Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,1
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028280Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028280Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028280Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 1. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863-11-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 31
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 51
- Protokoll7. Sitzung 55
- Protokoll8. Sitzung 59
- SonstigesSummarische Zusammenstellung der in der Budgetvorlage für ... 102
- Protokoll9. Sitzung 105
- Protokoll10. Sitzung 131
- Protokoll11. Sitzung 151
- Protokoll12. Sitzung 155
- SonstigesZusammenstellung, die nachbemerkten Abgeordnetenwahlen ... 182
- Protokoll13. Sitzung 183
- Protokoll14. Sitzung 211
- Protokoll15. Sitzung 219
- Protokoll16. Sitzung 231
- Protokoll17. Sitzung 241
- Protokoll18. Sitzung 281
- Protokoll19. Sitzung 313
- Protokoll20. Sitzung 341
- Protokoll21. Sitzung 371
- Protokoll22. Sitzung 397
- Protokoll23. Sitzung 425
- Protokoll24. Sitzung 435
- Protokoll25. Sitzung 459
- Protokoll26. Sitzung 487
- Protokoll27. Sitzung 495
- Protokoll28. Sitzung 523
- Protokoll29. Sitzung 551
- Protokoll30. Sitzung 585
- Protokoll31. Sitzung 591
- Protokoll32. Sitzung 599
- SonstigesHauptübersicht 609
- Protokoll33. Sitzung 611
- SonstigesVerzeichnis der königl. sächsischen Generalconsuln, Consuln und ... 627
- Protokoll34. Sitzung 629
- Protokoll35. Sitzung 667
- Protokoll36. Sitzung 699
- Protokoll37. Sitzung 733
- Protokoll38. Sitzung 771
- Protokoll39. Sitzung 793
- SonstigesB. Uebersicht der wegen Hüttenrauchschäden von der ... 815
- SonstigesC. Die Taxation der Futter- und Viehschäden betreffend. 818
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 833
- Protokoll42. Sitzung 869
- Protokoll43. Sitzung 883
- Protokoll44. Sitzung 899
- Protokoll45. Sitzung 911
- Protokoll46. Sitzung 945
- Protokoll47. Sitzung 987
- BandBand 1863/64,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Indem ich 'den Herrn Präsidenten ersuche, mir zu Motivirung desselben das Wort zu ertheilen, bitte ich zugleich, ihn zur Unterstützung der Kammer zu bringen. Fahnaner. Präsident Hab erlern: Ich bemerke, daß bloS eine mündliche Begründung zulässig ist, daß eine Bcrathung, selbst wenn eine sofortige Beschlußfassung darüber von der Kammer genehm gehalten würde, nur dann stattsinden kann, wenn die Angelegenheit auf eine Tagesordnung vorher gebracht wurde, und zwar in Gemäßheit des 8- UW der Landtagsordnung, letzter Absatz. Abg. F ah nauer: Meine Herren! Es ist Ihnen all seitig bekannt, daß durch die unverantwortliche Verzöge rung der Neu- uud Ergänzungswahlen zu diesem Land tage der Uebelstand herbeigeführt worden ist, daß, trotzdem nach der Verfassung die Kammer aus 60 Mitgliedern zu bestehen uud zu deren Einberufung Jedem die Misstvc zu- zugehcn hat, nur 60 an dieselben gelanget: konnten und dadurch eine Verzögeruug und dem Lande unnöthige Kosten herbeigcsührt worden sind; einGebabren, dem meiner An sicht nach die Kammer nicht sowohl in ihren: eigenen, als auch im Interesse der Negierung entschieden entgegenzu treten verpflichtet ist, indem durch den Mißmuts), welcher durch die Verzögerung im Lande hervorgcrufcn wird, leicht Verdächtigungen der Negierung entstehen können, ja, was mir noch bedenklicher ist, dasselbe der Regierung zu einer Handhabe dienen kann, mißliebige Personen von den Prä- liminarsitzungcn fernzuhaltcn uud auf die Präsidentenwah len eine:: Einfluß zu üben, welchen ich mit unserer Consti tution ii: Einklang zu bringen nicht vermag, ja, daß wir dadurch in die heillosen