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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028278Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028278Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028278Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-04-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll48. Sitzung 1021
- SonstigesBeilagen A und B 1055
- Protokoll49. Sitzung 1057
- Protokoll50. Sitzung 1081
- Protokoll51. Sitzung 1107
- Protokoll52. Sitzung 1137
- Protokoll53. Sitzung 1179
- Protokoll54. Sitzung 1207
- Protokoll55. Sitzung 1239
- Protokoll56. Sitzung 1261
- Protokoll57. Sitzung 1281
- Protokoll58. Sitzung 1297
- Protokoll59. Sitzung 1325
- SonstigesA. Die Erledigung der ständischen Anträge des Landtages 1860/61 ... 1330
- SonstigesB. Die Erledigung der ständischen Anträge zur Budgetvorlage ... 1334
- SonstigesC. Die Erledigung der ständischen Anträge des außerordentlichen ... 1336
- Protokoll60. Sitzung 1337
- Protokoll61. Sitzung 1375
- Protokoll62. Sitzung 1409
- Protokoll63. Sitzung 1441
- Protokoll64. Sitzung 1475
- Protokoll65. Sitzung 1499
- SonstigesAnhang verschiedener zum Bericht über Revision der Grundsteuer ... 1535
- Protokoll66. Sitzung 1555
- Protokoll67. Sitzung 1585
- Protokoll68. Sitzung 1611
- Protokoll69. Sitzung 1647
- Protokoll70. Sitzung 1671
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1727
- Protokoll73. Sitzung 1761
- Protokoll74. Sitzung 1795
- Protokoll75. Sitzung 1825
- Protokoll76. Sitzung 1839
- Protokoll77. Sitzung 1875
- Protokoll78. Sitzung 1895
- Protokoll79. Sitzung 1915
- SonstigesDecret an die Stände. Die Zoll-, Steuer-, Handels- und ... 1929
- Protokoll80. Sitzung 1953
- Protokoll81. Sitzung 1987
- Protokoll82. Sitzung 2023
- BandBand 1863/64,2 -
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daß die Beibehaltung der zeitherigen Einrichtung unter einer besseren Controle nicht die vorzüglichere sei. Weitere Bemerkungen behalte ich mir je nach dem Gang der Debatte nnd der darin zu erwartenden Erklärungen vor. Abg. Sachße: Ich habe mit Bedauern gelesen, daß der Herr Referent oder die Deputation als einen Theil der Mvtivirung ihrer Ansicht hervorgehoben hat, die Re gierung habe mit den bisherigen Verdingungen durch die Bautechniker traurige Erfahrungen gemacht. Es hat mir das in der Seele der Bautechniker wehe gethan. Es mag Ivohl vorgekommen sein, daß in einer Reihe von Jahren Vereinzelte Fälle von Untexschleifen stattgefunden haben; wenn man aber die Resultate derjenigen Controle erwägt, welche man andern Beamten gegenüber, woraus der-Herr Referent auch hindeutete, hat eintreten lassen und infolge deren die Geschäftsführung von Dutzenden von Beamten für pflichtwidrig befunden wurde, so kommt man zu dem Resultate, der Herr Referent hätte Lesser gethan, er hatte aus diesem Grunde bevorwortet, das Kassengeschäft den Technikern mit zu übergeben und nicht den Kassenbeamten die Geschäfte der Techniker. Referent Vicepräsident Oehmichen: Ich bin mir in der That nicht bewußt, daß im Berichte stände, es seien bei den Technikern traurige Erfahrungen gemacht worden. Im Berichte steht Llos, daß diese Bestimmungen infolge non gemachten traurigen Erfahrungen getroffen worden seien; aber wo und an wem man diese traurigen Erfah rungen gemacht habe, davon steht im Berichte Nichts. Abg. Seiler: MeineHerren! Einem Organisations gesetze gegenüber mußte sich die Berathung in der Depu tation an gewisse natürliche Grenzen halten. Eine Organi sation ist eben ein Ganzes und nimmt man einzelne Theile heraus, ohne etwas vollkommen praktisch Anderes an dessen Stelle zu setzen, so hört die Organisation auf, organisirt zu sein und verfehlt ihr Ziel und ihren Zweck. Ich kann versichern, daß die Organisation, wie sie uns heute vvrliegt, im Allgemeinen mir nicht recht