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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028278Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028278Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028278Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 81. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-06-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll48. Sitzung 1021
- SonstigesBeilagen A und B 1055
- Protokoll49. Sitzung 1057
- Protokoll50. Sitzung 1081
- Protokoll51. Sitzung 1107
- Protokoll52. Sitzung 1137
- Protokoll53. Sitzung 1179
- Protokoll54. Sitzung 1207
- Protokoll55. Sitzung 1239
- Protokoll56. Sitzung 1261
- Protokoll57. Sitzung 1281
- Protokoll58. Sitzung 1297
- Protokoll59. Sitzung 1325
- SonstigesA. Die Erledigung der ständischen Anträge des Landtages 1860/61 ... 1330
- SonstigesB. Die Erledigung der ständischen Anträge zur Budgetvorlage ... 1334
- SonstigesC. Die Erledigung der ständischen Anträge des außerordentlichen ... 1336
- Protokoll60. Sitzung 1337
- Protokoll61. Sitzung 1375
- Protokoll62. Sitzung 1409
- Protokoll63. Sitzung 1441
- Protokoll64. Sitzung 1475
- Protokoll65. Sitzung 1499
- SonstigesAnhang verschiedener zum Bericht über Revision der Grundsteuer ... 1535
- Protokoll66. Sitzung 1555
- Protokoll67. Sitzung 1585
- Protokoll68. Sitzung 1611
- Protokoll69. Sitzung 1647
- Protokoll70. Sitzung 1671
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1727
- Protokoll73. Sitzung 1761
- Protokoll74. Sitzung 1795
- Protokoll75. Sitzung 1825
- Protokoll76. Sitzung 1839
- Protokoll77. Sitzung 1875
- Protokoll78. Sitzung 1895
- Protokoll79. Sitzung 1915
- SonstigesDecret an die Stände. Die Zoll-, Steuer-, Handels- und ... 1929
- Protokoll80. Sitzung 1953
- Protokoll81. Sitzung 1987
- Protokoll82. Sitzung 2023
- BandBand 1863/64,2 -
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alle die Anwälte weglassen, welche, bei dem fraglichen- Be schlüsse roncurrirt haben; ich will sogar die richterlichen Beamten Weglassen und will-, um- recht im konservativen Sinne zu handeln, nur die Abstimmung der Staatsanwälte hervorheben. Von den Staatsanwälten war eine große Anzahl vorzugsweise aus denjenigen Staaten, wo die Ge- fchwvrnerr beieits sungiren, auf dem Juristentage gegen wärtig. .Nach Befinden wird Man spgar auch hier yoch einhalten: ja, bei einzelnen Staatsanwälten kann es,recht wohl vorgekommen sstn, daß zufolge eines, guten Wahl gesetzes oder durch zufällige glückliche.Zusammensetzung d.er-Geschwornenbank das Institut sich als ein solches? dar gestellt hat,, welches-sich befürworten läßt und - .es hat Un gleich, um einigermaßen-dem Geiste der Zeit Rechnung zst tragen, bei jener Versammlung, auch der Staatsanwalt sich entschlossen , das, Institut zu. befürworten. MeineHer- ren, was sagen, Sie denn aber zu der Abstimmung der sämmtlichen, damals anwesend gewesenen, Oberstaatsan wälte? Der Oberstaatsanwalt .ist-doch der'Beamte für eiste ganze Provinz und der Generalstaatsanwalt der ober- aufsehende Vertreter, der Criminaljustiz im ganzen, Lande; zugleich ein Beamter, welcher der Regierung nahe steht, Die Oberstaatsanwälte sind also doch gewiß Leute- denen hei der Beantwortung der vorliegenden Frage politische Motive der gefürchteten Art fern liegen, Beamte,-welche doch gewiß nur vom - staatlichen und . justizpolizeilichen Standpunkte aus prüfen, inwieweit ein oder das andere Institut heilsam sei oder nicht. Auf dem Juristentage war damals eine Anzahl Oberstaatsanwälte anwesend und kein einziger derselben hat gesagt: wir wollen die Ge- schwornen abschaffen oder deren Einführung widerrathen. Schon das Arth eil eines einzigen Oberstaatsanwaltes ist mir lieber, als das von 2000 Geschwornen und kein, ein ziger Oberstaatsanwalt hat gesagt, er stimme gegen die Geschwornen. Das--ist allerdings ein Beispiel, wel ches ich glaube, in die Waagschaale legen- zu dürfen. Ich. komme nun noch auf das Schöffengericht - und auf das, was die hohe Staatsregierung meinem Anträge über haupt .entgegengestellt hat. Dieselbe hat zunächst unge halten, man wisse zur Zeit nicht , ob und wie bald eine allgemeine deutsche Gesetzgebung, auch auf diesem Gebiete Werde ungebahnt werden. ' Ich habe auf dem deutschen Juristentage die Vertreter verschiedener Regierungen hier über^ gehört. Auf. dem Felde des Civilprocesfes und des Ohligationsrechtes hat man, wie wir früher bereits hör ten, eine allgemeine deutsche Gesetzgebung angebahnt ; für LenStrafproceß dagegen ist dies noch gar nächt.in,An regung und.es scheint mir nicht ganz consequent-zu sein, wenn-di? Staatsregierung, gegenüber dem Anträge, daß die- Berathung der Proceßordnung beanstandet, werden möge, die allgemeine Gesetzgebung nicht berücksichtigen will zu.einer Zeit, , wo man. der Vollendung der deutschen Proceßordnung schon - sehr nahe ist , während-siedst.Ein- führungndes.Geschworndngerichts beanstanden zu.müssen glaubt; zu'einer-Zeit,- wo von.einem allgemeinen? deutschen Gesetze über Einführung vow Geschwornengerichten nock gar nicht-die Rede ist. Was,die.Schöffengerichte anhangt- so ' ist. vor nicht -langer.Zeit- aus -dem.Felde der Literatur ein .Aufsatz samm-t Nachtrag « erschienen-. Derselbe ist gestern - von. -Mineur Freunde .Martini, bereits , erwghnt worden: - Es-äst dieser» Aussatz-zu-.einer- wie ich glaube, klug ge-wählt-e-n Ktuüde--geschrieben von einem Ver fasser, dessen Scharfsinn Mud Persuasivnskraft- uns -be kannt sindMeine H erren, glaubend Sie nicht, daß das Schöffcngericht. ein Institut seist welches ich principiell verwerfe:- -Ich verkenne-nicht-tdaß demselben mancherlei Gründe zur Seite stehen, daß, es Vorzüge hat-, hie- dem Geschwornengerichte.fehlen: . -Allein-wenn-man beide In stitute- mit einander vergleicht, so möchte ich fast - behaup ten, daß das Schöffengericht sich-darstelle wie der Schuld- Neri, des Geschworneügerichtes- Es macht ncir unwill- kürlich: den Eindruck; - als,vb man bei ZusammenstellnnK der Bestimmungen über die. Schöffengerichte einzelne De- corationssteine, Bogen nnd -Säulen- aus dem volksthüm- lichen Gebäude der, Geschwornengerichte herausgerissen und geborgt habe. Erlasse»-Sie mir, dieses Bild und Gleichniß näher auszümalen; ich glaube, Sie haben dessen Richtigkeit .bereits gefühlt-. Was die. Schöffengerichte selbst anlangt, so erlaube ich mir,-Sie daran zu erinnern, daß, wenn das -sächsische Volk wirklich regelmäßig und bei jeder Einführung neuer Systeme einer Uebergangs- periode bedürftig sein solltest wir ja eiste solche bereits durchgemacht- haben;--denn, es ist ja mit dem münd lichen und öffentlichen Verfahren, wie wir - es jetzt haben-, bereits ein den andern-Ländern.völlig fremder und, wie ich glaube', ein. nicht glücklicher Versuch gemacht,morde». Ich erlaube mir : ferner Sie, daran zu. erinnern,- daß ein z w eiter -solcher- Versuch wiederum- mit dem. Systeme Halbheit gemacht werden soll; «daß wir aufs Neue eine Zwittergestalt erhalten sollen,-mit welcher wir aber mals kein reines System,-haben; daß wir, mit dieser Zwittergestalt uns -von dem Systeme und Geiste der-neuen Legislatur der- andern-deutschen Staaten -entfernen,, an statt- uns derselben-zu. nähern; daß dieses-'.Institut: wiederum-frynd dastehen wird oHne-Vertrauen-nnd ohne Interesse des Volkes.- Wollen Sie -auf-.dem Felde des-Strafprocesses eine Einrichtung .treffen-- welche durch möglichste Gleichstellung, und Parität-des Richter collegiums mit dem Auditorium das lebendige Interesse und-Vertrauen des Volkes-hervorruft , so wählen Sie die Geschwornen und nicht.die Schöffen;, denn gerade dieses lebendige- Interesse' und - Vertrauen - sind meiner Ansicht nach die feinen Organe,, durch welche - das Rechtsgesühl und der Sinn für das Recht in Gut und Blut des Volkes übertragen wird. Wollen Sie das, was der geehrte Abg. Vr< Müller gestern hervorhob,- wollen Sie nach der An- 29S*
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