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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,1
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028280Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028280Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028280Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 8. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863-12-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 31
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 51
- Protokoll7. Sitzung 55
- Protokoll8. Sitzung 59
- SonstigesSummarische Zusammenstellung der in der Budgetvorlage für ... 102
- Protokoll9. Sitzung 105
- Protokoll10. Sitzung 131
- Protokoll11. Sitzung 151
- Protokoll12. Sitzung 155
- SonstigesZusammenstellung, die nachbemerkten Abgeordnetenwahlen ... 182
- Protokoll13. Sitzung 183
- Protokoll14. Sitzung 211
- Protokoll15. Sitzung 219
- Protokoll16. Sitzung 231
- Protokoll17. Sitzung 241
- Protokoll18. Sitzung 281
- Protokoll19. Sitzung 313
- Protokoll20. Sitzung 341
- Protokoll21. Sitzung 371
- Protokoll22. Sitzung 397
- Protokoll23. Sitzung 425
- Protokoll24. Sitzung 435
- Protokoll25. Sitzung 459
- Protokoll26. Sitzung 487
- Protokoll27. Sitzung 495
- Protokoll28. Sitzung 523
- Protokoll29. Sitzung 551
- Protokoll30. Sitzung 585
- Protokoll31. Sitzung 591
- Protokoll32. Sitzung 599
- SonstigesHauptübersicht 609
- Protokoll33. Sitzung 611
- SonstigesVerzeichnis der königl. sächsischen Generalconsuln, Consuln und ... 627
- Protokoll34. Sitzung 629
- Protokoll35. Sitzung 667
- Protokoll36. Sitzung 699
- Protokoll37. Sitzung 733
- Protokoll38. Sitzung 771
- Protokoll39. Sitzung 793
- SonstigesB. Uebersicht der wegen Hüttenrauchschäden von der ... 815
- SonstigesC. Die Taxation der Futter- und Viehschäden betreffend. 818
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 833
- Protokoll42. Sitzung 869
- Protokoll43. Sitzung 883
- Protokoll44. Sitzung 899
- Protokoll45. Sitzung 911
- Protokoll46. Sitzung 945
- Protokoll47. Sitzung 987
- BandBand 1863/64,1 -
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sprechen; ich glaube auch nicht, daß durch meinen Antrag eine Verzögerung eintreten kann; wohl aber tritt, wenn die Kammer meinen Antrag annehmen sollte, für die hohe Staatsregierung gewissermaßen eine moralische Verpflich tung ein, uns spater mit Gesetzvorlagen zu kommen und uns, womöglich noch in der gegenwärtigen Ständever sammlung, wenigstens Mittheilung zu machen, in wie weit sie vorzugehen gedenkt. Abg. Mehnert: Ich habe mir blos zur Berichti gung noch einmal das Wort erbeten. Der Abg. vr. Heyner sagte, ich hätte gemeint, daß die Herren Beamten in entfernte Logis ziehen sollten. Dies habe ich, wie die stenographischen Niederschriften nachweisen, nicht gesagt. Hätte ich cs aber gesagt, so glaube ich nicht, den Herren Beamten damit zu nahe getreten zu sein; denn diese wissen recht wohl, daß ihnen nach ihren Erpeditionsarbeiten Be wegung dienlich ist und wenn die Kinder ein Stück in die Schule gehen müssen, so halte ich dies auch nicht für nachtheilig. Da sind diejenigen in kleinen Städten oder auf dem Lande viel mehr im Nachtheil. Diese haben in ihren Orten nicht so vortreffliche Schulanftalten, als wie dies in großen Städten der Fall ist, und es ist für diese viel kostspieliger, da sie ihre Kinder in gewissen Jahren außerhalb des Hauses haben müssen. Wenn hiernächst der Abg. Schreck den Repräsentationsaufwand der Beam ten vertheidigt und damit die Gutsbesitzer in Betracht ge zogen hat, so gestatte ich mir wenigstens die Bemerkung, daß er die angezogenen Fälle bei den Landwirthen wohl nur sehr vereinzelt gefunden haben wird. Wäre es aber allgemein der Fall, so würde ich um so mehr meine Freude darüber aussprechen, als den Gutsbesitzern zu ihrem Repräsentationsaufwand Niemand etwas giebt und der Staat dadurch keinen Nachtheil erleidet. Abg. Ploß: Es