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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028278Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028278Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028278Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-04-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll48. Sitzung 1021
- SonstigesBeilagen A und B 1055
- Protokoll49. Sitzung 1057
- Protokoll50. Sitzung 1081
- Protokoll51. Sitzung 1107
- Protokoll52. Sitzung 1137
- Protokoll53. Sitzung 1179
- Protokoll54. Sitzung 1207
- Protokoll55. Sitzung 1239
- Protokoll56. Sitzung 1261
- Protokoll57. Sitzung 1281
- Protokoll58. Sitzung 1297
- Protokoll59. Sitzung 1325
- SonstigesA. Die Erledigung der ständischen Anträge des Landtages 1860/61 ... 1330
- SonstigesB. Die Erledigung der ständischen Anträge zur Budgetvorlage ... 1334
- SonstigesC. Die Erledigung der ständischen Anträge des außerordentlichen ... 1336
- Protokoll60. Sitzung 1337
- Protokoll61. Sitzung 1375
- Protokoll62. Sitzung 1409
- Protokoll63. Sitzung 1441
- Protokoll64. Sitzung 1475
- Protokoll65. Sitzung 1499
- SonstigesAnhang verschiedener zum Bericht über Revision der Grundsteuer ... 1535
- Protokoll66. Sitzung 1555
- Protokoll67. Sitzung 1585
- Protokoll68. Sitzung 1611
- Protokoll69. Sitzung 1647
- Protokoll70. Sitzung 1671
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1727
- Protokoll73. Sitzung 1761
- Protokoll74. Sitzung 1795
- Protokoll75. Sitzung 1825
- Protokoll76. Sitzung 1839
- Protokoll77. Sitzung 1875
- Protokoll78. Sitzung 1895
- Protokoll79. Sitzung 1915
- SonstigesDecret an die Stände. Die Zoll-, Steuer-, Handels- und ... 1929
- Protokoll80. Sitzung 1953
- Protokoll81. Sitzung 1987
- Protokoll82. Sitzung 2023
- BandBand 1863/64,2 -
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die Entscheidung der Kammer über diese Frage nicht im Mindesten Einfluß üben; denn ich habe gestern kein Glück gehabt und mag es heute nicht zum zweiten Male ver suchen. Aber auf einen Umstand möchte ich doch auf merksam machen, weshalb man weder auf den Antrag der Minorität, noch weniger aber auf den Antrag des Herrn Abg. von Nostitz-Paulsdorf eingehen füllte. Denn, meine Herren, gehen Sie darauf ein, belieben Sie, den Ober lieutenants die Gehaltszulage mehr zu gewähren, die auch für die Lieutenants postulirt worden ist, so können Sie sicher darauf rechnen, daß die Staatsregierung bei dem nächsten Landtage mit einem Nachpostulate für die Lieute nants kommen wird und kommen muß; denn diese be dürfen nach meiner Ueberzengnng der Aufbesserung eben so sehr, als wie die Oberlieutenants. Abg. Gunther: Es ist mir vollständig erklärlich, daß es die Herren Abgg. Jungnickel und Mammen sehr gern gesehen hätten, wenn ich mich gestern dem Minoritäts gutachten zugesellte, dem ja nur 8 oder 10 Stimmen zur Mehrheit fehlten und wenn sie heute bemerken, daß ich nicht mit Enthusiasmus für die Majorität gestimmt habe, so kann ich mir daraus sehr gut erklären, daß sie auf meine einzelne bescheidene Stimme einigen Werth legen. Ich glaube aber, der Abg. Jungnickel thut mir Unrecht, wenn er meint, daß ich über Nacht anderer Meinung über das geworden sei, was ich der Regierung bewilligen oder nicht bewilligen wolle. Der Abg. Mammen hat gesagt, daß der gestrige Majoritätsbeschluß die Grenzen der Nach giebigkeit weit überschritten habe. Ich will weder dem Abg., Jungnickel, noch dem Abg. Mammen die Grenze streitig machen, welche ihnen die richtige scheint; ich bitte nur, auch diejenige zu achten, welche ich für richtig halte und das war die Bewilligung des Majoritätsantrages gestern und die Zustimmung zu dem Minoritätsantrage heute. Ich bin dabei nur in dem umgekehrten Falle, wie der Abg. Mai, der gestern zur Minorität gehörte und sich heute für die Majorität ausgesprochen hat. Deshalb