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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028278Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028278Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028278Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 71. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-05-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll48. Sitzung 1021
- SonstigesBeilagen A und B 1055
- Protokoll49. Sitzung 1057
- Protokoll50. Sitzung 1081
- Protokoll51. Sitzung 1107
- Protokoll52. Sitzung 1137
- Protokoll53. Sitzung 1179
- Protokoll54. Sitzung 1207
- Protokoll55. Sitzung 1239
- Protokoll56. Sitzung 1261
- Protokoll57. Sitzung 1281
- Protokoll58. Sitzung 1297
- Protokoll59. Sitzung 1325
- SonstigesA. Die Erledigung der ständischen Anträge des Landtages 1860/61 ... 1330
- SonstigesB. Die Erledigung der ständischen Anträge zur Budgetvorlage ... 1334
- SonstigesC. Die Erledigung der ständischen Anträge des außerordentlichen ... 1336
- Protokoll60. Sitzung 1337
- Protokoll61. Sitzung 1375
- Protokoll62. Sitzung 1409
- Protokoll63. Sitzung 1441
- Protokoll64. Sitzung 1475
- Protokoll65. Sitzung 1499
- SonstigesAnhang verschiedener zum Bericht über Revision der Grundsteuer ... 1535
- Protokoll66. Sitzung 1555
- Protokoll67. Sitzung 1585
- Protokoll68. Sitzung 1611
- Protokoll69. Sitzung 1647
- Protokoll70. Sitzung 1671
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1727
- Protokoll73. Sitzung 1761
- Protokoll74. Sitzung 1795
- Protokoll75. Sitzung 1825
- Protokoll76. Sitzung 1839
- Protokoll77. Sitzung 1875
- Protokoll78. Sitzung 1895
- Protokoll79. Sitzung 1915
- SonstigesDecret an die Stände. Die Zoll-, Steuer-, Handels- und ... 1929
- Protokoll80. Sitzung 1953
- Protokoll81. Sitzung 1987
- Protokoll82. Sitzung 2023
- BandBand 1863/64,2 -
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gütlicher Einigung" scheinen mir in diesem Anträge ziem lich müssig zu sein; denn sie können sich doch wohl nur auf die Höhe des Betrages erstrecken, den die Petenten beanspruchen könnten, weil, was die Anerkennung des Rechtes der Petenten betrifft, von einer gütlichen Eini gung nach den Vorschlägen der Deputation und nach ihrem Gutachten keine Rede sein soll. Die Deputation sagt selbst, daß, wenn nur „ein selbständiger Grund" dem Entschädigungsberechtigten zur Seite stände, derselbe voll entschädigt werden müsse, wie in allen andern Fällen. Wenn aber unsere Deputation bei den 22 Bitten und Be schwerden überall mindestens einen solchen Grund aner kennt, so ist die Folge davon, daß unsere Deputation will, cs sollen die rechtlichen Entscheidungen, die rücksichtlich dieser Bitten und Beschwerden vvrliegen, kassirt, es sollen die sämmtlichen Petenten voll entschädigt werden, wie alle Andern, und zwar nicht, wie bei einem großen Theile der Andern mit Hinzuziehung der Gemeinden und indirect auch der Neuberechtigten, sondern sämmtliche Entschädigungs beträge sollen aus der Staatskasse geleistet werden. Es würde sich das auch nicht anders thun lassen, weil man nach der rechtlichen Entscheidung und nach dem Gesetz die Gemeinden jetzt nicht mehr würde herbeiziehen können. Nun, wenn ich in dieser Auffassung der Vorschläge der geehrten Deputation irren sollte, so würde ich bitten, mich zu berichtigen; aber nach dem Gutachten kann ich zu kei ner andern Auffassung gelangen. Nun gebe ich aber an heim, ob bei einer solchenBehandlung der Angelegenheit die Kammer sich nicht zu einem Rechtstribunal erheben würde? Ich gebe anheim, ob der Berus und die Befähigung der Zweiten Kammer dahin gehen kann, daß sie einen Rechts spruch zu fällen im Stände ist? Es gehen mir dagegen doch die wesentlichsten Bedenken bei und ich schöpfe sie aus mir selbst, indem ich bekenne, daß trotz allen Scharf sinnes, mit welchem unser rechtsgelehrter Herr Referent über die vorliegenden Petitionen und