ist in der Hauptsache durch die ge ehrten Vorredner schon erwähnt, was ich mir zur Berich tigung und Ergänzung erlauben wollte, noch zu bemerken; indessen eine Aeußerung des Abg. Seiler kann ich nicht so unbeantwortet hingehen lassen. Ich habe durch die Aeußerung des Abg. Seiler, wie er über die angeregte Frage wegen der Gehaltserhöhung bei Schullehrern-und Geistlichen sich aussprach, wohl die Ueberzeugung gewon nen für die höchst bescheidene Fürsorge des Abg. Seiler für das materielle Wohlbefinden der Lehrer und Geistli chen, aber keineswegs bin ich überzeugt worden, daß die Ansprüche auf Gehaltserhöhung der Geistlichen und Leh rer unbegründet, noch viel weniger aber, daß sie mit den Begriffen von Bescheidenheit unverträglich wären. Abg. Riedel: Meine Herren! Ich werde Sie nicht lange ermüden, ich muß mir nur einige Bemerkungen ge gen den Abg. Seiler erlauben. Wenn er die Erfahrung, daß die Vertreter der Landgemeinden nur eine größere Selb ständigkeit aus Eitelkeit für ihre Person wünschten, blos in seiner Umgebung, in seinem Kreise gemaebt bat, so brauchte ich eigentlich kein Wort dagegen zu sagen, ich könnte es dann Andern überlassen; wenn es aber auf das Allgemeine Bezug habeu, daß es im Allgemeinen so sein soll, wie ich es verstanden habe, so muß icb ibm ein halten, daß in meiner Gegend dies nicht der Fall ist. Die Gemeindevertreter wünschen eine größere Selbständigkeit nicht blos für ihre Person aus Eitelkeit, sondern um die Geschäfte zu vereinfachen und Kosten zu ersparen. Wenn er ferner darauf hingcwiesen hat, daß die Vertreter in den Landgemeinden noch nicht reif dazu wären und die nöthige Bildung noch nicht hätten, so will ich dagegen nur bemer ken, daß auch die Landgemeinden mit dem Zcitgeiste fort gehen und vorwärts wollen, sie werden daher schon selbst dahin trachten und Vertreter wählen, die das leisten wer den, was verlangt wird. Wenn von anderer Seite ein gehalten worden ist, daß die Gemeindevertreter, wenn sic eine größere Selbständigkeit wollten, dann auch mebr auf Ordnung in Bezug auf die kirchlichen Airgelegenheiten, das Schulwesen und die Wegebauten sehen möchten, so habe ich blos zu erwidern, daß sie auch dem Nachkommen werden. Ich bin fest überzeugt, wenn die Vertreter der Landgemeinden eine größere Selbständigkeit erlangen, daß sie dann auch den gesetzlichen Bestimmungen und ihren Verpflichtungen in allen diesen Beziehungen nachkommen werden, und wenn erwähnt worden ist, daß jetzt große Streitsucht unter den Vertretern der Landgemeinden herrschte und daß sie sich den Anordnungen der Obrigkeit nicht fugten und daß eher noch eine Instanz mehr sein möchte, so daß sie bis in die vierte Instanz recurriren könnten, so liegt vielleicht die jetzige große Bevormundung zu Grunde; es haben sich vielleicht Einzelne Das und Jenes nicht gefallen lassen wollen. Juftizminister vr. vonBehr: Fürchten Sie nicht, meine Herren, daß ich Ihre Aufmerksamkeit für mehr als wenig Worte noch in Anspruch nehmen werde. Ich habe jedoch noch eine doppelte Pflicht zu erfüllen; einmal mei nen Dank abzustatten für die Anerkennung, die heute der Beamtenftand, namentlich der Richterstand, in dieser hohen Kammer gesunden hat. Dann ward voll einem der ge ehrten Redner ein Vorwurf ausgesprochen, welcber theils die Organisation desJustizdcpartements überbaupt, theils die Stellung der Actuare insbesondere betraf. Bei der schon so weit vorgeschrittenen Zeit würde es ein Miß brauch Ihrer Geduld sein, wenn ich jetzt noch näher daraus eingehen wollte. Aber ich muß doch bitten, diesen Gegenstand wieder zur Sprache bringen zu dürfen, wenn es sich beim Budget um die beantragten Gehaltserhö hungen handelt. Es kann mir nur erfreulich sein, wenn ich öffentlich Gelegenheit finde, das Verfahren zu recht fertigen, was in den angedeuteten Beziehungen vom Justiz ministerium eingehalten worden ist.
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