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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028278Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028278Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028278Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 72. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-05-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll48. Sitzung 1021
- SonstigesBeilagen A und B 1055
- Protokoll49. Sitzung 1057
- Protokoll50. Sitzung 1081
- Protokoll51. Sitzung 1107
- Protokoll52. Sitzung 1137
- Protokoll53. Sitzung 1179
- Protokoll54. Sitzung 1207
- Protokoll55. Sitzung 1239
- Protokoll56. Sitzung 1261
- Protokoll57. Sitzung 1281
- Protokoll58. Sitzung 1297
- Protokoll59. Sitzung 1325
- SonstigesA. Die Erledigung der ständischen Anträge des Landtages 1860/61 ... 1330
- SonstigesB. Die Erledigung der ständischen Anträge zur Budgetvorlage ... 1334
- SonstigesC. Die Erledigung der ständischen Anträge des außerordentlichen ... 1336
- Protokoll60. Sitzung 1337
- Protokoll61. Sitzung 1375
- Protokoll62. Sitzung 1409
- Protokoll63. Sitzung 1441
- Protokoll64. Sitzung 1475
- Protokoll65. Sitzung 1499
- SonstigesAnhang verschiedener zum Bericht über Revision der Grundsteuer ... 1535
- Protokoll66. Sitzung 1555
- Protokoll67. Sitzung 1585
- Protokoll68. Sitzung 1611
- Protokoll69. Sitzung 1647
- Protokoll70. Sitzung 1671
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1727
- Protokoll73. Sitzung 1761
- Protokoll74. Sitzung 1795
- Protokoll75. Sitzung 1825
- Protokoll76. Sitzung 1839
- Protokoll77. Sitzung 1875
- Protokoll78. Sitzung 1895
- Protokoll79. Sitzung 1915
- SonstigesDecret an die Stände. Die Zoll-, Steuer-, Handels- und ... 1929
- Protokoll80. Sitzung 1953
- Protokoll81. Sitzung 1987
- Protokoll82. Sitzung 2023
- BandBand 1863/64,2 -
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des mit daß von der diese Angelegenheit zur Sprache gebracht hat und zwar so zur Sprache gebracht hat, daß damals dem Ministerium ein Vorwurf daraus gemacht wurde, daß es nicht streng auf die verfassungsmäßige Zusammensetzung des Landes- consistoriums gehalten habe. Es wurde damals sehr scharf hcrvorgehoben, wie bedenklich es sei, daß ein Mitglied des Ministeriums den Vorsitz in einer Behörde habe, die von der Ständevcrsammlung selbst als eine die innern Angelegenheiten der Kirche, die Selbständigkeit derselben wahrende Behörde hingestellt sei durch das Gesetz von 1835. Es wurde dabei hcrvorgehoben, wie bedenklich es sei, wenn eine Behörde, welche verpflichtet sei, nicht blos zu examiniren, nicht blos Gutachten zu geben, sondern auf wichtige Fragen des innern kirchlichen Lebens das Ministerium aufmerksam zu machen und da mit Bestimmt heit seine Ansicht der Ansicht des Ministeriums gegenüber selbständig zu vertheidigcn und auszusprechen und selb ständig und frei darüber sich zu äußern — daß eine solche Behörde einen Vorstand habe, der zugleich erster Rath des Ministeriums sei und daher sehr leicht in mannigfachen Con- flict kommen konnte. Das waren die Gründe, aus welchen das Ministerium, welches sich selbst von der Nichtigkeit der selben überzeugt und sich damals auch offen darüber aus gesprochen hatte, sich veranlaßt sand, diese Stelle be sonders wieder besetzen zu wollen, und daher das Postulat an die geehrte Ständeversammlung bringen zu müssen ge glaubt hat. Es ist wiederholt und in ausführlicher Weise auf dem vorigen Landtage diese Frage in Erwägung ge zogen worden und die Kammer hat ihre Ansicht gefaßt. Das Ministerium muß sich selbstverständlich dabei beruhigen, wenn die Kammer es zweckmäßig findet, dieses Jnteri- mistscum gegenwärtig noch sortdauern zu lassen, ja es hat darin in gewissem Sinne ein Vertrauensvotum zu er blicken. Seine Verantwortlichkeit hat cs gewahrt, indem es fort und fort, wie ich bereits erklärt habe, seine Ansicht den Kammern gegenüber aussprcchcn muß, daß es nicht