Beschwerden sich ausgesprochen hat, mir doch das Vertrauen fehlt, ohne Weiteres zu erklären, er habe in seiner Auffassung recht. Ich glaube vielmehr, das auäiatur st alters, pars wäre hier jedenfalls dringend nothwendig. Spricht aber die Kammer heute unter der im'Berichte enthaltenen Moti- virung aus, sie überweise sämmtliche Petitionen und Be schwerden der Staatsregierung zur Berücksichtigung, so fällt sie nach meiner Ansicht eine Entscheidung gegen richter liche Entscheidungen, die vorliegen. Ich bin auch der Meinung, daß für einen großen Theil der Petenten Billig keitsgründe sprechen möchten; auch ich finde, daß die Staatsregierung, ohne daß ich ihr einen Vorwurf daraus machen will, sich bei Behandlung der ganzen Angelegen heit doch etwas zu sehr auf den formalen Standpunkt gestellt hat und daß hieraus für einzelne Berechtigte große Unbilligkeiten hervorgegangen sind; auch ich wünsche, daß dein Einen oder Andern geholfen werde; allein ich kann dazu nur einen doppelten Weg für g'erathen halten. Entweder nämlich muß man, wie man rücksichtlich der Höhe der Entschädigungbcträge gethan hat, auch rücksichtlich der vorliegenden Berechtigungsansprüche den Rechtsweg wieder eröffnen, was nur durch ein neues Gesetz geschehen könnte oder man muß sich auf den Billigkeitsstandpunkt stellen und sagen, es möge die Staatsrcgierung diesen ins Auge fassen und von diesem aus im Wege der Verein barung mit den Petenten verhandeln und sie zu befriedigen suchen. Vielleicht würden sich beide Wege zugleich em pfehlen, die Regierung könnte zunächst versuchen, da, wo offenbare Unbilligkeiten vorzuliegen scheinen, sich mit den Beschwerdeführern und Petenten zu verständigen und es könnte für den Fall erst, daß eine solche Verständigung nicht gelänge, der Rechtsweg offen gelassen werden. Heute aber bereits über alle die vorliegenden Bitten und Be schwerden speciell ein definitives Urtheil in dieser Kammer zu fällen, das halte ich nicht blos aus finanziellen Grün den, sondern auch von dem Standpunkte aus, welchen, wie ich glaube, die Kammern verfassungsmäßig einzunehmen haben, im hohen Grade für bedenklich. Zch werde mich freuen, wenn ich im Laufe der Debatte, eines Anderen belehrt, diese Bedenken aufgeben kann; im Augenblicke aber sind sie für mich unüberwindlich. Abg. Seiler: Nach dem, was der Herr Regicrungs- commissar und der Herr Abg. Georgi, dem ich in der Hauptsache beizustimmen vermag, über die vorliegende Angelegenheit geäußert, habe ich nur noch zu erklären, daß auf mich der vorliegende Bericht, so umfassend und so gründlich er auch sein mag, mit so viel juristisch er Umsicht er auch ausgestattet ist, dennoch mit feinen Angriffen auf die Staatsregierung einen befriedigenden Eindruck nicht gemacht hat; er kommt mir wie eine Streitschrift, nicht wie eine Kritik vor und beurthcilt die Maßregeln der Staatsregierung, wie mir scheint, etwas zu wenig vor- urtheilsfrei, so daß ich nicht beistimmen kann. Zch für meine Person vermag der hohen Staatsregierung nur Dank zu wissen, daß sie sich auf einen ganz formellen Standpunkt beiBeurtheilung der Entschädigungsansprüche gestellt und das allgemeine Interesse der Staatsangehörigen und der Staatskasse höher gestellt hat, als es ihr Gefühl wohl gerathen, welches auf besondere Umstände, Billigkeit u. s. s. Rücksicht zu nehmen empfohlen haben mag, dem aber zu folgen das stricte formelle Recht nicht gestattet. Zch meinestheils habe nur unter der Voraussetzung, daß die Regierung mit dem Gelde, welches wir ihr beim vori gen Landtage als Bauschquantum und Berechnungsgeld für diese Entschädigungen bewilligt haben, sparsam ver fahren würde, für dieseBewilligung gestimmt und mit mir, glaube ich, noch Mancher in diesem Saale. Es ist der Re gierung ein besonderer Vorwurf daraus gemacht worden, daß sie zu weit auf die Begründung der Urkunden ein- 258»
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