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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028278Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028278Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028278Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 73. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-05-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll48. Sitzung 1021
- SonstigesBeilagen A und B 1055
- Protokoll49. Sitzung 1057
- Protokoll50. Sitzung 1081
- Protokoll51. Sitzung 1107
- Protokoll52. Sitzung 1137
- Protokoll53. Sitzung 1179
- Protokoll54. Sitzung 1207
- Protokoll55. Sitzung 1239
- Protokoll56. Sitzung 1261
- Protokoll57. Sitzung 1281
- Protokoll58. Sitzung 1297
- Protokoll59. Sitzung 1325
- SonstigesA. Die Erledigung der ständischen Anträge des Landtages 1860/61 ... 1330
- SonstigesB. Die Erledigung der ständischen Anträge zur Budgetvorlage ... 1334
- SonstigesC. Die Erledigung der ständischen Anträge des außerordentlichen ... 1336
- Protokoll60. Sitzung 1337
- Protokoll61. Sitzung 1375
- Protokoll62. Sitzung 1409
- Protokoll63. Sitzung 1441
- Protokoll64. Sitzung 1475
- Protokoll65. Sitzung 1499
- SonstigesAnhang verschiedener zum Bericht über Revision der Grundsteuer ... 1535
- Protokoll66. Sitzung 1555
- Protokoll67. Sitzung 1585
- Protokoll68. Sitzung 1611
- Protokoll69. Sitzung 1647
- Protokoll70. Sitzung 1671
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1727
- Protokoll73. Sitzung 1761
- Protokoll74. Sitzung 1795
- Protokoll75. Sitzung 1825
- Protokoll76. Sitzung 1839
- Protokoll77. Sitzung 1875
- Protokoll78. Sitzung 1895
- Protokoll79. Sitzung 1915
- SonstigesDecret an die Stände. Die Zoll-, Steuer-, Handels- und ... 1929
- Protokoll80. Sitzung 1953
- Protokoll81. Sitzung 1987
- Protokoll82. Sitzung 2023
- BandBand 1863/64,2 -
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Wie sich das Gesammtpostulat von 52,788 Thlrn. auf die Lei dieser Position beteiligten sieben Staats- und zwei städtischen Schulanstalten repartirt, ist S. 352 der Budgetvorlage speciell aufgerechnet. Das Mehrpostulat von 17,706 Thlrn. wird gefor dert mit: 1050 Thlr. für die Landesschule zu Grimma, 753 - für das Gymnasium zu Budisstn, 1909 - für das Gymnasium zu Freiberg, 3049 - für das Gymnasium sammt Realschule zu Plauen, 4817 - für das Gymnasium sammt Realschule zu Zittau, 1939 - für die Realschule zu AnnaLerg, 300 - an die städtische Realschule zu Chemnitz (1800 Thlr. statt bisher 1500 Thlr.) 13,817 Thlr. Summa. Dazu kommen: 3700 Thlr. als eine neu gebildete allgemeine Aus gabeposition für Lehrerpensionen, 400 - aus Pos. 86 des Ausgabebudgets über tragener Bauaufwand, 17,917 Thlr. Summa, wovon 211 - Mindererforderniß bei dem Gymnasium zu Zwickau abzurechnen sind, 17,706 Thlr. Summa, wie obenals gesammtesMehr- erforderniß. Die Mehrbeträge sind zum weitaus größten Th eile zu Erhöhung der LehrerLesoldungen bestimmt. Die ein zelnen erhöhten Ansätze betreffen hauptsächlich die vor mals städtischen Gymnasien und sind bei jeder Anstalt in der Budgetvorlage S. 343 flg. detaillirt. Schon am vorigen Landtage erfolgte eine nicht unerhebliche Auf besserung der früher allerdings zum großen Theil un- verhältnißmäßig niedrigen Lehrers eh alte. Zu Begrün dung der diesmaligen Aufbesserungen und übrigen Mehr ausgaben ist Seiten der Herren Regierungscommissare in einer deshalb an die Deputation gelangten schriftlichen Mittheilung bemerkt: - „Der Mehraufwand erwächst zum Theil durch Pensionen an emeritirte Lehrer, zum Theil durch An stellung von sieben neuen Lehrern, welche durch die wachsende Frequenz der Anstalten nöthig geworden ist, mit zusammen 2950 Thlrn. Gehalt, zum Theil durch Erhöhung der Verwaltungsausgaben und Dispositions quanta zu Anschaffung von Lehrmitteln um 1159 Thlr., durch Erhöhung des Zuschusses für die Realschule in Chemnitz um 1500 Thlr. auf 1800 Thlr., hauptsäch lich aber durch Erhöhung der Lehrergehalte. Diese Lehranstalten, welche mit Ausnahme der Landesschule