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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,1
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028280Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028280Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028280Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 8. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863-12-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 31
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 51
- Protokoll7. Sitzung 55
- Protokoll8. Sitzung 59
- SonstigesSummarische Zusammenstellung der in der Budgetvorlage für ... 102
- Protokoll9. Sitzung 105
- Protokoll10. Sitzung 131
- Protokoll11. Sitzung 151
- Protokoll12. Sitzung 155
- SonstigesZusammenstellung, die nachbemerkten Abgeordnetenwahlen ... 182
- Protokoll13. Sitzung 183
- Protokoll14. Sitzung 211
- Protokoll15. Sitzung 219
- Protokoll16. Sitzung 231
- Protokoll17. Sitzung 241
- Protokoll18. Sitzung 281
- Protokoll19. Sitzung 313
- Protokoll20. Sitzung 341
- Protokoll21. Sitzung 371
- Protokoll22. Sitzung 397
- Protokoll23. Sitzung 425
- Protokoll24. Sitzung 435
- Protokoll25. Sitzung 459
- Protokoll26. Sitzung 487
- Protokoll27. Sitzung 495
- Protokoll28. Sitzung 523
- Protokoll29. Sitzung 551
- Protokoll30. Sitzung 585
- Protokoll31. Sitzung 591
- Protokoll32. Sitzung 599
- SonstigesHauptübersicht 609
- Protokoll33. Sitzung 611
- SonstigesVerzeichnis der königl. sächsischen Generalconsuln, Consuln und ... 627
- Protokoll34. Sitzung 629
- Protokoll35. Sitzung 667
- Protokoll36. Sitzung 699
- Protokoll37. Sitzung 733
- Protokoll38. Sitzung 771
- Protokoll39. Sitzung 793
- SonstigesB. Uebersicht der wegen Hüttenrauchschäden von der ... 815
- SonstigesC. Die Taxation der Futter- und Viehschäden betreffend. 818
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 833
- Protokoll42. Sitzung 869
- Protokoll43. Sitzung 883
- Protokoll44. Sitzung 899
- Protokoll45. Sitzung 911
- Protokoll46. Sitzung 945
- Protokoll47. Sitzung 987
- BandBand 1863/64,1 -
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Staat und gegen sich selbst bestimmt, treu uud gern er füllen, und dadurch jede Einmischung und Beaufsichtigung der Behörden unnöthig machen. Es wird also bei ihnen z. B. daraus ankommen, die kirchlichen und Schulange legenheiten nach allen Nichtungen hin selbst zu überwachen, nicht zu dulden, daß eine Stelle nut zu wenig Gehalt ver sehen sei, nicht zu dulden, daß ein dahin gehöriges Ge bäude dem Zwecke, welchem es dienen soll, nicht entspricht, nicht zu dulden, das; es schlechte Wege im Bereiche des Gemeindebezirks giebt, es nicht geschehen zu lassen, daß die Verbindlichkeiten, welche man als Heimathsge- meinde hat, gegen die Hcimathsberechtigten freiwillig nicht erfüllt werden. Ich spreche in diesen wenigen Worten für Denjenigen, der die Sache kennt, sehr Vieles aus. Sehr oft wird jenen Verpflichtungen nicht entsprochen, und wenn die Behörde angerufen wird oder selbst ein schreitet, fügt man sich einer ersten Entscheidung derselben selten gutwillig. Es mag Fälle geben, wo man sich bei der ersten Entscheidung der Behörde beruhigt hat; aber selten sind sie gewiß. Mir wenigstens sind selten solche vor gekommen, wo die Behörde blos einmal angerufen worden wäre; gewöhnlich Pflegt cs zwei und dreimal zu geschehen. Mit dieser Erfahrung steht auch das Verlangen, daß man die Instanzen vermindern solle, im grellsten Widerspruche. Außerdem wäre es.sehr erwünscht gewesen, wenn von ein zelnen Männern in unserer Mitte, welche mit dem Lande und seinen Angelegenheiten vertraut sind, Beispiele vor gebracht worden wären, wo dieZahl der Beamten zu groß und manche überflüssig seien. Bei den Gemeindeangele genheiten kommen hauptsächlich die Gerichtsämter in Frage; denn sie sind diejenigen Verwaltungsbehörden, welchen die Last der Arbeit zumeist zufällt. Es mag viel leicht sein, daß bei diesen Behörden bisweilen Beamte an gestellt sind, die