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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,1
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028280Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028280Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028280Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 8. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863-12-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 31
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 51
- Protokoll7. Sitzung 55
- Protokoll8. Sitzung 59
- SonstigesSummarische Zusammenstellung der in der Budgetvorlage für ... 102
- Protokoll9. Sitzung 105
- Protokoll10. Sitzung 131
- Protokoll11. Sitzung 151
- Protokoll12. Sitzung 155
- SonstigesZusammenstellung, die nachbemerkten Abgeordnetenwahlen ... 182
- Protokoll13. Sitzung 183
- Protokoll14. Sitzung 211
- Protokoll15. Sitzung 219
- Protokoll16. Sitzung 231
- Protokoll17. Sitzung 241
- Protokoll18. Sitzung 281
- Protokoll19. Sitzung 313
- Protokoll20. Sitzung 341
- Protokoll21. Sitzung 371
- Protokoll22. Sitzung 397
- Protokoll23. Sitzung 425
- Protokoll24. Sitzung 435
- Protokoll25. Sitzung 459
- Protokoll26. Sitzung 487
- Protokoll27. Sitzung 495
- Protokoll28. Sitzung 523
- Protokoll29. Sitzung 551
- Protokoll30. Sitzung 585
- Protokoll31. Sitzung 591
- Protokoll32. Sitzung 599
- SonstigesHauptübersicht 609
- Protokoll33. Sitzung 611
- SonstigesVerzeichnis der königl. sächsischen Generalconsuln, Consuln und ... 627
- Protokoll34. Sitzung 629
- Protokoll35. Sitzung 667
- Protokoll36. Sitzung 699
- Protokoll37. Sitzung 733
- Protokoll38. Sitzung 771
- Protokoll39. Sitzung 793
- SonstigesB. Uebersicht der wegen Hüttenrauchschäden von der ... 815
- SonstigesC. Die Taxation der Futter- und Viehschäden betreffend. 818
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 833
- Protokoll42. Sitzung 869
- Protokoll43. Sitzung 883
- Protokoll44. Sitzung 899
- Protokoll45. Sitzung 911
- Protokoll46. Sitzung 945
- Protokoll47. Sitzung 987
- BandBand 1863/64,1 -
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Es ist ferner von einer Seite gemeint worden, in den nn- 1 teren Stellen möchten die Gehalte aufgebessert werden, in den höhcrn aber nickt, mit dem Aufbessern der höheren Stellen würde man nicht gerade die besten Köpfe für den Staatsdienst beranziehen. Ich möchte das Gegentheil behaupten. Ein talentvoller Kopf, meine Herren, der weiß, was in ihm ist, der strebt nicht allein nach untern Posten, der strebt nach den höchsten, der hungert eher einige Jahre und sollte er erst in 10, 20 ja 30 Jahren sein höchstes Ziel erreichen, er hat aber doch ein Ziel, nach dem er sieht, welches seiner Arbeit und Blühen, sei ner Fähigkeiten würdig ist, und hat doch die Aussicht, daß er in den höheren Stellen in älteren Jahren sor genlos leben kann. Es ist von dem Abg. Mammen noch von einem Manne gesprochen worden, welcher aus dem Staatsdienste getreten sei und nun im Wartegelde stehe. Das ist schon vor langen Jahren her ein Angriffspunkt für mich, daß einzelne Wartegehalte fortgesetzt gegeben werden und in Rechnung stehen, und ich werde die Staats regierung eher deshalb angreifen, daß fie den Gehalt fort- Lezahlt. Warum giebt man nicht einem solchen Staats diener im Wartegehalte, der noch dienstfähig ist, einen Posten, auf welchem er sich nützlich zu machen hat? Ob derselbe ihm gefällt oder nicht, kommt nicht in Frage. Es soll das in diesem Falle, so viel ich darüber unterrichtet bin, auch bereits geschehen sein; dem Alaune soll die Stelle aber nicht gefallen und er dieselbe nicht angenom men haben, und demohngeachtet war die Regierung so nachsichtig und zahlte ihm den Wartcgchalt noch fort. Abg. vr. Hertel: Meine Herren! Das Gutachten der Deputation, welcher ich als Mitglied angehöre, ist im Allgemeinen und soweit es die vorgeschlagene Maßregel der Gehaltsaufbessernng betrifft, nicht angegriffen worden. Die hauptsächlichsten Wünsche und Bedenken, welche daran