Grimma, früher von den Stadtgemeinden unterhalten wurden, waren, als das Ministerium ihre Verwaltung übernahm, sehr dürftig ausgestattet, entbehrten sogar zum Theil der erforderlichen Lehrkräfte. Das Mini sterium hat für die letzteren gesorgt und wiederholt zu Beschaffung der nöthigen Mittel sich für höhere Unterstützungen aus der Staatskasse verwendet. Man verfuhr jedoch dabei immer mit großer Sparsamkeit, konnte auch bisher mit Wenigem auskommen, da sehr viele junge Lehrer angestellt wurden. Die Gerechtig keit und Billigkeit erheischt es aber, diese Lehrer nach mehrjähriger Dienstzeit besser zu besolden und schlüß- lich einen Normaletat aufzustellen. Hierbei nahm man an, daß dem Director eines Gymnasiums ein Gehalt von 1500 Thlrn. zu gewähren, für die anderen ständi gen Lehrer aber ein durchschnittlicher Gehalt von 800 Thlr. anzusetzen und von 1200 Thlrn., als dem höchsten, bis auf 500 Thlr., als dem niedrigsten, ab zustufen sei." Die Deputation kann diesen Motiven ihre Zustim mung nicht versagen. Sie hat auch die einzelnen Ge haltsscalen und Gehaltssätze im Allgemeinen geprüft, ist aber freilich nicht im Stande, über die Angemessen heit jedes speciellen Ansatzes und dessen Verhältnißmäßig- keit ein bestimmtes Urtheil zu fällen, indem dazu eine ganz specielle Kenntniß des Umfanges der einzelnen Lehrerverpflichtungen und zum Theil ihrer Befähigung erforderlich ist, welche der Deputation der Natur der Sache nach nicht beiwohnt. Die Herren Regierungscommissare erklärten bei der mündlichen Vernehmung darüber, die aufgestellten einzel nen Gehaltsbeträge wären überhaupt nicht als feste Sätze für jede einzelne Stelle anzusehen. Es liege im Interesse der Sache, daß der Regierung die Besugniß Vorbehalten bleibe, solche nach Maßgabe des Bedürfnisses in anderer Weise unter sich zu reguliren, wenn solches z. B. in Vacanzfällen, infolge organischer Aenderungen, bei ander- weiter Verkeilung der Unterrichtsstunden oder bei Be rufung von auswärtigen Lehrern, die bisweilen nur gegen höhere, als die etatmäßige Besoldung zu erlangen seien, geboten erscheine. Die Deputation konnte nicht unerwogen lassen, daß bei dieser Ermächtigung derColla- turbehörde allerdings ein gewisses Ermessen zuzugestehen ist. Auf der anderen Seite aber kann freilich nicht verkannt werden, daß die Festhaltung einer bestimmten unabänderlichen Scala für alle die zahlreichen Lehrer stellen Unzuträglichkeiten mit sich führen kann, indem solchenfalls bei nöthigen veränderten Einrichtungen, z. B. in der Eintheilung der Klassen und Unterrichts stunden, oft Hemmnisse entstehen können, die bei unab änderlich feststehenden Gehaltssätzen nur durch neue Zu lagen aus der Staatskasse zu beseitigen sein würden. Die Deputation ist daher nach allseitiger Erwägung zu der Ansicht gelangt, daß es gerathener sei, in obigem Punkte der Regierung nicht entgegenzutreten, zumal man zu dem Ministerium, welches seine besondere Fürsorge für angemessene Gestaltung der Lehrergehalte bei der gegenwärtigen Vorlage wiederum deutlich bekundet hat, das Vertrauen hegen darf, dasselbe werde in den einzel nen Fällen mit Gerechtigkeit und Billigkeit verfahren. Eine Bemerkung kann man aber bezüglich aller der zahlreichen Aufbesserungen, welche die Besoldungen der Lehrer an den Gelehrten- und Realschulen, sowie auch an den unter der folgenden Position vorkommenden Semi- narien erfahren sollen, nicht zurückhalten, die nämlich, daß diese Aufbesserungen zum großen Theil verhältniß- mäßig sehr beträchtlich sind. Wenn dennoch die Depu tation ihr Einverständniß damit ausspricht und be ziehentlich aussprechen wird, so ist dies hauptsächlich in der Voraussetzung geschehen, daß gegenwärtig für diese gesammten Lehrergchalte ein Normaletat festgestellt wer den soll, der für längere Zeit als ein nicht zu über schreitender anzuschen ist. Es dürfte zweckmäßig sein, daß solches Seiten der Kammer ausdrücklich ausgespro chen werbe, und wird man bei der folgenden Position
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