Zustände eines Nachbarstaates gcrathen könnten und daß wir die Tragweite der daraus entstehenden Eonseguenzen zu übersehen heute kaum in der Lage sind. Ferner wird dadurch jedem einzelnen Abge ordneten sein durch die Wahl erlangtes unveräußerliches Recht in einer höchst unberechtigten Weise geschmälert. Meines Erachtens hat jeoer Abgeordnete durch die Wabl das Recht erlangt, zu verlangen, au den Präliminar sitzungen und derPräsidcutenwablLbeilzu ncbmen; wenig stens, baß die Wahl so zeitig erfolge, daß er das kann. Ob nicht ein Protest seitens der nicht Einberufenen ge gen die Präsidcntenwabl am Platze sein würde, welcher, wie ich glaube, nach der Verfassung rechtlich durchzuführen sein würde, — habe ich den betreffenden Mitgliedern zu überlassen. Ich für meine Person habe unter den ob waltenden Verhältnissen nach genauem Ermessen der Tat sachen zu keiuem andern Resultate zu kommen vermocht, als zu dem von mir gestellten Anträge. Ich ^bedauere, daß man über Selbstverständliches erst noch Worte ver lieren muß; glaube aber, daß mein Antrag der Regierung nicht zu nahe tritt, indem es sich faetisch herausgcstellt hat, daß die Hauptschuld die Uuterbehörden tragen, indem die meisten bäuerlichen Wahlen im Rückstand sind. An- derntheils kann ich nicht verschweigen, daß die Regierung ibrcrseits meiner Ansicht nach das geeignete Mittel in der Hand batte, diesem Uebelsiandc zu begegnen, wenn sie Mi sere Einberufung noch 8 Tage vertagte.. Ich muß es allerdings dem Ermessen der Kammer überlassen, ob sie diesem Aittrage bcipflicbtet, und wen:: sie demselben bei pflichtet, ob nicht, nm etwas Positives zu haben, derselbe als Nachtrag zur Landtagsordnung eingeschaltet wer den soll. Präsident Haberkorn: Ter Antrag des Abg. Iah' naner bedarf als ein ständischer keiner Unterstützung; doch kann auf Antrag die Kammer beschließen, entweder den Antrag zur genauen Prüfung an eine Deputation zu ver weisen oder über denselben ohne vorhergegangenc Begut achtung sofort verhandeln zu lassen. Welchen Antrag stellt der Abg. Fahnauer, damit ick hiernach die Frage an die Kammer zu richten vermag? Abg. Fahnauer: Mir wird es ganz gleich sein, Herr Präsident, auf welche Weise es geschieht. Präsident Haberkorn: Dann.frage ich der Land tagsordnung gemäß, ob die Kammer den Antrag an die dritte Deputation verweisen will ? — An die dritte De putation. (Nr. 25.) Antrag des Abg. Günther und acht Gen., die künftigen Neu- und Ergänzuugswahlcn von Abgeord neten und Stellvertretern betreffend. Der Antrag lautet: Die Kammer möge beschließen: „Der Negierung gegenüber die bestimmte Erwartung auszusprechen, sie werde thunlichst Sorge tragen, daß eine Verzögerung der Wahlen, wie sie für diesen Land tag vorgckommen, nicht wieder eintrete, vielmehr künf tighin die Wahlen so zeitig ungeordnet und beendet werden, daß vor Einberufung des Landtags den Neu- gewäblten ihre Missiven zugestellt werden können. Abg. Günther. Abg. Oebmicken. - Sachße. - Bebr. - Mebnert. - Seiler. - Eisenstuck. - Vr. Hepner. - Karl User. Auch der zuerst verlesene Antragsteller, Abg. Güntber, hat bei Einbringung desselben das Gesuch gestellt, sofort mündlich seinen Antrag begründen zu können. Es kann hier nur in gleicher Weise verfahren werden, wie soeben mit dem Anträge des Abg. Fahnauer geschehen ist. Ich habe nämlich zunächst die Kammer zu fragen, ob sie sofort die mündliche Begründung gestatten will und dann die Staatsrcgierung. Will die Kammer den: Abg. Güntber sofort die mündliche Begründung seines Antrags gestatten. — Gestattet. (Auch der Herr Staatsminister von Beust erklärt sein Einverständniß damit.)
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder