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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028278Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028278Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028278Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 49. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-03-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll48. Sitzung 1021
- SonstigesBeilagen A und B 1055
- Protokoll49. Sitzung 1057
- Protokoll50. Sitzung 1081
- Protokoll51. Sitzung 1107
- Protokoll52. Sitzung 1137
- Protokoll53. Sitzung 1179
- Protokoll54. Sitzung 1207
- Protokoll55. Sitzung 1239
- Protokoll56. Sitzung 1261
- Protokoll57. Sitzung 1281
- Protokoll58. Sitzung 1297
- Protokoll59. Sitzung 1325
- SonstigesA. Die Erledigung der ständischen Anträge des Landtages 1860/61 ... 1330
- SonstigesB. Die Erledigung der ständischen Anträge zur Budgetvorlage ... 1334
- SonstigesC. Die Erledigung der ständischen Anträge des außerordentlichen ... 1336
- Protokoll60. Sitzung 1337
- Protokoll61. Sitzung 1375
- Protokoll62. Sitzung 1409
- Protokoll63. Sitzung 1441
- Protokoll64. Sitzung 1475
- Protokoll65. Sitzung 1499
- SonstigesAnhang verschiedener zum Bericht über Revision der Grundsteuer ... 1535
- Protokoll66. Sitzung 1555
- Protokoll67. Sitzung 1585
- Protokoll68. Sitzung 1611
- Protokoll69. Sitzung 1647
- Protokoll70. Sitzung 1671
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1727
- Protokoll73. Sitzung 1761
- Protokoll74. Sitzung 1795
- Protokoll75. Sitzung 1825
- Protokoll76. Sitzung 1839
- Protokoll77. Sitzung 1875
- Protokoll78. Sitzung 1895
- Protokoll79. Sitzung 1915
- SonstigesDecret an die Stände. Die Zoll-, Steuer-, Handels- und ... 1929
- Protokoll80. Sitzung 1953
- Protokoll81. Sitzung 1987
- Protokoll82. Sitzung 2023
- BandBand 1863/64,2 -
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auszulegen, ausdrücklich vorgeschrieLcn ist. Dem Abg. vr. Ärauße möchte ich noch einhalten, daß ich aus dem Berichte nicht habe ersehen können, daß die Beschwerdeführer die Absicht ausgesprochen hätten, die Saumthiere zu im Vor aus bestimmten Zeiten aufstellen zu wollen und nur zur Communication mit bestimmten Orten. Es ist aus dem Berichte nur ersichtlich, daß sie überhaupt am sogenannten kleinen Wasserfall im Kirnitzschgrundc Saumthiere aufzu stellen beabsichtigen. Ich glaube, der Abgeordnete hat dies nicht aus der Beschwerde entnehmen können. Die Bemerkungen des Abg. Uhlemann gegen die Auslegungs- tunst, die nicht ganz frei von Spott zu sein schienen, will ich nicht weiter urgiren und nur bemerken, daß man,wemt man die Jnterpretationskunst so ausüben wollte, wie er sie vorhin in Bezug auf §. 13 des GewerLegesetzes ange- wendet hat, allerdings versucht sein könnte, sie zu be spötteln. Abg. Seiler: Meine Herren! Die Gesetze sind, meine ich, dazu da, um den Verkehr der und unter den Menschen zu ordnen und immer mehr Gesetze werden sich nöthig machen, je gedrängter die Menschen im Staat, Communen u. s. w. leben werden. Der Wortlaut der Gesetze kann deshalb nach meiner Ansicht sich nicht auf Begriffe, sich nicht auf Verhältnisse beziehen, die über haupt gar nicht existiren. Die Gesetze müssen sich dem Bestehenden, der Praktischen Erfahrung, dem Leben anzu schließen suchen, müssen durch die Regel den einzelnen Fall zu treffen suchen. Deshalb glaube ich, daß auch.§. 