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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028278Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028278Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028278Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 81. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-06-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll48. Sitzung 1021
- SonstigesBeilagen A und B 1055
- Protokoll49. Sitzung 1057
- Protokoll50. Sitzung 1081
- Protokoll51. Sitzung 1107
- Protokoll52. Sitzung 1137
- Protokoll53. Sitzung 1179
- Protokoll54. Sitzung 1207
- Protokoll55. Sitzung 1239
- Protokoll56. Sitzung 1261
- Protokoll57. Sitzung 1281
- Protokoll58. Sitzung 1297
- Protokoll59. Sitzung 1325
- SonstigesA. Die Erledigung der ständischen Anträge des Landtages 1860/61 ... 1330
- SonstigesB. Die Erledigung der ständischen Anträge zur Budgetvorlage ... 1334
- SonstigesC. Die Erledigung der ständischen Anträge des außerordentlichen ... 1336
- Protokoll60. Sitzung 1337
- Protokoll61. Sitzung 1375
- Protokoll62. Sitzung 1409
- Protokoll63. Sitzung 1441
- Protokoll64. Sitzung 1475
- Protokoll65. Sitzung 1499
- SonstigesAnhang verschiedener zum Bericht über Revision der Grundsteuer ... 1535
- Protokoll66. Sitzung 1555
- Protokoll67. Sitzung 1585
- Protokoll68. Sitzung 1611
- Protokoll69. Sitzung 1647
- Protokoll70. Sitzung 1671
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1727
- Protokoll73. Sitzung 1761
- Protokoll74. Sitzung 1795
- Protokoll75. Sitzung 1825
- Protokoll76. Sitzung 1839
- Protokoll77. Sitzung 1875
- Protokoll78. Sitzung 1895
- Protokoll79. Sitzung 1915
- SonstigesDecret an die Stände. Die Zoll-, Steuer-, Handels- und ... 1929
- Protokoll80. Sitzung 1953
- Protokoll81. Sitzung 1987
- Protokoll82. Sitzung 2023
- BandBand 1863/64,2 -
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Ne schmeichelhafte Anerkennung seines Mitschöpfungsw er les vernommenhat.. Er muß. aber doch zugeben,, wenn er gerecht sein will, daß ich auch Gelegenheit habe, so-recht aus der ersten Quelle- aus dem Volke die aufrichtige Mei nung zu hören, sowie auch das Urtheil des Auslandes über unser Strafverfahren, während dem Herrn Generalstaats anwalt gegenüber als Betheiligtem Volk und Ausland mit seiner wahren Meinung zurückhält. Aber nicht allein aus dem Munde des Volkes habe ich das öfters vernommen, sondern auch aus dem Munde der Vertheidiger selbst und ich gebe zu, daß es namentlich in dieser Hinsicht in Dres den sehr gut mit der Harmonie zwischen Verteidigung und Staatsanwalt steht, wie nirgends im ganzen Lande. Aber merkwürdig, trotz dieser herrlichen, schönen Harmonie zwi schen Vertheidigung und Staatsanwaltschaft inDresden ha ben wir doch erfahren müssen, daß einePetition vonSciten der Advocaten Dresdens an uns gegangen ist und was will diese Petition? sie will Verbesserung der Stellung der Vertheidigung durch die hohe Ständeversammlung, deshalb hat sie an dieselbe petitionirt und die vierte Deputation wird darüber die beste Auskunft geben können. Der Herr Generalstaatsanwalt hat mit beredten Worten seine neueste Idee erschöpfend gepriesen und in dieses Lob hat nun na mentlich sich eine Stimme gemischt, als willkommener Adjutant, nämlich die des Abg. vr. Krauße. Wenn dieser mir gestern entgegenhielt, .daß die Einführung der Ge- schwvrnen ein Experimentiren sei, die der Schöffengerichte aber nicht, so möchte ich wissen, aus welchem goldenen Schatzkasten der Praxis der geehrte Abg. vr, Krauße seine Erfahrungen genommen hat, da bekanntlich in der ganzen lieben weiten Welt , es! -kein Schöffengericht Lei wichtigen Criminalsällen giebt. . Fern sei es von mir, den hohen. Freudengenuß des Abg. vr. Krauße über die noch im Reiche der Schatten schwebenden, im Gedanken noch kreisenden Schöffengerichte und die Freude > Seiten der Ministerbank über diese Bundes genossenschaft einigermaßen zu stören;, /denn- wenn der Abg. vr. Krauße-das Schöffengericht als Uebergang zum Gefchwornengericht empfiehlt, damit aber uns auf den langsamen und recht bedächtigen Weg der Reformen ver weisen will, so ist doch ein sechszehnjähriges ruhiges Zu schauen wahrhaftig Garantie .genug, daß auf dem Wege der Reformen unser geehrtes Ministerium nicht so rapid, nicht so heißspornig vorgeht. Wenn ferner der Herr Generalstaatsanwalt uns viele Fälle vorgeführt hat, wo die Geschwornen nicht Nichtig, wo sie,Unrichtig entschieden, und ihm darin mein Freund Günther beWmmte, so frage ich Sie, und schopfcnSie so recht aus ihrer -Erfahrung,/ welche Meinungsverschiedenheit herrscht-WischM den ge lehrten Juristen und welche sich geradezu widersprechende Meinungsverschiedenheit iimllrthelsprechen.zwischen Ober?- und Untergerichten stellt sich gerade auch bei-uns-heraus ? Der geehrte Präsident, von- Criegern hat- dagegen ,remyn- strirt, daß ich ihn als-Enthusiasten für. die Gefchw.orncn gestern gepriesen habe. So willkommen mir, nun ein solcher Enthusiamus für die Geschwornen von dieser hoch achtbaren Seite für die heilige Sache der Freiheit des Volkes wäre, so hat doch der geehrte Herr Präsident mich vollständig mißverstanden; ich habe blos gesagt, daß, er sich identificirt hätte mit den wärmsten, enthusiastischen Freunden, nämlich mit dem vorhin erwähnten Ober gerichtsrath Hagen. Nun, der Herr Präsident von Criegern hat das vorhin selbst mit seinen eignen Worten bestätigt und so bleibe ich dabei stehen, daß ich nichts Andres gesagt habe, als was in seiner Kammerrede 1848 schwarz auf weiß steht. Wenn ferner der Abg. von Criegern behauptet, daß das sächsische Volk kein Recht auf Geschworne habe, weil die gegebene Zusicherung damals auf der eigenthümlichen Anschauungsweise des Jahres 1848 beruht, so muß ich allerdings gestehen, daß mir das eine ganz eigene Jntcrpretationskunst über Worthalten ist, und ich habe nur die Autorität des Justizministers von Zschinsky vorzuführen, welcher in der Kammer Leim Landtag 1850 bis 1851 gesagt hat, daß das Ministerium, daß die sächsische Regierung Wort halten werde, daß die Staatsrcgierung an ihr Versprechen gebunden sei und -daß das Volk ein unumstößliches Recht darauf habe. Das kann durchaus Niemand wegstrciten, es steht schwarz auf weiß und Sie Alle können selbst dieses heilige Versprechen nachlesen. Wenn ferner der geehrte Herr Minister vorhin sagte, die Stände hätten das Recht, ihre Meinung zu ändern und es könne von Nichtworthalten in dieser Sache nichtdie Rede sein, so muß ich Sie noch bitten, daß Sie die Motiven des Justizministcrs von Zschinsky bei der Ver handlung über, die Aushebung des Strafverfahrens in Prcßvergehen Nachlesen; denn ,er sprach ja seine Entrüstung darüber aus, wenn Jemand cs nur wagen könnte, mit der Verdächtigung hervorzutreten, daß die sächsische Re gierung wegen Einführung von Geschwornengerichten ihr Wort nicht halten werde. Zum Schluffe noch einige Worte, die mirdieAcußerungen des geehrten Abg. <Hachße entlocken. Gewiß begrüßen wir es Alle ohne Ausnahme mit inniger Freude, wenn die ganze Kammer ohne Partei stellung Hand in Hand und in-so , wichtigen Fragen auf dem Wege der Reform gemeinschaftlich vorwärts geht, upd dann, wenn wir da Alle einstimmig sind , dann steht, es fest-daß, hie- Stgatsrcgicrnng solchen nöthigen Reformen -nicht mehr widerstehen kann. Hier gilt es. im Interesse der. Pietät-gegen Verstorbene, dafür zu sorgen, daß so bald als möglich das gegebene Wort zur Wahrheit werde. Die Einführung,der Geschwornen, ich komme immer wieder darauf zurück, ist eine solche moralische Noth'wendigkeit, ist eine heilige Pflicht, damit dem gegebenen Worte imJn- „tercsse der Wahrheit und im Interesse jener Pietät, die uns heute noch , doch Alle aus das Innigste umfaßt, die Verwirklichung werde. Wenn das Wort erfüllt sein wird.
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