brauche ich so wenig, wie er, über Nacht zu einer andern Meinung gekommen zu sein. Ich möchte auch noch darauf aufmerksam machen, daß ich nur der im Berichte ausführ lich mitgetherltcn Ansicht des Herrn Referenten und des Herrn ViceprLsidenten heute beistimme, wie gestern, und wenn diese Ansichten in der Deputation sorgfältig erörtert und im Berichte besprochen worden sind, so kann man sich denselben wohl anschlkeßen, ohne sich den Vorwurf machen zu müssen, man sei über Nacht anderen Sinnes geworden. Ich glaube im Gegentheil, wenn der Äbg.Jungnickel nach Schluß der Sitzung sich den Gang der Debatte ruhig ins Gcdächtniß zurückruft, so wird er mir morgen früh sagen, er sei „über Nacht" zu der Ueberzeugung gekommen, daß er sich heute geirrt habe. Abg. von Lo ssow: Ich habe meiner vorhin'kund gegebenen Ansicht nur noch einiges Worte hinzuzufügen. Ein Lieutenant dient gewöhnlich 7—8 Jahre, bis er zum Oberlieutenant, dieser dann weiter 10—19 Jahre, bis er zum Hauptmann avancirt. Es tritt also der Fall ein, daß ein Oberlientenant nach bereits zurückgelegter 8—10 jähriger Dienstzeit, die ihm große Entbehrungen und Ein schränkungen auferlegt, im Alter von 36 Lis 38 Jahren nur 6 Thlr. monatlichen Gehalt mehr bezieht, als ein junger Lieutnant von 20 Jahren, der nur erst das Cadetten- haus verlassen hat. Darin vermag ich eine Gleichstellung nicht anzuerkennen und dies ist der Grund, warpm ich an dem Minoritätsgutachtcn festhalte und dasselbe zur An nahme empfehle. Abg. Caspari: Es ist , dieser Gegenstand bereits hinlänglich und fast beinahe erschöpfend behandelt worden. Indessen scheintmir doch vom HerrnAbg. von Nostitz-Pauls- dorf nicht genug herausgehoben worden zu sein, daß zwi schen der Infanterie und Cavalerie ein großer Unter schied besteht. Wie bekannt, ist,bereits bestimmt worden, daß jeder eintretende Cavalcrist als Officier 240 Thlr. jährlichen Zuschuß Nachweisen muß. ^ Seitdem jene Vor schrift gegeben worden ist, haben sich aber die Verhältnisse geändert. Der Lebensunterhalt ist theurer geworden, na mentlich sind die Pferde im Preise bedeutend gestiegen. Bekanntlich bekommt ein Cavalerielieutenant blvs ein Dieustpferd und ist doch gezwungen, zwei Pferde zu Halten. Folglich kostet seine Equipirung 1—2000 Thlr. Dieser Aufwand ist natürlich den Aeltern oder 'Vormündern des Eintretendcn hinlänglich bekannt und wer ihn nicht machen kann, der kann nicht eintrcten. Zugegeben also , baß cm solcher junger Mann bereits im 20 Jahre als Lieutenant eintritt und so schon frühzeitig eine Selbständigkeit erhält und eher ein Einkommen bezieht, als ein anderer, der sich den Siudieu widmet, so wird doch dieses Einkömmen da durch geschmälert, daß er als Lieutenant einen großen Thcil seines Vermögens zusetzen muß, ehe er die Stelle eines Rittmeisters bekommt. Ich kenne daher mehrere Aeltern, welche erst beabsichtigten, ihre Söhne dem Militärstand zu widmen; welche aber, weil die Clvilstaatsdienstcarriere lockender und lohnender ist/ davon absahen. Daher ist auch jetzt schon in Sachsen bei der Cavalerie Mangel an Osficieren fühlbar und er wird, wie ich überzeugt bin, bald noch mehr hervortreten. Unter diesen Verhältnissen sehe ich mich veranlaßt, namentlich den Oberlieutenants eine größere Zulage, als sie im Budget vörliegt, gewährt zu > wünschen; denn es ist immer noch ein Unterschied zwischen der Cavalerie und Infanterie. Bei der letzteren./kann ein 'Unterofficicr, ein Feldwebel Officier werden,' während das ein Wachtmeister bei der Cavalerie nicht kanü. , ^Zch wünsche also, daß den Oberlieutenants eine hH'ere Zulage ertheilt werde und ich werde mich daher 8erMinorität Hs Deputationsgutachtens anschließen. ' . ' Abg. Sachße: Ich bitte, dasMinoritätsgutachten .zu spalten. Ich werde nämlich hinsichtlich der Lieutenants
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