13 sich nach dem Willen des Gesetzgebers mit dem beschäftigen soll, das treffen soll, was eben das Bedürfniß des bezüglichen Ver kehrs benöthigt und soweit er es benöthigt. Da aber das Wort „Ort" nach praktischen Erfahrungen, die wir Alle ge macht haben, sich, wie der Herr Regierungscommisfar be reits ausgeführt hat, für Localverkehrsanstalten nicht blos aus den mit Häusern bebauten Rayon der Städte oder Dörfer beschränken darf, wenn die Ausführung des Gesetz paragraphen überhaupt möglich und von nutzbarem Er folge für viele Fälle sein soll, deshalb, meine Herren, schließe ich mich ganz der Erklärung der Regierung an und werde mit der Majorität stimmen. Nur zwei Anfragen wollte ich mir, noch an den Herrn Referenten erlauben, ob der Ort, wo die Führer mit ihren Saumthieren eine Station wünschen, Staatseigenthnm ist und ob nicht in der sogenannten sächsischen Schweiz die Forstverwaltung volle Polizeiaufsicht führt, indem es mir nicht recht er klärlich ist, daß in der ganzen Verhandlung von der Forst- verwaltung so wenig gesprochen worden ist, und ich sollte doch meinen, daß dieser besonders eine Entscheidung in dieser Frage zustande, wie sie überhaupt den Verkehr innerhalb des ihrer Verwaltung übergebenen Theiles der Staatswaldungen zum Nutzen derselben unbedingt ent sprechend zu ordnen befugt sein und bleiben muß. Referent Schreck: Auf die so eben an mich gerichtete Frage will ich nicht unterlassen, vorbehältlich einer wei teren Entgegnung auf das, was von mehreren anderem Rednern bemerkt worden ist, zu sagen, daß die Stelle, wo- die fraglichen Beschwerdeführer ihre Saumthiere aufzu stellen beabsichtigen, auf der Straße von Schandau nach dem sogenannten großen Wasserfall gelegen ist, auf ver linken Seite der Straße liegt, welche, soviel mir bekannt, zur Mitteldvrfer Flur gehört. Indessen eine bestimmte- Versicherung darüber zu geben, befinde ich mich nicht in der Lage, weil es doch möglich wäre, daß die fiscalische Waldung sich mit auf diese Seite der Straße erstreckte. Aber selbst wenn auch das Letztere der Fall sein sollte, würde ich den Abg. Seiler darauf Hinweisen müssen, daß im Eingänge des Berichtes ausdrücklich erwähnt ist, daß die königl. Amtshauptmannschaft zu Pirna vor Erthei- lung ihrer Bescheidung mit dem königl. Gerichtsamte zu Schandau und dem Oberforstmeister daselbst sich in Ver nehmung gesetzt hat und daß die Bescheidung im Einver- ständniß und unter Vorwissen des Letzteren erfolgt ist. Abg. Hoffmann: Meine Herren! Aus einigem Aeußerungen scheint hervorzugehen, als ob die Majorität der Gewerbsthätigkeit entgegentreten und die Freiheit be schränken wolle, die durch das Gewerbegesetz gegeben wor den ist. Das ist aber nicht der Fall und das veranlaßt: mich, meine Ansicht, die mich geleitet hat, nur mit wenig Worten, obschon dasselbe im Berichte bereits mit enthalten ist, noch darzulegen. Was die erste Frage wegen den Führer betrifft, so glaube ich, das nicht weiter erwähnen zu dürfen. Es könnte vielleicht bezweifelt werden, ob überhaupt die Beschwerdeführer sich darum angemeldet hätten; eben aber, weil dies zweifelhaft erschien, mußte, wie bereits dargelegt worden ist, der Bericht sich darüber erstrecken und darüber ist die Deputation völlig einig. Was aber den zweiten Punkt anlangt, so gern ich auch da mit der Minorität gegangen wäre, um die Freiheit im der Gewerbsthätigkeit zu befördern und sie nicht zu be schränken, so wird aber wohl Jeder wissen, der in der sächsischen Schweiz bekannt ist, welche gefährliche Wege mitunter dort zu passiren sind und wo früher Niemand daran gedacht hat, daß sie anders, als zu Fuße zurückzu legen wären, werden jetzt theilweise Saumthiere gebraucht^ um den Reisenden ihr Fortkommen bequemer zu machen. Dazu sind nun vor Allem sichere und gute Pferde erfor derlich, sowie auch sichere Personen, die diePferde zu leiten verstehen und sich im Stande befinden, mit diesen Thieren umzugehen. Die Rücksichten auf die Sicherheit der Rei senden haben mich hauptsächlich Lei meiner Entschließung, geleitet. UeLer die Auslegung des betreffenden Para graphen des GewerLegesetzes und dessen Bestimmungen streite ich nicht; weil aber der Ausdruck „ innerhalb den Orte" eine verschiedene Deutung erfahren kann, deshalb habe ich mich auch dem Anträge angeschlossen, wie ex ge-
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