden ist, weil dieser das Volk auf die Theilnahme an Wer Gesetz gebung und an. der Ordnung des Staatshaushaltes be schranke und man deshalb nicht sagen könne, daß die Mitwirkung von Laien bei der Rechtspflege zur Voll endung des constitutionellen Systems gehöre. Es beruht diese Ansicht auf einer Verwechselung der richterlichen Gewalt mit der urthcilenden. Beide sind aber wohl zu unterscheiden. Die richterliche Gewalt, das Nichten, ist die Gewährung des Rechtsschutzes, die Verwirklichung des selben nöthigenfalls durch Zwang. Diese war allerdings von jeher das Attribut der obrigkeitlichen, staatlichen Ge palt; allein das Urtheilen in dem Sinne, das ,Recht im einzelnen Falle zu erkennen und auszusprechen, ist wenig stens nicht nvthwendig eine obrigkeitliche Function oder Ausübung einer selbständigen staatlichen Macht. Es ist im Alterfhnm und in neuerer Zeit vielfach Privatpersonen übertragen gewesen und insofern das Recht des freien Bürgers, der hierzu die nöthige Einsicht und Befähigung hat.. Pie Bildung pes rechtlichen Urtheils der Laien er scheint mir aber auch als ein wichtiges, Förderungsmittel der Sittlichkeit im Staatsleben, weil anerkanntermaßen das Recht eine bestimmte Form der Sittlichkeit, eine Art der Verwirklichung des Guten im Leben, ist und der sitt liche Rechtssinn, die Rechtlichkeit, wie alles Gute, durch Uebuug gekräftigt wird. Aus diesem Grunde habe- ich schon gestern darauf, hinzuweisen mix erlaubt, daß eine größere unmittelbare, Betheiligung , des . Volkes au der ^Strafrechtspflege ein- wünschenswerthes Bildungs - und Erziehungsmittel des-Volkes ist und ich glaube -nicht, haß man sich,-beiPer wesentlichen Verschiedenheit.des deutschen und französischen Nationalcharakters für di,e, Behauptung .des Gegentheils ohne Weiteres auf-die Erfahrungen jen seits des Rheins berufen,, kann-, Deshalb; habe, ich,chen Antrag.zur Berücksichtigung empfohlen; .aber noch .ein zweiten Grund ist es, der Mich hierzu bewog.en. hat.:,- Ich gehöre nach meiner Bprufsstellung zunächst der Wissen schaft.an; nun , dünkt, mich aber, meine Herren, d-ch Wissen schaft hat gerade im Hinblich auf hie Entwickelung des Rechtslebens im deutschen Volke eine Art von Schuld ab- zutragen,, .Durch-Pie ganze historische Entwickelung des Rechtes in. Deutschland, ist eine, gewisse Entfremdung zwischen dem Juristenstand. ufld, Volk begünstigt worden, weil mit dem Eindringen der fremden Rechte, namentlich
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