geknüpft worden sind, conccntriren sich fast sämmt- lich in dem Zusatze, welchen der Abg. Mammen zu dem Anträge der Deputation zuzufügen vorgeschlageu hat. Es ist daher auch dieser Gegenstand der einzige, über welchen ich mir noch einige Worte erlauben will, ungeachtet mein Herr Vorredner und Deputations-College Seiler Einiges von dem, worauf ich aufmerksam machen wollte, auch be reits und zwar mit großer Schärfe und aus dem Leben gegriffen, gesagt hat Es ist eine alte Klage, die fast in allen deutschen, ja fast in allen Continentalstaaten gegen die Regierungen gerichtet zu werden pflegt, die Klage des Zuvielregierens und es hat diese Klage sich immer in dem Verlangen ausgedrückt: Verminderung des Bcamtenheeres! Ganz dieselbe Frage war cs auch, mit welcher die Depu tation sich zu beschäftigen hatte, als sie den Antrag stellte, welcher auf der 20. Seite des Deputationsberichts zu lesen ist. Ich habe diesen Antrag mit Freuden unter schrieben, wenn ich auch in die Möglichkeit seiner Erfül ¬ lung keineswegs die Hoffnung habe setzen können, welche wohl von mancher Seite daran geknüpft wird. Rach einer ziemlich 33jährigen Bewegung im öffentlichen Leben babe ich Gelegenheit gehabt, kennen zu lernen und zu bcklageu, wenn die Staatsbehörden sich in Angelegenheiten misch ten, welche sie recht wohl den Gemeinden oder Korporatio nen selbst hätten überlassen können. Und dieser eine Punkt der Einmischung der Behörden in solche Angelegen heiten scheint mir fast der alleinige zu sein, auf wclckeu die Beschwerden über das Zuvielregicrcn meist zurückkom men. Man betrachte einmal die einzelnen Ministeriell- Departements, für welche sämmtlich Gehaltsvermebrungcn beantragt sind. Alan wird wohl nicht sagen können, daß das Departement des Kriegs hierher bezogen werden könnte. Ebenso wenig wird man im Allgemeinen von der Finanzverwaltung behaupten können, daß sie zu viel regiere. Im Cultusministerium, auf welches noch später zurückzukommen sein wird, ist es manchmal der Fall; wir haben aber heute auch gehört, daß man von anderer Seite an solcher Einmischung noch nicht genug hat. Es bleibt also nur übrig das Departement des Innern und der Ju stiz, und letzteres auch nur insofern, als cs durch die un tern Instanzen Vcrwaltungsangelcgcnbeitcn mit zu befer, gen hat. In Communal- und Corporationsangelegen- heiten ist es nun, wie erwähnt, allerdings bänfig der Fall, daß Seiten der Staatsbehörden eine Thätigkeit entwickelt wird, die allzu sehr ius Einzelne gebt und füglich unter bleiben könnte und daß dieser oder jener Beamte in diese oder jene Kleinigkeit ohne Noth eingreift; das mag ich nicht in Abrede stellen; ebenso, daß oft von dein Grundsätze ausgegangen wird, es müsse Alles von Oben beaufsichtigt und überwacht werden. Sind wir aber gerecht, meine Herren, so müssen wir zu gestehen, daß dieses Besserwissenwollcn, worauf die Sache doch immer hinausläuft, nicht allein den. Regierungs kreisen beigemessen werden darf. Ich glaube vielmehr, meine Herren, es ist das eine allgemeine Schwachheit der Menschen, wenigstens ist diese Krankheit in Deutschland und so auch in Sachsen sehr verbreitet. Ja, es wäre vielleicht schon längst das vielfach ersehnte Ziel deutscher Einheit erreicht worden, wenn nicht dieses Besserwissen- - wollen überall sich geltend gemacht und jenem .stiele ent- : gegen gewesen wäre. Will man in dieser Hinsicht nun wirk- : lich etwas bezwecken und wirken, so muß man sich zu - allererst dessen vollständig bewußt werden, was man ! will. Sehen wir unsere Gesetzgebung an, gehen wir - zurück darauf, wie die einzelnen Gesetze zum Theil ent stände, wodurch sie hervorgerufeu worden sind, so sehen wir gar häufig, daß sie nur auf den Wunsch derBetheilig- ten und auf Anträge der Kammern gegeben worden sind. Bleiben wir nun bei den Communalangelegenheitenstehen, so haben, wenn es anders werden soll, die Gemeinden vor - Allem zu zeigen, daß sie ihre Verpflichtungen gegen den
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