für angemessen findet, einem selbständigen Collegium keinen selbständigen Präsidenten vorzusctzcn und somit die Möglichkeit wenigstens von Conflicten hcrbeizuführen, die nach meiner Meinung weder tm Interesse des Landes, noch indem des Cultnsministcriums liegen. .Ich glaube da her, daß ich meinerseits das Meinige gethan habe, indem ich die Erklärung abgcbe, daß das Ministerium der Ansicht ist, daß nach der verfassungsmäßigen Stellung des Landesconsistvrinms dasselbe auch seinen eigenen Präsidenten haben müsse. Man hat nun, beson ders ist dies von der Depntatian geschehen, gesagt, diese 2000 Thlr. würden einerseits wohl kaum hinreichen, um 258» das LandesconsistorlUMuberhauptberzubchatten scl. Durch M, die Verantwortlichkeit des Ministeriums gegenüber die vorgelegte Kirchcnvcrtretungs- und Synodalordnung f und in der Macht des ist ein neuer Schritt zu Vorbereitung einer neuen Kirchen-! ?"che, fowett cs moguch ist und m der wcacyr ves Verfassung geschehen. Mag der Erfolg der Verathung! ^Auustcruuns steht, zu wahren. Ich brauche nur darauf und Beschlußnahmc darüber sein, welcher er wolle, so i hürzuweiscn, daß nicht das Ministerium, sondern die viel sicht fest, daß eine chcbaldige Neugestaltung in der geehrte Kammer selbst cs gewesen ist, die zunächst Verfassung unserer protestantischen Landeskirche das un-!^--^ —... verrückte Strebzicl der Kammer bleiben muß. Aber schon nach den Bestimmungen jener Vorlage über die künftige Competenz einer Synode würde die Geschäftsthätigkeit des dermaligen Landcsconsistoriums, wie oben angedeutet, wesentlich modificirt, ja dessen dermalige hauptsächlichste Obliegenheiten von der Synode absorbirt werden. Dazu kommt noch folgende Betrachtung: Ein Ge halt von 2000 Thlr. für den Präsidenten einer in der Hauptstadt befindlichen Mittelbehörde erscheint unter den dermaligen Verhältnissen- welche bei den bereits statt gefundenen Beschlüssen 'beider Kammern über die Noth- wendigkeit der Besoldungsaufbcsscrungen im Allgemeinen Beachtung gefunden haben, als zu uiedrig und würde zu den Gehaltsbeträgcn, welche die Vorstände der anderen Mittelbehörden im Lande beziehen und resp. künftig empfangen sollen, außer Verhältnis; stehen. Der postu- lirte Gehalt erscheint daher bei dieser sich aufdrängenden Rücksicht als zu gering, im klebrigen aber und im Ver gleich zn den Geschäften, welche mit der Stelle verbunden sind, zu hoch. Aus allen diesen Gründen kann die Deputation sich von der Ucberzcugung nicht trennen, daß es gerathencr sei, die bisherige Combination der beiden fraglichen Stellen vor der Hand noch sortdauern zu lassen. Sie spricht sich daher dafür aus, daß unter Kürzung Ansatzes für den Landesconsistorjalpräsidentcn Pos. 63 2250 Thlr. etatmäßig, 274 - transitorisch, 2524 Thlr. Summa bewilligt werde, wobei nur noch zu bemerken ist, die unter dem transitorischen Ansätze befindliche Post 260 Thlrn. für Miethzins wegfallen wird, sobald Anbau des Cultusministerialgcbäudes vollendet ist. Präsident Haberkorn: Begehrt Jemand das Wort? — Der Herr Kultusminister) Staatsministcr vr. von Falkenstein: Nach der so eben gemachten Erfahrung, meine hochgeehrtesten Herren, kann ich allerdings durchaus nicht erwarten und hoffen, daß man diese jetzt in Frage stehende Position void 2000 Thlr. für einen Präsidenten des Landcsconsistoriums anders behandeln werde, als den dritten Rath. Nichts destoweniger muß ich mir erlauben, wenigstens ein Mort zur Rechtfertigung der Wiederaufnahme dieses Postulats, ohngcächtet dessen, was bei der letzten Ständevcrsammlung beschlossen worden ist, zu sprechen. Die Gründe, welche die geehrte Deputation in ihrem Berichte ausgenommen hat, sind gewiß sehr wichtig; aber freilich um so noth- wendiger wird gerade für das Ministerium, doch demohn- erachtct die Gründe, die ihm selbst vorgcschwebt haben, das Postulat zu stellen, hier offen darznlcgcn, weil es hier
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