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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028278Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028278Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028278Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 70. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-05-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll48. Sitzung 1021
- SonstigesBeilagen A und B 1055
- Protokoll49. Sitzung 1057
- Protokoll50. Sitzung 1081
- Protokoll51. Sitzung 1107
- Protokoll52. Sitzung 1137
- Protokoll53. Sitzung 1179
- Protokoll54. Sitzung 1207
- Protokoll55. Sitzung 1239
- Protokoll56. Sitzung 1261
- Protokoll57. Sitzung 1281
- Protokoll58. Sitzung 1297
- Protokoll59. Sitzung 1325
- SonstigesA. Die Erledigung der ständischen Anträge des Landtages 1860/61 ... 1330
- SonstigesB. Die Erledigung der ständischen Anträge zur Budgetvorlage ... 1334
- SonstigesC. Die Erledigung der ständischen Anträge des außerordentlichen ... 1336
- Protokoll60. Sitzung 1337
- Protokoll61. Sitzung 1375
- Protokoll62. Sitzung 1409
- Protokoll63. Sitzung 1441
- Protokoll64. Sitzung 1475
- Protokoll65. Sitzung 1499
- SonstigesAnhang verschiedener zum Bericht über Revision der Grundsteuer ... 1535
- Protokoll66. Sitzung 1555
- Protokoll67. Sitzung 1585
- Protokoll68. Sitzung 1611
- Protokoll69. Sitzung 1647
- Protokoll70. Sitzung 1671
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1727
- Protokoll73. Sitzung 1761
- Protokoll74. Sitzung 1795
- Protokoll75. Sitzung 1825
- Protokoll76. Sitzung 1839
- Protokoll77. Sitzung 1875
- Protokoll78. Sitzung 1895
- Protokoll79. Sitzung 1915
- SonstigesDecret an die Stände. Die Zoll-, Steuer-, Handels- und ... 1929
- Protokoll80. Sitzung 1953
- Protokoll81. Sitzung 1987
- Protokoll82. Sitzung 2023
- BandBand 1863/64,2 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. II. Kammer. 70. Dresden, am 6. Mai 1864. Siebzigste öffentliche Sitzung der Zweiten Kammer am 29. April 1864. Inhalt: Verlesung und Genehmigung des Protokolls der vorigen Sitzung. — Entschuldigungen. — Fortgesetzte Bergthung des Berichts der dritten Deputation über den Antrag des ALg. Mehnert und 19 Petitionen, die Revision der Grundsteuer betreffend. Punkt VI, die Mittel zu einer zeitgemäßeren Abschätzung der Grundstücke, und Annahme der Deputationsauträge gegen 15 Stimmen. — Feststellung der Tagesordnung für die nächste Sitzung. Die Sitzung beginnt 5 Minuten nach 10 Uhr mit Vorlesung des über die letzte Sitzung durch Sccretär Schenk aufgenommenen Protokolls in Gegenwart von 73 Kammcrmitglicdern. Da gegen das vorgelesene Protokoll eine Bemerkung nicht gemacht, wird, so wird dasselbe als genehmigt angesehen und von den Abgg. Steiger und Lechla mitvyllzogen. Präsident Haberkorn: Zur Registrande ist heute keine Nummer eingegangen. — Ich habe für die heutige Sitzung und auch für die gestrige den Herrn Abg. Stöhr (Zittau) wegen Unwohlseins und den Abg. Tempel für die heutige Sitzung Geschäfte Halver zu entschuldigen. Wir gehen nun zur Tagesordnung über, zur fort gesetzten Berathung des Berichts der dritten Deputation über den Antrag des Abg. Meh nert und 19 Petitionen, die Revision der Grundsteuer betreffend?) Abg. Günther wird den Schluß des Berichts vortragen. Referent Günther: VI. Die Mittel zu einer zeit gemäßeren Abschätzung der Grundstücke. VI. Der Deputation bleibt nunmehr noch übrig, das System in's Auge zu fassen, welches unter Berücksich- s. L.M. II. K. S. 1476 flgg., ISÜI flgg., 1557 flgg., 1S86 flgg., 1635 flgg., IU4Ü flgg. II. K. (3. Abonnement.) tigung der gegenwärtigen Zeitverhältnisse einer neuen Vermessung und möglichst richtigen Abschätzung der Land grundstücke, welche in den meisten der eingegangenen Petitionen erbeten worden, zu Grunde gelegt werden könnte. Bevor man überhaupt irgend ein System der Ab schätzung als zweckmäßig oder ungenügend annehmen oder verwerfen kann, muß freilich vor Allem die Frage gelöst sein, nach welchen Grundsätzen überhaupt eine Besteuerung des Grund und Bodens erfolgen soll., Erblickt man in der Grundsteuer eine dem Staate vorbehaltenc Rente von unbestimmter Hohe, so ist die Besteuerung eine mehr oder weniger willkürliche; soll diese angebliche Rente den Reinerträgen an gepaßt werden, so verschwindet allerdings ein Th eil der Willkür; aber es kann das Verhältniß der Grundsteuer zu anderen Steuern und zum Staatshaushalt überhaupt außer Be tracht bleiben. Will man aber den Grund und Boden nach Art und Höhe der durchschnittlichen Erträge der dafür auf genommenen Kapitale und der persönlichen Thätigkeit besteuern, oder erblickt man endlich in der Grundsteuer eine Einkommensteuer, so muß sich hiernach das anzu wendende Verfahren der Abschätzung wesentlich ändern. Namentlich würden, sobald man die Grundsteuer als Einkommensteuer ansehen wollte, alle die Gründe einige Berechtigung haben, welche gegen eine Katastration (systematische Abschätzung nach Erträgen) überhaupt gel tend gemacht werden. Diese Gründe basiren auf der allerdings richtigen Behauptung, daß jede Schätzung nach Bodenerträgen immer mehr oder weniger ungenau sein oder wenigstens alsbald werden müsse und daß selbst durch Revisionen deren häufigere Anwendung wegen der damit verbundenen Schwierigkeiten und Kosten bedenklich, ja fast unmöglich erscheine, Ungleichheiten nicht vermieden werden könnten. Man hat aus diesen Sätzen sogar die Zrrthümlichkeit der Grundsteuer selbst hergeleitet: „Nicht die todte Sache kann steuern, sondern der lebende Mensch" (Hoffmann, Knies und Andere). . > Das Einkommen aus landwirtschaftlich benutztem Bodem sei Lei Weitem abhängiger von den persönlichen Eigenschaften seines Bewirthschafters und von Begeben heiten, welche die Wirthschaftskosten und die Fruchtpreise bestimmen, als von der Größe und Beschaffenheit des benutzten Raumes und die beiden erstgenannten Factoren seien so wesentlichen, gar nicht vorherzusehenden und schnellen Veränderungen unterworfen, daß, eine Schätzung 248
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