hat gefallen wollen. Ich Lin immer noch der Hoffnung, daß wir, wie im Königreiche Bayern, auch einmal zu einer vollständigen Organisation der Finanzverwaltung in den einzelnen Landcsthrilcn gelangen werden, daß größere Finanzämter in den Kreisstädten eingerichtet werden. Dann, meine Herren, wird die Zeit kommen, wo die Auszahlung der Tagelöhne, welche Zeit und Mühwaltung erfordert, durch Unterbeamte erfolgen kann, welche durch Vorgesetzte genau beaufsichtigt werden, nicht selbständig dastehcn, wie jetzt die Baurcndanten. Für jetzt aber, wo eine Organisation im größeren Maßstabe nicht vorliegt und nicht im Werke ist, mußten wir uns mit dem begnügen und in Berathung ziehen, was die Staatsregicrung uns vorgelegt hatte und wir hätten nur theilweise, ohne das Ganze zu stören, an demselben mäkeln und ändern kön nen, ohne Aussicht, etwas Besseres zu beschaffen. Eine solche allgemeine Organisation würde, das will ich nur bezüglich der vorgebrachten Bedenken noch beifügen, z. B. auch den Vorth eis haben, daß die sichere Aufhebung der Gelder in größeren Summen erleichtert und centralisirt würde, daß nicht an verschiedenen Orten dieselben der Ge fahr des Diebstahls und der Veruntreuung ausgesetzt wären. Es würden die Kassen der einzelnen Behörden sich gegenseitig ausgleichen, da die einen jetzt öfters zu Zeiten Ueberfluß an baaxen Mitteln haben und die andern sich Geld schicken lassen müssen; dann würden sie im Stande sein, ohne Vermittelung der Centralkassen thrx Ausgaben zu bestreiten. Demohngeachtet scheint aber bis jetzt noch nicht die Zeit gekommen zu sein, um einen bestimmten Antrag in dieser Richtung zu stellen. Was der Abg. Schreck über den Beschästigungskreis der Rentbeamten gesprochen hat, das würde zur Begründung einer hohen Bezahlung derselben zu nützen sein, indem er die Beschäf tigung derselben für so ausgedehnt hält, daß ein Mann sie kaum zu bewältigen vermöchte. Wenn aber das der Fall wäre, so möchte wohl späterhin es nothwendig wer den, daß diese Beamten selbst Leute hielten, die sie zu vertreten haben und die sie theilweise in ihrer Beschäftigung zu unterstützen hätten und dayn würde der in dem königl. Decrcte ausgeworfene Gehalt nicht nur nicht zu hoch, sondern nicht hoch genug genannt werden können. Die Beamten sind übrigens nicht neu anzustellen, sondern sie bekommen nur einen neuen Wirkungskreis; es ist nicht eine effective Vermehrung derBeamtcn, sondern eine unter lassene Verminderung. Der Abg. von Nostitz - Paulsdorf sagte, daß er erfreut wäre, daß in dem Berichte es aner kannt sei, daß die Hochbautechniker nicht jeden Ban zu übernehmen hätten, sondern daß man die Techniker für besondere Specialitäfen bestimmt habe. Er spräche das ans, weil er früher schon in ähnlicher Weise sich geäußert hätte. Demzufolge möchte ich, weil ich mich schon früher in entgegengesetzter Weise geäußert habe, zeigen, wohin das führen würde, wenn dies, was nicht der Fall, weiter im Princip festgehaltcn und ausgeführt werden sollte. Er freut sich z. B., daß nicht Hochbautechniker Militärbauten unternehmen, daß nicht ein Techniker, der ein Haus baut, auch eine Brücke bauen soll; er freut sich darüber, baß der, der eine Militäreascrne zu bauen versteht, nicht eine Strafanstalt oder eine Besserungsanstalt zu entwerfen habe; er freut sich, daß der, der eine solche Anstalt zu bauen hat und zu bauen versteht, nicht landwirthschaft- liche Bauten aus Domänen veranschlagen soll. Nun, meine Herren, ich müßte solche Anordnungen bedauern. Ich wünsche und glaube, daß jeder Techniker jeden Ban ausführen kann, sobald er gründliche, allgemeine Studien gemacht hat. Es muß ebensogut, wie es im gewöhnlichen Privatleben demPrivattechnikern verkommt, ein im Staats dienst angcstellter Techniker für alle Bauten Sachverstän-
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