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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028278Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028278Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028278Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 50. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-03-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll48. Sitzung 1021
- SonstigesBeilagen A und B 1055
- Protokoll49. Sitzung 1057
- Protokoll50. Sitzung 1081
- Protokoll51. Sitzung 1107
- Protokoll52. Sitzung 1137
- Protokoll53. Sitzung 1179
- Protokoll54. Sitzung 1207
- Protokoll55. Sitzung 1239
- Protokoll56. Sitzung 1261
- Protokoll57. Sitzung 1281
- Protokoll58. Sitzung 1297
- Protokoll59. Sitzung 1325
- SonstigesA. Die Erledigung der ständischen Anträge des Landtages 1860/61 ... 1330
- SonstigesB. Die Erledigung der ständischen Anträge zur Budgetvorlage ... 1334
- SonstigesC. Die Erledigung der ständischen Anträge des außerordentlichen ... 1336
- Protokoll60. Sitzung 1337
- Protokoll61. Sitzung 1375
- Protokoll62. Sitzung 1409
- Protokoll63. Sitzung 1441
- Protokoll64. Sitzung 1475
- Protokoll65. Sitzung 1499
- SonstigesAnhang verschiedener zum Bericht über Revision der Grundsteuer ... 1535
- Protokoll66. Sitzung 1555
- Protokoll67. Sitzung 1585
- Protokoll68. Sitzung 1611
- Protokoll69. Sitzung 1647
- Protokoll70. Sitzung 1671
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1727
- Protokoll73. Sitzung 1761
- Protokoll74. Sitzung 1795
- Protokoll75. Sitzung 1825
- Protokoll76. Sitzung 1839
- Protokoll77. Sitzung 1875
- Protokoll78. Sitzung 1895
- Protokoll79. Sitzung 1915
- SonstigesDecret an die Stände. Die Zoll-, Steuer-, Handels- und ... 1929
- Protokoll80. Sitzung 1953
- Protokoll81. Sitzung 1987
- Protokoll82. Sitzung 2023
- BandBand 1863/64,2 -
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Referent Koch: §. 17. 1. Die Rückzahlung vorhehaltener Ein lagen geschieht ohne Zinsen gegen Legitimation und Quittung des Empfangsberechtigten, beziehentlich zu Anfang des auf das Ableben des Versicherten zunächst folgenden Vierteljahres (§. 4, 1) oder unverweilt nach Eingang des darauf gerichteten Antrags (4, 3). 2. Einlagen- welche infolge falscher Angaben über Namen, bürgerliche Stellung und Mer des Versicher- . ten rc. stattgefunden haben, werden nach erfolgter Entdeckung des Falles ohne Zinsen, nach Befinden unter Kürzung etwa bereits bezogener Renteü, zurück bezahlt. , 3. Ebenso werden nach erfolgter definitiver Liqui dation der Rente diejenigen Einlagen ohne Zinsen zurückgezahlt, welche zur Zeit dieser Liquidation zu Erzeugung einer Jahresrente von einem Thaler un zureichend sind, oder welche das zu Erzeugung einer Röntr von 500 Thalern nöthige Kapital übersteigen. Ich fahre im Berichte fort. , . . c Wenn hiernächst §. 17 des Gesetzes dahin abgeändert werden soll, daß in Abs. l nach dem Worte „Empfangsberechtigten" die Einschaltung „beziehentlich", Lngleichen nach dem Worte „Vierteljahres" der Zusatz: „(§. 4,i oder unverweilt nach Eingang des darauf gerichteten Antrages §. 