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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028278Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028278Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028278Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 63. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-04-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll48. Sitzung 1021
- SonstigesBeilagen A und B 1055
- Protokoll49. Sitzung 1057
- Protokoll50. Sitzung 1081
- Protokoll51. Sitzung 1107
- Protokoll52. Sitzung 1137
- Protokoll53. Sitzung 1179
- Protokoll54. Sitzung 1207
- Protokoll55. Sitzung 1239
- Protokoll56. Sitzung 1261
- Protokoll57. Sitzung 1281
- Protokoll58. Sitzung 1297
- Protokoll59. Sitzung 1325
- SonstigesA. Die Erledigung der ständischen Anträge des Landtages 1860/61 ... 1330
- SonstigesB. Die Erledigung der ständischen Anträge zur Budgetvorlage ... 1334
- SonstigesC. Die Erledigung der ständischen Anträge des außerordentlichen ... 1336
- Protokoll60. Sitzung 1337
- Protokoll61. Sitzung 1375
- Protokoll62. Sitzung 1409
- Protokoll63. Sitzung 1441
- Protokoll64. Sitzung 1475
- Protokoll65. Sitzung 1499
- SonstigesAnhang verschiedener zum Bericht über Revision der Grundsteuer ... 1535
- Protokoll66. Sitzung 1555
- Protokoll67. Sitzung 1585
- Protokoll68. Sitzung 1611
- Protokoll69. Sitzung 1647
- Protokoll70. Sitzung 1671
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1727
- Protokoll73. Sitzung 1761
- Protokoll74. Sitzung 1795
- Protokoll75. Sitzung 1825
- Protokoll76. Sitzung 1839
- Protokoll77. Sitzung 1875
- Protokoll78. Sitzung 1895
- Protokoll79. Sitzung 1915
- SonstigesDecret an die Stände. Die Zoll-, Steuer-, Handels- und ... 1929
- Protokoll80. Sitzung 1953
- Protokoll81. Sitzung 1987
- Protokoll82. Sitzung 2023
- BandBand 1863/64,2 -
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fernung von zwei bis drei Stunden. Ich bin überzeugt, -aß eine Frist von sechs bis acht Monaten für die Staats regierung nicht die Möglichkeit bietet, eine Organisation -erBehörden zu schaffen, die ein möglichst gleiches, leichtes Verhältnis; zur Rechtserhvlung für unsere Staatsange hörigen beschafft. Präsident Haberkorn: Der Herr Vicepräsident hat zum dritten Male sich zum Wort gemeldet. — Will die Kammer es ihm ertheilen? — Einstimmig: J a.ij Vicepräsident Oeh mich en: Es war bestimmt nicht meine Absicht,.noch einmal das Wort zu ergreifen; aber der letzte geehrte Sprecher giebt dazu Veranlassung. Meine Herren! Lassen Sie sich auch von diesem Bilde nicht schrecken, man wird allmälig organisiren und wenn zu seiner Zeit bei den Untergerichten auch nicht an einem 5Lage die vollständige Organisation zu Stande kam, so .wird dies auch hier der Fall sein; es wird diese Or ganisation, wie bei den Untergerichten, nach und nach ge schehen und infolge dessen wird diesem neuen Gesetze die Organisation der Behörden selbst nicht im Wege stehen. Abg. Günther:Jch möchte meinem Freunde Sachße dinwenden, daß die Staatsregierung die neue Organi sation der Behörden, so dringend nothwendig dieselbe sein mag, nicht füglich eher vornehmen kann, als die Gesetz vorlage angenommen ist; denn wenn die Regierung damit vorschritte, zu organisiren, und die Kammer später die Ge setzvorlage nicht annähme, so würde die ganze Organi sation vergeblich gewesen sein. Will man also eine neue Organisation, so muß man zunächst dafür sorgen, daß die Annahme der Gesetzesvorlage möglichst bald erfolge und Ich möchte mich daher mehr für den Vorschlag des Herrn Vicepräsidenten, als für den der Deputation verwenden. Präsident Haberkorn: Begehrt Jemand noch .... Abg. Sachße! Abg. Sachße: Ich habe dem Abg. Günther zu ent- -gegnen, daß die Staatsregierung meines Bedünkens erst aus den