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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,1.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028279Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028279Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028279Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- Entwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich Sachsen. Besonderer Theil. (§§. 918-1175.)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll50. Sitzung 1001
- Protokoll51. Sitzung 1011
- Protokoll52. Sitzung 1029
- Protokoll53. Sitzung 1049
- Protokoll54. Sitzung 1053
- Protokoll55. Sitzung 1071
- Protokoll56. Sitzung 1085
- Protokoll57. Sitzung 1115
- SonstigesVerzeichnis der Gehaltsaufbesserungen bei Abtheilung G des ... 1137
- Protokoll58. Sitzung 1139
- Protokoll59. Sitzung 1149
- SonstigesVerzeichnis der Gehaltsaufbesserungen bei Abtheilung C des ... 1168
- Protokoll60. Sitzung 1169
- Protokoll61. Sitzung 1199
- SonstigesÜbersicht der Voranschläge und des wirklichen Bedarfs für ... 1211
- Protokoll62. Sitzung 1213
- Protokoll63. Sitzung 1233
- Protokoll64. Sitzung 1253
- Protokoll65. Sitzung 1267
- Protokoll66. Sitzung 1293
- Protokoll67. Sitzung 1313
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1319
- Protokoll68. Sitzung 1367
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1399
- Protokoll69. Sitzung 1433
- Protokoll70. Sitzung 1443
- Protokoll71. Sitzung 1467
- Protokoll72. Sitzung 1485
- Protokoll73. Sitzung 1517
- Protokoll74. Sitzung 1537
- Protokoll75. Sitzung 1569
- Protokoll76. Sitzung 1587
- Protokoll77. Sitzung 1603
- Protokoll78. Sitzung 1611
- Protokoll79. Sitzung 1647
- Protokoll80. Sitzung 1669
- Protokoll81. Sitzung 1697
- Protokoll82. Sitzung 1733
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1760
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1845
- Protokoll85. Sitzung 1861
- Protokoll86. Sitzung 1877
- BandBand 1863/64,2 -
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Entwurf einer bürgerlichen Prozeßordnung für das Königreich Sachsen. Sessn-erer Theil. (§§. 918—1175.) (S. L.M. I. K. S. 507, 538, 672, 755, 785, 823 flgg., 1291 flg., 1319 und 1399 flgg.) Abschnitt II. Außerordentliches Verfahren. Allgemeine Vorschrift. Z. 918. Die für das ordentliche Verfahren gegebenen Vor schriften gelten für das außerordentliche Verfahren, so weit sie überhaupt auf dasselbe anwendbar sind und im Nachstehenden nicht etwas Anderes bestimmt ist. Kapitel XLIII. Abgekürztes Verfahren. §. 919. Das abgekürzte Verfahren findet statt: I. in Rechtsstreiten, deren Gegenstand einen Werth von einhundert Thalern nicht übersteigt, dafern für sie nicht eine andere Art des außerordentlichen Verfahrens ausschließlich angeordnet ist, II. ohne Rücksicht auf den Werth des Streitgegen standes bei Klagen 1) der außerehelich Geschwächten auf Entschädigung wegen der Schwächung, 2) gegen den Vater des außerehelichen Kindes auf Geburts- und Taufkosten, Beiträge zum Unterhalte des Kindes und auf Kosten der Beerdigung desselben, 3) auf Verabreichung des Lebensunterhaltes, dafern die Geltendmachung des Anspruches nicht vor die für Ehestreitigkeiten zuständigen Gerichte gehört, 4) aus Ansprüchen, welche aus dem Dienstverhält nisse zwischen dem Dienstherrn und den in §. 1017 unter 10 des bürgerlichen Gesetzbuches genannten Personen, oder aus dem Gewerbeverhältnisse zwischen Gewerb- treibenden und ihren Gehülfen, Lehrlingen nnd Arbeitern entstanden sind, 5) aus dem Miethverhältnisse, so lange die zur Be wohnung oder sonst zum Gebrauche ermietheten Räume vom Mieth er nicht verlassen sind, 6) welche einen Auszug betreffen, 7) wegen Gewähr der Fehler bei Thieren, 8) aus Ansprüchen zwischen Reisenden einerseits, Gastwirthen, Kutschern, Fuhrleuten, Schiffern, Trans portanstalten andererseits wegen Beherbergung, Fuhr- lohn, Transportkosten, Verzögerung der Reise oder des Transportes, Verlustes oder Beschädigung der Habe des Reisenden, 9) aus Ansprüchen, welche zwischen Reisenden einer seits, Arbeitern, Handwerkern, oder Gewerbtreibenden andererseits aus Anlaß der Reise entstanden sind, 10) der Ehegatten unter einander in Fällen der 1644, 1684, 1700 des bürgerlichen Gesetzbuches und bei Klagen über ungebührliches Verhalten? des Einen wider den Anderen, sofern dieselben nicht vor die für Ehestreitigkeit zuständigen Gerichte gehören, 11) aus Ansprüchen, welche auf den Bestimmungen der §§. 345 bis 351, 359, 361 bis 364, 366 bis 368 des bürgerlichen Gesetzbuches beruhen, III. in Ncbenstreitigkeiten, soweit für dieselben eine besondere Verhandlung erforderlich ist und für dieselben nicht besondere Vorschriften bestehen. §. 920. Wenn eine Sache, welche nach §. 919 unter I oder II im abgekürzten Verfahren zu verhandeln ist, sich auch zur Verhandlung in einer anderen außerordent lichen Verfahrungsart eignet, so hat der Kläger unter den verschiedenen Verfahrungsarten die Wahl. §. 921. Ein schriftliches Vorverfahren oder eine schriftliche Verhandlung mit Schlußtagfahrt über die Klage und ebenso eine schriftliche Verhandlung mit Schlußtagfahrt zur Beweisausführung ist nicht statthaft. §. 922. Zwischen der Zustellung der Ladung und der Tag fahrt zur Verhandlung über die Klage oder über den Antrag müssen in der Regel mindestens drei Tage und
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