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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028278Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028278Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028278Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 64. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-04-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll48. Sitzung 1021
- SonstigesBeilagen A und B 1055
- Protokoll49. Sitzung 1057
- Protokoll50. Sitzung 1081
- Protokoll51. Sitzung 1107
- Protokoll52. Sitzung 1137
- Protokoll53. Sitzung 1179
- Protokoll54. Sitzung 1207
- Protokoll55. Sitzung 1239
- Protokoll56. Sitzung 1261
- Protokoll57. Sitzung 1281
- Protokoll58. Sitzung 1297
- Protokoll59. Sitzung 1325
- SonstigesA. Die Erledigung der ständischen Anträge des Landtages 1860/61 ... 1330
- SonstigesB. Die Erledigung der ständischen Anträge zur Budgetvorlage ... 1334
- SonstigesC. Die Erledigung der ständischen Anträge des außerordentlichen ... 1336
- Protokoll60. Sitzung 1337
- Protokoll61. Sitzung 1375
- Protokoll62. Sitzung 1409
- Protokoll63. Sitzung 1441
- Protokoll64. Sitzung 1475
- Protokoll65. Sitzung 1499
- SonstigesAnhang verschiedener zum Bericht über Revision der Grundsteuer ... 1535
- Protokoll66. Sitzung 1555
- Protokoll67. Sitzung 1585
- Protokoll68. Sitzung 1611
- Protokoll69. Sitzung 1647
- Protokoll70. Sitzung 1671
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1727
- Protokoll73. Sitzung 1761
- Protokoll74. Sitzung 1795
- Protokoll75. Sitzung 1825
- Protokoll76. Sitzung 1839
- Protokoll77. Sitzung 1875
- Protokoll78. Sitzung 1895
- Protokoll79. Sitzung 1915
- SonstigesDecret an die Stände. Die Zoll-, Steuer-, Handels- und ... 1929
- Protokoll80. Sitzung 1953
- Protokoll81. Sitzung 1987
- Protokoll82. Sitzung 2023
- BandBand 1863/64,2 -
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der von der Natur so wenig begünstigten Lage dieses Landestheiles eine solche Abminderung gerechtfertigt und als ständen die jetzigen Steuern desselben nicht im rich tigen Verhältniß; denn die im Berichte Seite 365 geschil derten so blühenden Verhältnisse des landwirtschaftlichen Gewerbes im Niederlande können gar keine Anwendung aus das obere Gebirge haben. Nach Seite 375 des Be richtes ist die Deputation zu der Ueberzeugung gelangt, daß die jetzige, auf die früheren Erhebungen und Ver messungen gegründete Besteuerung gegenwärtig eine voll ständig unrichtige sei; gleichwohl hat ste irgendwelche Anträge auf Abhülfe dieser Unrichtigkeiten nicht gestellt, sie hat z. B. nicht beantragt, daß wenigstens die neuerdings eultivirten Länderstrecken sofort nachgemessen und zur Be steuerung zugezogen werden. Damit wäre doch wenigstens Etwas erreicht. Es würde dann auch die meines Erachtens wohlbegründete Beschwerde, daß in den Städten Umwand lungen an Gebäuden z. B. die Aussetzung eines Stock werkes, Einrichtung einer Stube rc. sofort eingeschätzt und zur Besteuerung angezogen wird, einiger Maßen be seitigt werden, obgleich man dann immer noch sagen wird, daß die Landgrundstücke höhere Erträge in der Wirklichkeit bringen, als früher angenommen worden ist. Das bessere Befinden der Landbewohner gegenüber den Städtern ist nicht zu leugnen, es scheint auch der in manchen Landes- theilen unter den Landbewohnern entstandene Luxus dar auf hinzudeuten, daß sich wirklich das Land wohl befindet. Ich würde also wenigstens in dieser Richtung bezüglich der Nachbesteuerung der jetzt unbesteuerten Flächen einen bestimmten Antrag wünschen und mich damit vor der Hand allerdings begnügen. Abg. Mehnert: Zunächst spreche ich der geehrten Deputation Meinen Dank aus, daß sie die eingegängenen Petitionen und meinen Antrag nach allen Richtungen hin erörtert und keine Mühe und keinen Fleiß gescheut hat, sich über alle hier einschlagenden Verhältnisse auszusprechen, sowie bas reichlich vorhandene Material in