4,3)" ausgenommen, in Abs. 3 aber die Zahl „200" mit „500" . vertauscht werden soll," so ist jene Aenderung in Abs. 1 eine nothwendige Consequenz der neuen Bestimmung in 4, daß mit Kapitalvorbehalt gemachte Einlagen vor Beginn des Rentenlaufes jederzeit ohne Zinsen zurück gezogen werden können und die Aenderung in Abs. 3 eine gleiche Consequenz der bei K. 7 des Entwurfes vor geschlagenen Erhöhung des Höchstbetrages des jährlichen Rentengenusses in einer Hand. Man beantragt daher: §. 17 des Entwurfes zu genehmigen. Präsident Haberkorn: Begehrt Jemand das Wort? Es ist nicht der Fall. — Der Herr Commissari Königl. Commissar von Weissenbach: Ich bitte um die Erlaubniß, hier einen kleinen Druckfehler berich tigen zu dürfen. Bei dem Abdrucke des Gesetzentwurfes in der letzten Parenthese des ersten Absatzes fehlt das vor gesetzte Paragraphzeichen, so daß zu lesen ist §.4. Präsident H'aberkorn: Da Niemand weiter das Wort begehrt, frage ich die Kammer: „ob sie §. 17 unverändert annimmt, nur un ter der Berichtigung, daß vor 4 das Para graphzeichen gesetzt werden muß?" Einstimmig: Ja. Referent Koch: Der Schluß des Gesetzentwurfes lautet: Gegenwärtiges Gesetz, mit dessen Ausführung Wir Unser Finanzministerium beauftragen, trift vom 1. Ja ¬ nuar 1865 - in Kraft. Bis dahin hat es bei dem In hast e der nur angezogenen Gesetzesparagraphen und Sterblichkeitstabelle in ihrer bisherigen Fassung zu be wenden. Jedoch soll der zufolge der neuen Fassung des §. 11 eintretende Wegfall der unter Punkt 2 bis mit 4 in §. 11 des Gesetzes vom 6. November 18Ü8 auf genommenen Beschränkungen auch Denjenigen zu Gute kommen, welche die Altersrentenbank bisher benutzt haben oder bis zum 1. Januar 1865 noch benutzen werden. ' Urkundlich haben Wir dieses Gesetz eigenhändig vollzogen und mit Unserem Königlichen Siegel bedrucken lassen. - > - Sterblichkeitstabelle, welche bei Berechnung der sächsischen Altersrenten nach 8 und 9 des Gesetzes vom 6. November 1858 - zu Grunde zu legen ist. Atter. Jahre. Lebende. Atter. Jahre. Lebende. Atter. Jahre. Lebende. Atter. Jahre. Lebende. 8 6850 30 5933 52 4473' '74' 1398 1 9 6819 31 5881 53 4381 75'. '4145 10 6788 32 5826 54 4283. 76 991 11 6757 33 5770 55 4180' 77 ' 849 12 6726 34 5713 56 4070 78 720 13 6695 35 5655 57 3956 79 604 14 6661 36 5595 58 3838 80 500 15 6625 37 5536 59 3716 81 407. 16 6588 38 5476 60 3588 82 330 17 6547 39 5415 61 3453 83 262 18 6505 40 5354 62 3315 84 204 10 6461 41 5292 63 3169 85 155 20 6415 -42 5229 64 3017 86 114.- 21 6368 43 5163 65 2858 -87 > - 82 22 6321 44 5096 66 2692 88 57 23 6274 45 5025 6,7 2523 89 38 24 6228 46 4952 68 2351 90. '2< 25 6182 47 4877 69 2178 91 15 26 6134 48 4801 70 .2003 92 9 27 6085 49 4724 71 1829 93 5 28' 6035 60 4643 72 1651 94 ' 3" 29 5985 51. 4560 73 1477 95 r Der Bericht sagt: > Anlangend nun die Einleitung des Entwurfes, so hat die Deputation, die Genehmigung der einzelnen Paragraphen und der Sterblichkeitstabelle vorausgesetzt, keine Einwendung dagegen zu machen, und-was den Schluß des Gesetzentwurfes betriU, so ist sie dämib einverstanden, daß der Zeitpunkt, von wo ab das neue Gesetz in Geltung zu kommen har, nicht..früher, als auf den 1. Januar 1865 festgesetzt werden kann, weil der Aufstellung 'der. mit der künftigen Ausführungsverord nung hinauszugebenden neuen Tarife ziemlich zeitrau bende Berechnungen vorauszugehen haben; daß aber dem
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