entbehrlich gewesen wären. Beispiele sind aber nicht angeführt worden. So gern ich aber dem Anträge der Deputation zugestimmt habe, so will ich doch nicht verhehlen, daß ich vor der Hand einen sehr erheb lichen Erfolg davon kaum erwarte. Der Herr Staats minister von Beust hat, wie cs schien, in Uebereinstim- mung mit den gesummten Ministerien, eine Aeußerung gethan, welche von der höchsten Weisheit der Staats regierung zeugt. Er hat erklärt, es werde eine Commis sion, oder wie das Collegium genannt werden soll, zu sammengesetzt werden, welche sich mit dieser schwierigen Frage beschäftigen soll. Er hat ausdrücklich hinzugefügt, daß in diese Commission auch Männer gewählt werden sollen aus Kreisen, die der Regierung und ihrem Beamtenthum nicht angehören, um dadurch die Ueberzeugung zu begründen, daß mit der möglichsten Unparteilichkeit verfahren werde. Es kann diese Erklärung nur willkommen sein. Wir wollen das Resultat abwarten und werden sehen, was dadurch zu erlangen sein wird, namentlich auch hinsichtlich der Zahl derBeamten. Betrachtet manvon diesen Standpunkten aus den Antrag des Abg. Mammen, so müssen wir doch am Ende wohl gestehen, das er sich vor der Hand nur in einen frommen Wunsch auslösen kann, und wenn der Deputa tionsantrag wirklich das beste Resultat haben sollte, so wird dieser Erfolg doch nur in Zukunft erst Realität er langen, es wird lange gearbeitet werden müssen, ehe sich diejenigen, die wenig regiert sein wollen, daran gewöhnen, sich selbst zu regieren und ihre Pflichten der Gemeinde, dem Staate, der Kirche und Schule gegenüber zu erfüllen. Wann dieser Zeitpunkt eintreten und welche gesetzliche Aenderungen dann möglich sein werden, ist ungewiß. Unbillig aber würde es sein, wenn man die nöthige Ge- haltsverbcssernng der Beamten bis dahin und auf unbe stimmte Zeit aufschieben wollte. Dieser Aufschub aber würde erfolgen, wie von einem Mitgliede der Staats regierung und dem Herrn Referenten ausgesprochen wor den ist, wenn der Zusatz des Abg. Mammen angenommen würde. Denn nach demselben soll das Einverständniß mit den Gehaltsaufbesserungen an die Bedingung geknüpft werden, daß erst der Zustand unserer Verwaltung unter sucht und das Resultat abgewartet werde. Ganz richtig wurde bemerkt, daß durch diese Bedingung, wie sie gestellt ist, die Bewilligung auf unbestimmte Zeit hinausgerückt erscheint. Die gegenwärtige Ständeversammlung kommt vielleicht nicht in die Lage, ein positives Resultat der zu veranstaltenden Untersuchung zu vernehmen. Wer daher die Gehaltsverbesserungen nicht auf so unbestimmte Zeit verschoben sehen will, der kann sich mit dem Anträge des Abg. Mammen nicht einverstanden erklären. Es wird daher auch die geehrte Kammer, wenn sie eine baldige Aufbesserung der Gehalte zu genehmigen bereit ist, dem Anträge ihre Zustimmung nicht geben können, dafern sich nicht etwa der Herr Antragsteller selbst noch veranlaßt finden sollte, davon zurückzugehen. Staatsminister Vr. von Falken st ein: Nur, um ein Mißvcrständniß, das möglich Ware, zu vermeiden, sei mir gestattet, ein paar Worte hinzuzufügen zu dem, was vorhin von einigen geehrten Rednern über das De partement des Cultus und öffentlichen Unterrichts geäu ßert wurde. Es wurde gewissermaßen demselben ein Vor wurf daraus gemacht, daß es in dieser Vorlage her Elementarvolksschullehrer und der Geistlichen nicht auch unter denjenigen mitgedacht habe, denen eine Zulage zu ihrer Besoldung zu gewähren sei, und von einer Seite war, wenn ich nicht ganz irre, sogar ein besonderer Antrag hierüber Vorbehalten worden. Ich kann daher über das, was ein solcher etwaiger Antrag enthalten wird, mich zur Zeit noch nicht anssprechen und muß mir das Vorbehalten. Mir sei hier nur gestattet, ganz kurz darauf hinzuweisen, was den einzelnen Mitgliedern der geehrten Kammer voll ständig bekannt ist, daß Elementarschullehrcr und Geist liche in diese Kategorie der Staatsdiener, von denen hier 15---
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