einen Bericht züsammenzubringen. Wenn man daher auch, wie der Herr Referent bemerkte, Vielleicht von der einen oder andern -Seite gesagt hat, der Bericht sei in der einen Beziehung etwas zu weitläufig und in der andern wären aber manche Stellen nicht ausführlich genüg, so bin ich doch Mit dieser Vorlage vollständig zufrieden ; wer soll es auch allen Leu ten recht machen können! Meiner Ansicht nach ist das, was um Berichte niedergelegt worden ist, deshalb gut, da mit die' Steuerverhältniffe und die Beitragspflicht mehr bekannt wird und darauf läßt sich weiter fortbauen. Bin ich auch in einigen Punkten abweichender Ansicht und werde ich namentlich im zweiten Theile Mich anders aus- sprechen, als die geehrte Deputation,-weshalb ich Mir das Mort Vorbehalte, so muß ich doch immerhin anerkennen, daß die Deputation sich redlich bemüht hat, die Ansichten über die Sieuerverhältnisse nach allen Richtungen hin vorzulegen. Bevör-ich jedoch zum geschichtlichen Theile des- 'Berichts übergehe, gestatte ich Mir, meinen Antrag noch. Mit einigen Worten auseinanderzusetzen. Mein Antrag, wie Sie ihn auf der ersten Seite des Berichts lesen, gehtz dahin und beruht daraus, daß der ärmere/ von der Natur' vernachlässigtere Theil den besseren und gesegneteren Flu ren des Landes gegenüber zu hoch mit Steuereinheiten belegt sei und ich will nur hinzufügen, daß ich unter dem ärmeren, vernachlässigteren Theile eben alle Fluren des Landes meine, wo der Grund und Boden geringer und durch verschiedene Mängel die Ertragssähigkeit beeinträchtigt'ist. Diese Fluren liegen daher ebenso im Niederlage, wie im Gebirge, in der Lausitz, wie im Voigtlande.' Kurz, es sink alle von der Natur irgendwo vernachlässigte Fluren unk diese sind eben den gesegneteren gegenüber verhältnißmäßig zu hoch Mit Steuereinheiten belegt, was auch die Depu tation, wenn schon nicht im zweiten, doch im dritten Theile des Berichts zugestanden hat. Die Klagen über diese Verhältnisse, welche theils auf geognostischen, theils auf klimatischen Beziehungen beruhen, die eben rhrtn nachtheiligen Einfluß äußern, sind schon aus dem im Jahre 1849 erstatteten Commissionsberichte hinlänglich er sichtlich, weshalb ich nicht näher darauf eingehen werde:. In der Hauptsache fangen aber diese Klagen bei 1000 Fuß Höhe an. Allerdings zieht es auch noch Fluten, welche selbst bei dieser Höhe noch zu den gesegneteren gehören, und ich will Mur noch besonders erwähnen, daß dergleichen, nicht blos in demjenigen Theile vorkommen, welchen vr. Runde in seiner Nechtfertigungsschrift bezeichnet hat,, nämlich im Niederlande, sondern auch im Erzgebirge, wo- daffelbe namentlich mit günstigen Wiesenverhältnissen be dacht ist. Was nun den geschichtlichen Theil anlangt, so werde ich darüber kurz sein. In der Hauptsache bin ich mit den angegebenen Verhältnissen einverstanden. Wenn, aber in diesem geschichtlichen Theile irgendwie das System angegriffen sein sollte, was ich jedoch nicht gefunden habe,, so müßte ich doch darauf Hinweisen, daß meiner Ueber- zeugung nach unser Klaffensystem in derHauPtsache richtig ist, daß es daher vollkommen geeignet ist als Grundlage bei einer Revision zu bleiben, wenn auch in manchen Stücken auf Grund neuerer Erfahrungen der Wissenschaft? und Praxis mit Rücksicht auf örtliche Verhältnisse wird nachgeholfen werden müssen. Namentlich sind die Boden klassen so gut bezeichnet, daß Man die Beziehungen ihrer Ertragsfähigkeit vollständig erkennen kann, wenn man ste nur näher untersucht. Allerdings würde Lei einer neuen. Revision auf die seit 1843 veränderten Berkehrsverhält- nisse, die eingeführten Verbesserungen, deren aberauch schon in der Runde'schen Rechtfertigungsschrift gedacht worden ist, Bedacht zu nehmen sein, lieber den zweiten Theil muß ich mir die Aeüßerung meiner Ansichten Vorbehalten, weshalb ich die geehrte Kammer bitten muß- mir dann
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