Ansichten der Deputation oder aus den Ve- rathungen der Deputation dieUeberzeugung wird schöpfen können, daß die Deputation sich nicht damit einver stehen könne, Lei der derzeitigen Bezirksorganisation das Gesetz , ausführen zu lassen. Hat die Regierung diese An sicht gewonnen, so wird sie rn Erwägung ziehen können, welche Bezirksorganisation nothwendig und in das Gesetz aufzunehmen ist, um den vorliegenden Gesetzentwurf zur Ausführung zu bringen. Präsident Haberkorn: Begehrt noch Jemand das .Wort? — Der Herr Staatsminister! - Staatsminister Vr. von Behr: Ich werde kurz sein, wie ich mich dessen immer bemüht habe, vorzugsweise Lei bereits vorauszusetzender Ermüdung der hohen Kammern. Was zunächst den Antrag des Herrn Vicepräsidenten be trifft, so wiederhole ich, daß er, wenn er von beiden Kam mern an die Regierung gelangt, jedenfalls in ernste Er wägung gezogen werden wird. Insofern der Herr Vice präsident der Regierung den Vorwurf machte, daß ihnr die im Berichte erwähnten beiden Aeußerungen der Regie rung nicht conseguent erschienen, erlaube ich mir darauf hinzuweisen, daß der Vorschlag des Provisoriums das Be denken wegen des längeren Aussetzens der Gültigkeit des bürgerlichen Gesetzbuchs erledigt und bei einer solchen Ermächtigung der Negierung das bürgerliche Gesetzbuch wohl am allerschnellsten würde ins Leben treten können. Die Ansicht, es dürfte die Besorgniß unbegründet sein, daß bei längerem Verzüge die anderen Regierungen zurück treten möchten, kann ich namentlich in Ansehung einer der mit uns verbündeten Negierungen nicht unbedingt theilen. Ich bin gern erbötig, die Acten über die Lage der Sache vorzulegen; denn von dieser einen Regierung liegt aller dings eine Erklärung vor, die jene Besorgniß rechtfertigt. Der geehrte Abg. Schreck wird selbst nicht erwarten, daß ich auf alles Einzelne eingehe, was er in seiner längeren Rede auszuführen gesucht hat. Es ist theils vom Cvm- missar geschehen, theils dürfte es nicht der Gegenstand sein, der heute in Frage ist. Der Herr Abgeordnete machte der Regierung den Vorwurf, daß sie die anderen Regierungen nicht genug gedrängt habe, sich den gemeinschaftlichen Com missionen mit anzuschließen. Ich kann daraus nur be merken, daß die Regierung nach den früher gemachten Erfahrungen und den vergeblichen Bestrebungen des Bun des selbst in dieser Hinsicht keine Hoffnung eines Erfolgs hegen konnte. Ich habe übrigens, wenn ich auch nicht die Hoffnung theile, es werde binnen einem Jahre das neue Obligationenrecht zu Stande kommen, doch die feste Ueberzeugung, daß es keine großen Schwierigkeiten haben werde, dem bürgerlichen Gesetzbuche dasjenige einzuver leiben, was etwa von der Commission abweichend beschlossen werden sollte. Es wird das keinesfalls auf eine Cassation von 15—1800 Paragraphen sich erstrecken. Das bür gerliche Gesetzbuch enthält überhaupt nur 2620 Paragra phen und das Recht der Forderungen wird davon nur ungefähr den dritten Theil ausmachen. Das Handels recht ist im bürgerlichen Gesetzbuch Vorbehalten. Die Antikritik, die so abschreckend gewesen sein soll, wie der geehrte Herr Abgeordnete erwähnte, hat insofern auch die Billigung der Regierung nicht gehabt. Indessen kann ich nicht umhin, zu bemerken, es wär auch von veränderen Seite dazu Veranlassung gegeben. Ich gestehe wenigstens ganz offen, ich habe, nachdem ich den Verfasser jener öster reichischen Kritik persönlich kennen zu lernen Gelegenheit gehabt, ihn selbst in der That viel liebenswürdiger gefun den, als seine Kritik, und ich glaube, um dieses Vorgangs willen braucht kein Koryphäe der Rechtswissenschaft von der Kritik der sächsischen Gesetzgebung sich zurückzuziehen. Der geehrte Abgeordnete äußerte unter Anderem lebhafte
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